Eintragung im spanischen Handelsregister

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  1. Einführung
  2. Was ist das Handelsregister?
  3. Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?
  4. Warum im Handelsregister eintragen?
    1. Vorteile der Eintragung ins Handelsregister
  5. So funktioniert die Eintragung ins Handelsregister
  6. Wie Stripe Payments Ihnen helfen kann
  7. FAQ zur Eintragung ins Handelsregister
    1. Was passiert, wenn Sie der Anforderung einer Eintragung ins Handelsregister nicht nachkommen?
    2. Wie viel kostet die Eintragung ins Handelsregister?

Wie das nationale Statistikinstitut (INE) mitteilt, wurden im Mai 2025 in Spanien 13.229 Unternehmen gegründet, was einem Anstieg von 36,9 % gegenüber 9.663 im Mai 2024 entspricht.

Die Daten des INE stammen zwar aus dem spanischen Handelsregister, das alle Informationen über die Registrierung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern erfasst, aber in allen Provinzen des Landes existieren auch lokale Register: So verzeichnete das Handelsregister von Madrid 2.759 dieser Unternehmen, während die vier Handelsregister in Katalonien (Barcelona, Girona, Lleida und Tarragona) 2.800 registrierten.

Wenn Sie in Spanien ein Unternehmen gründen möchten, ist die Eintragung ins Handelsregister eine rechtliche Anforderung, die Sie erfüllen müssen. Um den Prozess für Antragsteller/innen zu vereinfachen, haben wir einen Leitfaden mit allen zu befolgenden Schritten erstellt.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist das Handelsregister?
  • Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?
  • Warum im Handelsregister eintragen?
  • So funktioniert die Eintragung ins Handelsregister
  • Wie Stripe Payments Ihnen helfen kann
  • FAQ zur Eintragung ins Handelsregister

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist eine Verwaltungsbehörde, die mehrere Funktionen wahrnimmt:

  • Formalisierung von Unternehmensgründungen: Dazu gehört, Unternehmen durch die Eintragung offiziell Gültigkeit zu verleihen.

  • Veröffentlichung relevanter Informationen: Dies bedeutet, Unternehmen und Einzelunternehmer/innen betreffende Ereignisse transparenter zu gestalten, um Transaktionen sicherer zu machen, z. B. durch die Veröffentlichung von Kapitalerhöhungen und Insolvenzverfahren, die Unternehmen betreffen.

  • Validierung von Unternehmensbüchern: Dies bezieht sich auf den Erhalt der Aufzeichnungen von Unternehmen wie Dokumenten der Buchhaltung und Protokollen, um Transparenz zu gewährleisten und diesen Aufzeichnungen dann rechtliche Gültigkeit zu verleihen.

Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?

Nach spanischen Rechtsvorschriften wie dem Handelsgesetzbuch, dem Gesetz über Kapitalgesellschaften und dem Gesetz über professionelle Gesellschaften müssen die meisten Einzelunternehmer/innen nicht im Handelsregister eingetragen werden. Nur Personen der folgenden Kategorien sind dazu verpflichtet:

  • Spediteurinnen und Spediteure: Damit sind Einzelunternehmer/innen gemeint, die Handelsschiffe betreiben. Die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister ist in Artikel 19 des Handelsgesetzbuchs festgelegt.

  • Unternehmer/innen mit beschränkter Haftung (ERL): Mit dem Gesetz 14/2013 wurde dieses ungewöhnliche rechtliche Konzept geschaffen, das einige Besonderheiten aufweist. Unternehmer/innen, die sich für den Status „ERL“ entscheiden, unterliegen einem unbegrenzten finanziellen Risiko gegenüber Dritten. Wenn sie jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, können sie möglicherweise vermeiden, entstandene Schulden zu begleichen, die ihren Hauptwohnsitz oder für ihre wirtschaftliche Tätigkeit wichtige Posten betreffen.

Alle Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen sein. Dies sind einige der häufigsten Arten in Spanien:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SL): kleine oder mittlere Unternehmen, bei denen die Anteilseigner/innen ihr persönliches Vermögen nicht gefährden. Für die Gründung einer SL ist eine Eintragung im Handelsregister unerlässlich.

  • Aktiengesellschaften (SA): mittlere oder große Unternehmen, die ebenfalls eine beschränkte Haftung aufweisen und bei denen das Eigenkapital in Anteile aufgeteilt ist, die von ihren Anteilseigner/innen gehalten werden.

  • Professionelle Partnerschaften: Gruppen von Fachkräften, die sich zusammenschließen, um eine berufliche Tätigkeit gemeinsam auszuüben.

  • Investmentgesellschaften: Diese Unternehmen geben finanzielle Vermögenswerte aus, um öffentlich Geldmittel von Investorinnen und Investoren zu beschaffen, und unterliegen dem Gesetz 35/2003. Dazu zählen beispielsweise Investmentfonds aus der Immobilienbranche (FII) und Investmentgesellschaften mit variablem Grundkapital (SICAV). Ein weiterer Zweck des Handelsregisters besteht darin, Pensionsfonds zu erfassen.

  • Gesellschaften mit gegenseitiger Garantie: Gemeinnützige Einrichtungen, die spanische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzieren und dem Gesetz 1/1994 unterliegen, wie Avalmadrid, Avalis de Catalunya und ISBA.

  • Ausländische Unternehmen: Wenn ein im Ausland gegründetes Unternehmen beschließt, nach Spanien umzuziehen, muss es sich ebenfalls im Handelsregister eintragen lassen.

Warum im Handelsregister eintragen?

Neben der rechtlichen Verpflichtung, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, bringt die Formalisierung eines Unternehmens auch zusätzliche Vorteile mit sich.

Vorteile der Eintragung ins Handelsregister

  • Rechtliche Trennung: Dieser Schutz, der allgemein als „Haftungsbeschränkung“ bezeichnet wird, steht Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht zur Verfügung und trennt das Vermögen des Unternehmens von dem persönlichen der Anteilseigner/innen.

  • Erhöhte Zuverlässigkeit: Eine Eintragung bietet mehr Zuverlässigkeit, da Unternehmenserklärungen veröffentlicht werden, damit diese für Kundinnen und Kunden, Zulieferer und Banken transparent zugänglich sind.

  • Verbesserter Zugang zu Finanzierung: Die Eintragung ins Handelsregister erhöht nicht nur die von den Banken wahrgenommene Zuverlässigkeit, sondern erleichtert auch die Erlangung von Finanzmitteln wie z. B. Bankkrediten. So weist die spanische Zentralbank darauf hin, dass diese für 55 % der spanischen KMU eine der wichtigsten Finanzierungsquellen sind.

So funktioniert die Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung eines Unternehmen ins Handelsregister ist ein unkomplizierter Prozess, der im Wesentlichen aus vier Schritten besteht. Sehen wir sie uns einmal näher an:

  • Schutz des Unternehmensnamens
    Um ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie nachweisen, dass es keine anderen Unternehmen mit dem gleichen Namen gibt. Dies können Sie im Voraus mithilfe des Suchtools des spanischen Handelsregisters für Unternehmensnamen überprüfen. Wenn die Verfügbarkeit bestätigt ist, lassen Sie den Namen schützen, indem Sie ein Zertifikat beantragen, das bescheinigt, dass der Name noch nicht vergeben ist.

  • Gründung des Unternehmens
    Stellen Sie das nach dem spanischen Gesetz über Gründungen und Wachstum vorgeschriebene Mindeststammkapital von 1 € bereit. Verwenden Sie die Online-Servicestelle für Unternehmer/innen (PAE), um mit der Gründung des Unternehmens fortzufahren. Reichen Sie als Nächstes das eindeutige elektronische Dokument (DUE) ein und suchen Sie eine Notarkanzlei auf, um die Gründung mit einer notariellen Urkunde formal abzuschließen.

  • Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister
    Sobald die notarielle Urkunde unterzeichnet ist, beginnt eine Frist von einem Monat für die Eintragung in das der angegebenen Adresse entsprechende Handelsregister. Reichen Sie dazu die notarielle Urkunde zusammen mit weiteren steuerlichen Daten ein, darunter eine vorübergehende Steuer-Identifikationsnummer (NIF), die Sie über das Formular 036 erhalten, und einen Nachweis für die Zahlung der ITPAJD (Vermögensübertragungs- und Stempelsteuer), die über das Formular 600 abgewickelt wird.

  • Beantragung der Registerbescheinigung
    Falls gewünscht, kann die Existenz des Unternehmens durch Beantragung einer Eintragungsbescheinigung beim Handelsregister in Ihrer Provinz nachgewiesen werden. Beantragen Sie dazu einen Auszug des Eintrags des Unternehmens im Handelsregister, der auch als „nota simple“ (nicht beglaubigter Registerauszug) oder „certificación literal“ (beglaubigte vollständige Kopie) bezeichnet wird. Diese Dokumente dienen als Nachweis für die Eintragung des Unternehmens.

Wie Stripe Payments Ihnen helfen kann

Nachdem Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen haben, sind Sie nun berechtigt, mit Ihrer Geschäftstätigkeit zu beginnen, und können ab sofort Zahlungen akzeptieren.

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FAQ zur Eintragung ins Handelsregister

Was passiert, wenn Sie der Anforderung einer Eintragung ins Handelsregister nicht nachkommen?

Nach den Angaben des Justizministeriums findet bei Nichteintragung einer Einzelunternehmerin, eines Einzelunternehmers oder eines Unternehmens ins Handelsregister das Strafsystem gemäß Königlicher Gesetzesverordnung 1/2010 mit Geldstrafen ab 1.200 EUR Anwendung.

Wie viel kostet die Eintragung ins Handelsregister?

Die Kosten für die Eintragung hängen von der zu registrierenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens ab. Wenn ein KMU formalisiert wird (mit einem anfänglichen Stammkapital von mindestens 3.005,06 €), müssen Sie eine Zahlung von 18,19 € zum Schutz des Unternehmensnamens und 6,01 € für jedes eingereichte Dokument leisten. In der Verordnung 757/1973 sind die von Handelsregistern zu erhebenden Gebühren festgelegt.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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