Der Firmenname in Frankreich: Ein praktischer Leitfaden für Unternehmen

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  1. Einführung
  2. Was ist der Firmenname eines Unternehmens?
  3. Für welche Unternehmen ist das relevant?
  4. Wie man einen Firmennamen auswählt und schützt
  5. Wo muss der Firmenname erscheinen?
  6. So kann der Firmenname geändert werden
  7. Handelsname, Handelszeichen und Firmenname: Worin unterscheiden sie sich?

Der Firmenname eines Unternehmens muss sich von seinem Handelsnamen oder Handelszeichen unterscheiden. Was ist ein Firmenname? Wie wählt man ihn aus – und kann er später geändert werden? Was sind die Unterschiede zwischen den dreien? Dieser Artikel befasst sich mit diesen und weiteren Fragen sowie mit den Besonderheiten des Firmennamens. Gegen Ende des Artikels finden Sie auch eine Tabelle, die die wichtigsten Unterschiede zwischen den drei Namen zusammenfasst.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Wie lautet der Firmenname eines Unternehmens?
  • Welche Arten von Unternehmen sind betroffen?
  • Wie man einen Firmennamen auswählt und schützt
  • Wo muss der Firmenname erscheinen?
  • So kann der Firmenname geändert werden
  • Handelsname, Handelszeichen und Firmenname: Worin unterscheiden sie sich?

Was ist der Firmenname eines Unternehmens?

Der Firmenname eines Unternehmens kennzeichnet es als juristische Person. Es ist der Name, unter dem das Unternehmen im Nationalen Handelsregister (RNE) eingetragen ist und in der Satzung („Statut juridique“) erscheint. In diesem Dokument werden die Betriebsabläufe des Unternehmens detailliert beschrieben. Die Wahl eines Firmennamens ist ein wichtiger und obligatorischer Schritt bei der Gründung eines Unternehmens und wird vor der Erstellung der Satzung vergeben.

Für welche Unternehmen ist das relevant?

Alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL), Einpersonenbetriebe mit beschränkter Haftung (EURL), Aktiengesellschaften (SA), vereinfachte Aktiengesellschaften (SAS), vereinfachte Aktiengesellschaften mit einer/einem einzigen Aktionär/in (SASU), und offene Handelsgesellschaften (SNC) müssen ihren Firmennamen als juristische Person führen. Die Gesellschafter/innen des Unternehmens sind verpflichtet, ihn gemeinsam auszuwählen.

Das Einzelunternehmen (EI) wählt keinen Firmennamen, da die berufliche Tätigkeit der Unternehmerin/des Unternehmers in ihrem/seinem Familiennamen ausgeübt wird.

Wie man einen Firmennamen auswählt und schützt

Bei der Wahl des Firmennamens eines Unternehmens gibt es keine Einschränkungen. Die Gesellschafter/innen können den Namen einer Gründerin/eines Gründers oder einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters verwenden oder einen Namen mit Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen wählen. Oft bezieht sich der Firmenname auf die ausgeübte gewerbliche Tätigkeit.

Es ist wichtig, die Verfügbarkeit eines Firmennamens zu überprüfen, bevor Sie ihn Ihrem Unternehmen zuweisen. Das Institut national de la propriété industrielle INPI bietet ein kostenloses Suchwerkzeug an, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihr Firmenname, Ihr Handelsname und Ihre Marke einmalig sind (Sie können hier auf das INPI-Tool zugreifen). Ihr Firmenname wird auf nationaler Ebene geschützt, sobald Sie sich registrieren.

Wo muss der Firmenname erscheinen?

Der Firmenname muss in der Satzung des Unternehmens enthalten sein, gefolgt von der Angabe der Rechtsform: SA, SAS, EURL usw. In unserem Artikel zu diesem Thema werden die verschiedenen Rechtsformen in Frankreich erläutert. Der Artikel des Handelsregisters des Pariser Handelsgerichts beschreibt auch die obligatorischen Angaben in der Satzung des Unternehmens.

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So kann der Firmenname geändert werden

Es ist möglich, Ihren Firmennamen wie folgt zu ändern:

  • Änderung der Satzung des Unternehmens gemäß den in der Satzung vorgesehenen Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren
  • Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung in einer Fachzeitschrift, in der sowohl der neue als auch der alte Name erwähnt wird
  • Erklärung der Änderung des Firmennamens im INPI-Portal innerhalb eines Monats nach dem Tag der Entscheidungsfindung (eine Kopie der aktualisierten Satzung sowie eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Änderung im Amtsblatt der rechtlichen Hinweise müssen beigefügt werden)

Erfahren Sie mehr über die Änderung der Satzung im französischen Verwaltungsartikel, der diesem Thema gewidmet ist.

Handelsname, Handelszeichen und Firmenname: Worin unterscheiden sie sich?

Der Handelsname eines Unternehmens entspricht der der Öffentlichkeit bekannten Bezeichnung und kann mit dem Firmennamen identisch sein oder sich davon unterscheiden. Dieser Name muss auf den Handels- und Verwaltungsdokumenten des Unternehmens erscheinen, einschließlich des Briefkopfs von Rechnungen, Visitenkarten, Verträgen und Anzeigen.

Das Handelszeichen wird seinerseits an der Niederlassung des Unternehmens angebracht. Es gibt den Ort des Verkaufs der gewerblichen Tätigkeit an und kann in Form einer Inschrift, eines Logos oder eines Emblems erfolgen. Oft verwendet das Schild den Handelsnamen des Unternehmens (und den Firmennamen, wenn sie identisch sind). Es ist zu beachten, dass das Anbringen des Schildes ein optionaler Schritt ist.

Der Firmenname und das Handelszeichen des Unternehmens sind ab der ersten öffentlichen Verwendung (auf einer Rechnung, einer Anzeige, einer Visitenkarte, einer Geschäftszeitung usw.) geschützt. Nach Angaben des INPI ist der Schutz des Handelsnamens und des -zeichens auf die Region der Kundschaft (z. B. die Stadt, das Departement oder das Land) beschränkt. Dagegen ist der Firmenname auf nationaler Ebene geschützt.

Company name
Trade name
Commercial sign
Name entered in the articles of association Name known to the public Sign affixed to the operating premises
Protected upon registration Protected from first use Protected from the first use
Mandatory Mandatory but could use the company name Optional, but could include the trade name and the company name

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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