Die umsatzsteuerliche Organschaft in Deutschland: Ein Überblick

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  1. Einführung
  2. Was ist eine umsatzsteuerliche Organschaft?
  3. Welche Voraussetzungen müssen für eine umsatzsteuerliche Organschaft erfüllt sein?
    1. Kann man wählen, ob man eine umsatzsteuerliche Organschaft bilden möchte?
  4. Welche steuerlichen Folgen hat eine umsatzsteuerliche Organschaft?
  5. Was sind die Vorteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft?
  6. Was sind die Nachteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft?

Die umsatzsteuerliche Organschaft bietet insbesondere Unternehmensgruppen erhebliche Vorteile im Hinblick auf eine zentrale Steuerabwicklung. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine umsatzsteuerliche Organschaft ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Folgen damit verbunden sind. Zudem erklären wir, welche Vor- und Nachteile eine umsatzsteuerliche Organschaft mit sich bringt.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine umsatzsteuerliche Organschaft?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine umsatzsteuerliche Organschaft erfüllt sein?
  • Welche steuerlichen Folgen hat eine umsatzsteuerliche Organschaft?
  • Was sind die Vorteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft?
  • Was sind die Nachteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft?
  • Die Vor- und Nachteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft im Überblick

Was ist eine umsatzsteuerliche Organschaft?

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ein besonderes steuerliches Konstrukt im deutschen Umsatzsteuerrecht. Sie beschreibt eine Konstellation, in der mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen zu einer sogenannten Organschaft zusammengefasst werden. In dieser Organschaft werden einzelne Unternehmen, die sogenannten Organträger, als steuerliche Hauptansprechpartner für die Umsatzsteuerpflicht aller beteiligten Unternehmen angesehen. Die anderen Unternehmen, die als Organgesellschaften bezeichnet werden, sind finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Organträger eingegliedert und umsatzsteuerrechtlich unselbstständig (siehe § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Unternehmer/innen im umsatzsteuerlichen Sinn sind nur die Organträger. Daher erhalten auch nur sie eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke.

Organträger können alle Unternehmer/innen sein: sowohl Einzelunternehmer/innen als auch Personen- oder Kapitalgesellschaften. Organgesellschaften können hingegen ausschließlich Personen- und Kapitalgesellschaften sein. Die Gesamtheit aller rechtlich selbstständigen Unternehmen, die zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft zusammengeschlossen sind, wird als Organkreis bezeichnet.

Welche Voraussetzungen müssen für eine umsatzsteuerliche Organschaft erfüllt sein?

Voraussetzung für eine umsatzsteuerliche Organschaft ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaften in das Unternehmen des Organträgers:

  • Finanzielle Eingliederung: Die finanzielle Eingliederung beschreibt das Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Organträger und den Organgesellschaften in finanzieller Hinsicht. Sie bildet die Grundlage für die steuerliche Einheit und schließlich dafür, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft anerkannt wird. Denn ohne sie ist es nicht möglich, die anderen Bedingungen, das heißt die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung ausreichend zu erfüllen. Entscheidend ist, dass Organträger über die Anteilsmehrheit an den Organgesellschaften verfügen, und damit ihren Willen in der Organgesellschaft durch Mehrheitsbeschlüsse durchsetzen können. Auf diese Weise können strategische und operative Entscheidungen von den Organträgern kontrolliert und beeinflusst werden. Sofern die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen entsprechen, liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn die Organträger mehr als 50 % der Anteile an den Organgesellschaften halten.
  • Wirtschaftliche Eingliederung: Die wirtschaftliche Eingliederung beschreibt die wirtschaftliche Verbindung und Verflechtung zwischen den Organträgern und den Organgesellschaften. Sie stellt sicher, dass die Organgesellschaften in das Unternehmen des Organträgers so integriert sind, dass sie nicht unabhängig agieren können, sondern eine wirtschaftliche Einheit mit diesen bilden. Typischerweise bestehen enge Liefer-, Leistungs- oder Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den Unternehmen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Tochtergesellschaft Bauteile produziert, die zur Weiterverarbeitung ausschließlich an die Muttergesellschaft, das heißt den Organträger, geliefert werden. Da die Organgesellschaft in diesem Fall keine anderen Kundinnen und Kunden hat, ist ihre Existenz von der Nachfrage des Organträgers abhängig.
  • Organisatorische Eingliederung: Die organisatorische Eingliederung ist die dritte wesentliche Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Sie beschreibt die enge organisatorische Verbindung zwischen Organträgern und Organgesellschaften und stellt sicher, dass Erstere in der Lage sind, Letztere auf Leitungsebene tatsächlich zu kontrollieren und zu steuern. Dies geschieht in der Regel durch personelle Verflechtungen, zum Beispiel indem die Geschäftsführung oder andere leitende Organe der Organgesellschaften durch Personen wahrgenommen werden, die auch bei dem Organträger in leitender Funktion tätig sind. Die Geschäftsführung der Organträger muss jedoch nicht zwingend personell identisch sein mit der Geschäftsführung der Organgesellschaften. Es sind vielfache Abstufungen möglich. Entscheidend ist schlussendlich vor allem, dass es eine enge Abstimmung gibt und die Organträger auf die Geschicke der Organgesellschaften Einfluss nehmen können.

Kann man wählen, ob man eine umsatzsteuerliche Organschaft bilden möchte?

Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, liegt automatisch eine umsatzsteuerliche Organschaft vor – es besteht kein Wahlrecht. Je nachdem, ob eine Organschaft hinsichtlich der Umsatzsteuer gewünscht ist, haben die beteiligten Unternehmen jedoch die Möglichkeit, insbesondere die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung in einem gewissen Rahmen zu gestalten.

Welche steuerlichen Folgen hat eine umsatzsteuerliche Organschaft?

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bringt mehrere wesentliche steuerliche Folgen für die beteiligten Unternehmen mit sich:

  • VUmsatzsteuerliche Einheit: Der Organträger und die Organgesellschaften werden umsatzsteuerlich als eine Einheit behandelt. Dies bedeutet, dass ausschließlich die Organträger als Unternehmen gegenüber dem Finanzamt auftreten und die Umsatzsteuer für sämtliche Umsätze innerhalb der Organschaft abführen.
  • Zentrale Steuererklärung: Die Organträger sind verpflichtet, die Umsatzsteuer für alle Organgesellschaften zentral zu deklarieren. Es wird eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung für die gesamte Organschaft abgegeben. Auch der Vorsteuerabzug erfolgt zentral über die Organträger. Dies bedeutet, dass der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen der Organgesellschaften in der Umsatzsteuererklärung der Organträger berücksichtigt wird.
  • VKeine Umsatzsteuer für interne Leistungen: Leistungen zwischen dem Organträger und den Organgesellschaften gelten ebenso wie Leistungen zwischen verschiedenen Organgesellschaften als Innenumsätze. Da sie innerhalb einer steuerlichen Einheit erfolgen, gelten sie als nicht steuerbar. Es wird demnach keine Umsatzsteuer auf diese internen Leistungen erhoben.
  • VGesamtschuldnerische Haftung: Die Organträger haften für die Umsatzsteuerschuld des gesamten Organkreises. Damit kann das Finanzamt eine Umsatzsteuerforderung, die aus Geschäften einer Organgesellschaft resultieren, bei Organträger einfordern.

Veränderungen in der finanziellen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Eingliederung können zur Beendigung der Organschaft führen, was für die beteiligten Unternehmen steuerliche Konsequenzen hat. Zudem gibt es immer wieder Urteile und Änderungen der Gesetzgebung, die die Voraussetzungen und Folgen der umsatzsteuerlichen Organschaft betreffen. Daher sollten Unternehmen, die einem Organkreis angehören, einerseits regelmäßig ihre Strukturen überprüfen, andererseits bei der Besteuerung genau hinschauen.

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Was sind die Vorteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft?

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bietet mehrere Vorteile, die vor allem für Unternehmen mit komplexen Strukturen und mehreren Tochtergesellschaften attraktiv sein können. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Liquiditätsvorteil: Da auf interne Umsätze keine Umsatzsteuer erhoben wird, entfällt auch die Notwendigkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für diese internen Geschäftsvorfälle. Dies kann die Liquidität der beteiligten Unternehmen verbessern.
  • Vereinfachte Verwaltung: Da die Umsatzsteuer für den gesamten Organkreis zentral durch den Organträger abgewickelt wird und nur eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden muss, reduziert sich der administrative Aufwand. Die Buchhaltungsprozesse werden schlanker, wodurch die beteiligten Unternehmen Zeit und Geld einsparen können.
  • Optimierung der Steuerschuld: Durch die Zusammenfassung der Unternehmen zu einer steuerlichen Einheit können Steuerverbindlichkeiten und -ansprüche besser abgestimmt und optimiert werden. Falls eine Organgesellschaft Vorsteuerguthaben hat und eine andere Umsatzsteuerschulden, können diese innerhalb des Organkreises verrechnet werden. Dies kann das Risiko von Steuerschulden reduzieren und zur effizienteren Steuerplanung beitragen.
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs: Mithilfe der umsatzsteuerlichen Organschaft lässt sich die Entstehung von nicht abziehbarer Vorsteuer vermeiden, wenn einzelne Unternehmen des Organkreises nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, aber es Leistungsbeziehungen innerhalb des Organkreises gibt. Beispielsweise sind in der Pflegebranche viele Leistungen umsatzsteuerfrei, was bedeutet, dass Unternehmen in dieser Branche oft nicht den vollen Vorsteuerabzug nutzen können, wenn sie eigenständig agieren. Durch die Organschaft kann das Pflegeunternehmen den Vorsteuerabzug für alle verbundenen Unternehmen geltend machen, wenn es Organträger ist. Auch wenn die Pflegeleistungen selbst umsatzsteuerfrei sind, können die damit verbundenen Dienstleistungen – zum Beispiel Verwaltung, Reinigung, Catering – die Vorsteuer effizienter abziehen, weil alle Unternehmen als eine Einheit betrachtet werden. Dies verringert die steuerlichen Nachteile, die durch die Umsatzsteuerbefreiung einzelner Leistungen entstehen könnten.
  • Planungssicherheit: Unternehmen können durch eine umsatzsteuerliche Organschaft ihre Steuerplanung konsolidieren und damit eine höhere Planungssicherheit erreichen. Die Struktur kann zudem flexibel angepasst werden, wenn sich die rechtlichen oder geschäftlichen Rahmenbedingungen ändern.
  • Einheitlicher Außenauftritt: Die umsatzsteuerliche Organschaft ermöglicht es, dass alle Unternehmen des Organkreises nach außen hin einheitlich auftreten. Da die Unternehmensgruppe als eine steuerliche Einheit wahrgenommen wird, können sich strategische Vorteile ergeben – etwa bei Verhandlungen mit Lieferantinnen und Lieferanten sowie Kundinnen und Kunden.

Was sind die Nachteile einer umsatzsteuerlichen Organschaft?

Obwohl eine umsatzsteuerliche Organschaft viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Nachteile, die Unternehmen berücksichtigen sollten:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Die Organträger haften für die gesamte Umsatzsteuer des Organkreises, also auch für die Steuerschulden der Organgesellschaften. Wenn eine Organgesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder fehlerhafte Angaben macht, kann das Finanzamt den Organträger für die Steuerschulden in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Organträger für Verbindlichkeiten haften müssen, die sie nicht direkt verursacht haben.
  • Steuerliche Risiken bei Fehlinterpretationen: Fehler in der Interpretation der Anforderungen an eine Organschaft können erhebliche steuerliche Risiken mit sich bringen. Beispielsweise könnte das Finanzamt Vorsteuern zurückfordern oder interne Umsätze nachträglich als steuerpflichtig einstufen.
  • Komplexe Administration: Auch wenn die zentrale Steuererklärung für den gesamten Organkreis Vorteile bringt, wird die Administration besonders bei vielen Organgesellschaften komplexer. Die Organträger müssen die umsatzsteuerlichen Vorgänge aller Gesellschaften überwachen und sicherstellen, dass sämtliche relevanten Daten korrekt in die zentrale Steuererklärung einfließen. Gerade bei größeren Unternehmensgruppen kann dies sehr komplex und zeitaufwendig sein. Hier empfiehlt sich professionelle Unterstützung wie Stripe Tax, um sämtliche Steuern korrekt zu erfassen und zu melden.
  • Rückabwicklung bei Beendigung der Organschaft: Wenn die Voraussetzungen für eine Organschaft nicht mehr erfüllt sind, endet die Organschaft. Dies kann zu einer komplexen Rückabwicklung führen, bei der interne Umsätze nachträglich steuerpflichtig werden und Vorsteuerkorrekturen vorgenommen werden müssen.
  • Komplexe Rechtslage: Die rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie alle Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft erfüllen. Dies erfordert eine kontinuierliche Überwachung und gegebenenfalls eine Anpassung der Unternehmensstruktur.
Vorteile
Nachteile
Liquiditätsvorteil Gemeinsame und gesamtschuldnerische Haftung
Vereinfachte Verwaltung Steuerliche Risiken bei Fehlinterpretationen
Optimierung der Steuerverbindlichkeiten Komplexe Verwaltung
Optimierung des Vorsteuerabzugs Stornierung bei Auflösung der Gruppe
Bessere Planung Komplexe Rechtslage
Einheitliche Außendarstellung

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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