In Frankreich gibt es viele verschiedene Rechtsformen für Unternehmen: SA, SAS, SASU, SARL usw. Es ist wichtig, die verschiedenen Formen dieser Unternehmen zu verstehen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte einer „Société À Responsabilité Limitée" (SARL oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) erläutert, einschließlich ihrer Definition, des Stammkapitals, der Steuervorschriften und der Gründung einer Gesellschaft.
Weitere Informationen über die „Société Anonyme“ (SA, oder „Aktiengesellschaft“), die „Société par Actions Simplifiée“ (SAS oder „vereinfachte Aktiengesellschaft“ und die „Société par Actions Simplifiée Unipersonnelle“ (SASU, oder „vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Aktionär/einer Aktionärin“) in unseren Artikeln über diese anderen Unternehmensformen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine SARL?
- Wie funktioniert eine SARL?
- Unter welches Steuersystem fällt eine SARL?
- Wie ist der Sozialversicherungsstatus des/der Geschäftsführer/in?
- Was sind die Vor- und Nachteile einer SARL?
- Wie gründet man eine SARL?
- Übertragung einer SARL
- Was sind die Unterschiede zwischen einer SAS und einer SARL?
Was ist eine SARL?
Eine SARL ist eine Art von Geschäftseinheit, die von mindestens 2 und bis zu 100 Partnern/Partnerinnen gegründet werden kann, wie in Artikel L223-3 des französischen Handelsgesetzbuches festgelegt. Partnern/Partnerinnen können natürliche oder juristische Personen sein.
Die SARL eignet sich für eine Vielzahl von Tätigkeiten, darunter Handels-, Handwerks- und Industriebetriebe sowie nicht reglementierte freie Berufe. SARL ist ein beliebter Unternehmenstyp in Frankreich.
Aktienkapital der SARL
Den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern steht es frei, die Höhe des Stammkapitals zu bestimmen. Es kann aus Bareinlagen, Sacheinlagen oder einer Kombination aus beidem bestehen. Die Haftung der Gesellschafter/innen ist auf den von ihnen eingebrachten Betrag beschränkt, mit Ausnahme des/der geschäftsführenden Gesellschafters/Gesellschafterin, der/die für mehr haftbar gemacht werden könnte.
Bei der Gründung des Unternehmens müssen mindestens 20 % der Bareinlagen auf das Bankkonto der SARL überwiesen werden. Der Restbetrag muss innerhalb von fünf Jahren beglichen werden. Wenn eine Sacheinlage mehr als 30.000 € wert ist oder wenn alle Sacheinlagen mehr als die Hälfte des Grundkapitals ausmachen, müssen Sie eine/n Sacheinlagenprüfer/in bestellen.
Die Partner/innen erhalten auf der Grundlage ihres Beitrags Anteile am Unternehmen. Diese Aktien verleihen ihnen das Recht auf Information, Stimmrecht in der Hauptversammlung und auf den Erhalt von Gewinnen der SARL, insbesondere als Dividenden.
Wie funktioniert eine SARL?
SARLs sind gemäß den Artikeln 1 bis 43 des französischen Handelsgesetzbuches tätig.
Der/die Geschäftsführer/in
Die SARL wird von einem/einer Geschäftsführer/in verwaltet, der/die eine Einzelperson sein muss. Der/die Geschäftsführer/in handelt im Auftrag der SARL mit Dritten und übernimmt alle Verwaltungsaufgaben, wie z. B. die Unterzeichnung von Verträgen, die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Überwachung der rechtlichen Formalitäten. Sie müssen Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens treffen, und ihre Befugnisse können durch die Satzung des Unternehmens eingeschränkt werden.
Artikel L223-21 des französischen Handelsgesetzbuches verbietet es einer SARL, ihrem/ihrer Geschäftsführer/in Geld zu leihen, ihm einen Überziehungskredit zu gewähren oder seine/ihre persönlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten zu garantieren. Beachten Sie, dass eine SARL eine/n oder mehrere Geschäftsführer/innen haben kann.
Hauptversammlungen
Es gibt zwei Arten von Hauptversammlungen, die dem/der Geschäftsführer/in bei seinen/ihren Aufgaben helfen.
- Die Jahreshauptversammlung (AGO, oder „Assemblée Générale Ordinaire“) muss einmal im Jahr abgehalten werden, zu diesem Zeitpunkt wird der Jahresabschluss festgestellt, die Ernennung oder Abberufung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin vorgenommen und die Vergütung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin festgelegt.
- Die außerordentliche Generalversammlung (AGE, oder „Assemblée Générale Extraordinaire“), die die Satzung ändert.
Unter welches Steuersystem fällt eine SARL?
Standardmäßig zahlen SARLs Körperschaftsteuer zum Normalsatz von 25 %. Eine SARL könnte für einen ermäßigten Steuersatz von 15 % auf die ersten 42.500 € Gewinn in Frage kommen, wenn der Umsatz ohne Steuern unter 10 Millionen € liegt und sich mindestens 75 % des Aktienkapitals im Besitz von Einzelpersonen befinden.
SARLs können sich jedoch für das Einkommensteuersystem (IR) entscheiden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Option steht ausschließlich Familienunternehmen zur Verfügung, die innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet wurden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel der französischen Steuerbehörden zum Thema Umstellung von der Körperschaftsteuer (IS) auf die Einkommensteuer (IR).
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Steuersystem der Partner
Der Steuerstatus der Partner hängt vom Steuerstatus der SARL ab. Wenn die Gesellschaft Körperschaftsteuer zahlt, werden die von den Aktionärinnen und Aktionären erhaltenen Dividenden als Einkünfte aus beweglichem Kapital (RCM, oder „Revenus de Capitaux Mobiliers“) behandelt und einer pauschalen Quellensteuer von 30 % (PFU oder „Prélèvement Forfaitaire Unique“) unterliegen. Die Partner können stattdessen aber auch den progressiven Einkommensteuersatz wählen.
Wenn die SARL nach dem Einkommensteuersystem besteuert wird, werden Dividenden ebenfalls als Einkommen besteuert und folgen dem progressiven Einkommensteuersatz.
Steuersystem für Geschäftsführer/innen
Der Steuerstatus für Geschäftsführer/innen hängt auch vom Steuerstatus des Unternehmens ab. Wenn die SARL nach dem Körperschaftsteuersystem besteuert wird, wird das Gehalt des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin als Löhne und Gehälter eingestuft. In diesem Szenario können sie entweder die tatsächlichen Geschäftsausgaben abziehen oder sich für einen pauschalen Abzug von 10 % entscheiden. Als Unternehmen kann die SARL auch das Gehalt des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin von ihrem Gewinn für Zwecke der Körperschaftsteuer abziehen.
Wenn die SARL Körperschaftsteuer zahlt, kann der/die Geschäftsführer/in einen pauschalen Abzug von 10 % für berufliche Ausgaben geltend machen. Ihr Gehalt wird als Löhne und Gehälter kategorisiert.
Welchen Sozialversicherungsstatus hat der/die Geschäftsführer/in?
Der Sozialversicherungsstatus des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin wird durch die Anzahl der von ihm/ihr gehaltenen Aktien bestimmt.
- Wenn der/die Geschäftsführer/in eine Minderheit, ein/e gleichberechtigte/r Partner/in oder ein/e Nicht-Equity-Partner/in ist (der nicht mehr als die Hälfte der Anteile hält), ist er bei der Auszahlung durch das allgemeine Sozialversicherungssystem abgedeckt.
- Hält der/die geschäftsführende Gesellschafter/in mehr als die Hälfte der Unternehmensanteile, ist er durch das Sozialversicherungssystem für Selbstständige abgesichert.
Was sind die Vor- und Nachteile einer SARL?
Eine SARL bietet den Partnern mehrere Vorteile:
- Sicherer Rechtsrahmen, da das französische Handelsgesetzbuch seine Funktionsweise regelt
- Die finanzielle Haftung ist auf die Höhe der Beiträge beschränkt
- Wahl zwischen Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer
- Eine Rechtsform, die für Familienprojekte geeignet ist
- Co-Geschäftsführer/in kann ernannt werden
Eine SARL hat allerdings auch einige Nachteile:
- Die Übertragung der Anteile unterliegt einer strengen Genehmigung (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Übertragung einer SARL“)
- Der Betrieb unterliegt dem französischen Handelsgesetzbuch und ist daher weniger flexibel in Bezug auf die Verwaltung
- Komplexe Formalitäten für ein kleines Unternehmen
Wie gründet man eine SARL?
Der erste Schritt zur Gründung einer SARL ist die Erstellung der Satzung des Unternehmens, ein obligatorisches Dokument, das die Arbeitsweise des Unternehmens beschreibt.
Als Nächstes wählen Sie den eingetragenen Sitz der SARL. Das Stammkapital muss geschaffen und auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt werden.
Nach Einzahlung des Stammkapitals muss die SARL eine Mitteilung über die Gründung in einem Rechtsblatt (JAL oder „Journal d‘Annonces Légales“) veröffentlichen. Weitere Informationen finden Sie im Artikel der französischen Regierung zur Veröffentlichung der rechtlichen Mitteilung.
Schließlich müssen Sie die SARL online über das Portal für Geschäftsformalitäten registrieren. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website der französischen Regierung.
Einrichtungskosten
Die Gründung einer SARL ist mit mehreren Kosten verbunden:
- Erstellung der Satzung: Zwischen 1.500 € und 2.000 € für Rechtsberatung
- Beauftragung einer Beitragsprüferin/eines Beitragsprüfers, falls erforderlich: Zwischen 500 € und 3.000 €
- Veröffentlichung der rechtlichen Bekanntmachung: 144 €
- Registrierung: 37,45 € für eine gewerbliche Tätigkeit plus 15 € für eine handwerkliche Tätigkeit
- Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer/innen: 21,41 €
- Sitz des Unternehmens: Kosten variieren
Übertragung einer SARL
Im Allgemeinen gibt es keine Einschränkungen für die Übertragung von Anteilen an ein Familienmitglied oder einen Partner. Die Übertragung von Anteilen an Dritte bedarf jedoch der Zustimmung der Mehrheit der Partner. Um an eine dritte Partei zu übertragen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Besorgen Sie sich eine unterschriebene oder notariell beglaubigte Anteilsübertragungsurkunde
- Registrieren Sie die Urkunde bei der Steuerbehörde
- Ändern Sie die Satzung und reichen Sie diese online über das Portal für Geschäftsformalitäten ein.
Alle Käufer/innen müssen eine Registrierungsgebühr an das Finanzamt zahlen. Bei SARLs beträgt diese Steuer 3 % des Übertragungspreises abzüglich eines Freibetrags von 23.000 €, multipliziert mit der Anzahl der übertragenen Anteile und dann dividiert durch die Gesamtzahl der Anteile an der SARL.
[Übertragungspreis – (23.000 × Anzahl der übertragenen Aktien ÷ Gesamtzahl der Aktien)] × 3 %
Nehmen wir zum Beispiel an, Sie beschließen, 100 Aktien für 100.000 € an eine dritte Partei zu verkaufen. Das Gesellschaftskapital der SARL ist in 500 Aktien eingeteilt. Die Registrierungsgebühr beträgt daher:
[100.000 - (23.000 × 100 ÷ 500)] × 0,03 = 2.862 €
Was sind die Unterschiede zwischen SAS und SARL?
Sowohl die SAS als auch die SARL sind Rechtsformen, die mehrere Partner zulassen. Sie unterscheiden sich jedoch in mehrfacher Hinsicht, unter anderem in der Anzahl der Partner, der Art der Anteile und dem Status des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Unterschiede zwischen diesen Entitäten:
SAS-Funktionen im Vergleich zu SARL-Funktionen
Funktion
|
SAS
|
SARL
|
---|---|---|
Anzahl der Anteilseigner/innen | Mindestens 2 | Zwischen 2 und 100 |
Stammkapital | Durch die Anteilseigner/innen festgelegt | Durch die Anteilseigner/innen festgelegt |
Marktzulassung | Nicht zulässig | Nicht zulässig |
Direktor/in | Direktor/in | Ein oder mehrere Geschäftsführer/innen |
Sozialversicherungsstatus der Geschäftsführung | Eingegliederte Angestellte | Selbständig (Mehrheitsgesellschafter) oder angestellt (Minderheits- oder gleichberechtigte Gesellschafter) |
Übertragung von Anteilen | Ohne Einschränkungen | Ohne Einschränkungen an Familienmitglieder, vorbehaltlich Zustimmung durch Shareholder bei der Übertragung von Anteilen an Dritte |
Registrierungsgebühr | 0,1 % des Verkaufspreises | 3 % des Verkaufspreises ab 23.000 € Freibetrag |
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.