Die meisten Menschen in Frankreich sind mittlerweile daran gewöhnt, Produkte und Dienstleistungen online zu kaufen, insbesondere seit der Pandemie. Laut dem Jahresbericht 2025 der Federation of E-commerce and Distance Selling (FEVAD) stiegen die Online-Verkäufe von Dienstleistungen in Frankreich im Vergleich zu 2024 um 9 % und erreichten 120,3 Milliarden Euro. Der Online-Verkauf von Dienstleistungen ist daher ein wichtiger Wachstumstreiber für Dienstleisterinnen und Dienstleister, die ihr Fachwissen vermarkten und die Kundennachfrage bedienen möchten. In diesem Artikel untersuchen wir das Konzept des Online-Verkaufs von Dienstleistungen und betrachten die Vorteile, regulatorischen Verpflichtungen sowie die Schritte, um loszulegen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Online-Verkauf von Dienstleistungen ermöglicht es Ihnen, Ihren Markt zu erweitern und an Sichtbarkeit, Flexibilität, Glaubwürdigkeit und Produktivität zu gewinnen.
- Der Online-Verkauf von Dienstleistungen eignet sich für viele Branchen. Sie können Kurse, Beratung, technischen oder rechtlichen Support oder sogar Beherbergungsdienstleistungen anbieten.
- Online-Verkäufe unterliegen verschiedenen rechtlichen Anforderungen.
- Um Dienstleistungen online zu verkaufen, müssen Sie Ihre Angebote und Preisgestaltung definieren, einen E-Commerce-Shop erstellen oder sich auf einer Plattform registrieren, Dienstleistungsbeschreibungen verfassen, Marketingkampagnen starten und sichere Zahlungsmethoden anbieten.
Warum Dienstleistungen online verkaufen?
Der Online-Verkauf von Dienstleistungen ermöglicht es Unternehmen, über die Grenzen ihrer geografischen Region hinaus zu wachsen. Über das Internet können Unternehmen neue Märkte erschließen, ihre Zielgruppe vergrößern und Kundinnen und Kunden weltweit erreichen. Sie gewinnen an Sichtbarkeit und können sich leichter einen Ruf aufbauen als nur durch Mundpropaganda. Gut gestaltete Online-Shops können zudem die Glaubwürdigkeit und das Markenimage stärken und gleichzeitig das Vertrauen der Kundinnen und Kunden aufbauen.
Der Online-Verkauf von Dienstleistungen hilft Anbieterinnen und Anbietern auch dabei, verschiedene Betriebskosten (z. B. Miete, Instandhaltung von Geschäften) zu senken und gleichzeitig eine größere Flexibilität zu genießen. Sie können ihre Termine leichter verwalten und von überall aus arbeiten. Darüber hinaus können sie Daten über die Gewohnheiten ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, um Verkäufe gezielter auszurichten, und digitale Tools nutzen, um die Produktivität zu verbessern.
Arten von online verkauften Dienstleistungen
Einige Dienstleistungen eignen sich besser für den Online-Verkauf als andere. Zu den am häufigsten online verkauften Dienstleistungen gehören Unterricht, Nachhilfe, Schulungen, Schönheitsdienstleistungen, Therapien, rechtliche Dienstleistungen, das Verfassen von Inhalten, Webentwicklung, Grafikdesign, persönliches und berufliches Coaching, technischer Support sowie Strategie- oder Marketingberatung. Andere häufig online vermarktete Dienstleistungen umfassen Beherbergung, Transport, Gastronomie und Freizeitangebote.
Gesetze für den Online-Verkauf von Dienstleistungen
Wer Dienstleistungen online verkauft, unterliegt als Dienstleister/in verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen, darunter:
- Verfassen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Einhaltung des Widerrufsrechts
- Einhaltung der Leistungsfrist
- Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Dienstleisterin oder dem Dienstleister und den Kundinnen und Kunden. (Im Kontext des Verkaufs von Dienstleistungen werden die AGB manchmal auch als Allgemeine Dienstleistungsbedingungen bezeichnet.) Die AGB ermöglichen es der Dienstleisterin oder dem Dienstleister, die Rechte und Pflichten jeder Partei festzulegen. Sie müssen mindestens Folgendes enthalten:
- Den Namen oder Unternehmensnamen der Geschäftsperson
- Kontaktinformation
- Wesentliche Merkmale der Dienstleistung (z. B. worum es sich bei der Dienstleistung handelt und wie sie erbracht wird)
- Gesamtpreis (in Euro, inklusive Steuern), wie er berechnet wird, sowie Zahlungsmethoden (z. B. Banküberweisung, Scheck, Karte)
- Datum, an dem die Dienstleistung erbracht wird
- Anwendbare gesetzliche oder gewerbliche Garantien
- Rechtsmittel im Falle eines Streitfalls
- Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts der Kundin bzw. des Kunden
Gemäß Artikel L.111-1 ff. des Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) müssen die AGB zur Verfügung gestellt werden, wenn es sich bei der Kundin bzw. dem Kunden um eine Privatperson handelt. Die Kundin bzw. der Kunde muss die Möglichkeit haben, diese vor der Vertragsunterzeichnung und der Bezahlung einer Dienstleistung zu prüfen.
Wenn es sich bei der Kundschaft um ein Unternehmen handelt, muss die Dienstleisterin oder der Dienstleister die AGB auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die Nichteinhaltung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 € geahndet werden.
Widerrufsrecht
Bei den meisten Fernabsatzverträgen, ob für Dienstleistungen oder Waren, hat die Kundschaft Anspruch auf eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, die am Tag nach Vertragsabschluss beginnt. Während dieser Zeit kann die Kundin bzw. der Kunde den Vertrag stornieren und eine Rückerstattung erhalten, sofern die Dienstleistung noch nicht erbracht wurde. Die Verkäuferin oder der Verkäufer ist verpflichtet, das Widerrufsrecht der Kundschaft zu respektieren.
Leistungsfrist
Die Leistungsfrist für die Dienstleistung muss vor Vertragsabschluss angegeben und bei der Unterzeichnung nochmals bestätigt werden. Wird kein konkretes Datum genannt, muss die Dienstleisterin oder der Dienstleister die Dienstleistung spätestens 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung erbringen.
Bei Nichteinhaltung einer Leistungsfrist können Strafen verhängt werden: 3.000 € für eine Einzelperson und 15.000 € für ein Unternehmen. Erbringt die Dienstleisterin oder der Dienstleister die Dienstleistung immer noch nicht, kann die Kundschaft die Kündigung des Vertrags und die Rückerstattung aller gezahlten Beträge verlangen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO regelt, wie personenbezogene Daten in der Europäischen Union erfasst und verwaltet werden. Kundinnen und Kunden müssen um ihre Zustimmung zur Online-Erfassung ihrer personenbezogenen Daten gebeten und über ihre Rechte informiert werden.
So starten Sie mit dem Online-Verkauf von Dienstleistungen
Der Online-Verkauf von Dienstleistungen umfasst mehrere wichtige Schritte. Zunächst müssen Sie eine Marktforschung durchführen und die Art der Dienstleistung bestimmen, die Sie anbieten möchten. Definieren Sie anschließend Ihren Zielmarkt, bewerten Sie Ihre Kosten und legen Sie Ihre Preise fest.
Sie sollten unbedingt in Erwägung ziehen, einen E-Commerce-Shop zu erstellen, um das Vertrauen der Kundinnen und Kunden aufzubauen und die Kontrolle über den Verkaufsprozess zu übernehmen. Ihre Website sollte Sie und Ihr Team vorstellen, falls Sie eines haben; fügen Sie für jede Person eine kurze Biografie zusammen mit Fotos ein, um eine persönliche Note zu verleihen. Beschreiben Sie Ihr Fachwissen und was Sie von der Konkurrenz abhebt. Heben Sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und die Vorteile Ihrer Dienstleistungen hervor. Sie können auch einen Abschnitt für häufig gestellte Fragen (FAQ) und eine Beschreibung der Prozesse Ihres Unternehmens aufnehmen. Stellen Sie sicher, dass die Navigation der Website reibungslos und intuitiv ist.
Um Ihre Reichweite zu maximieren, registrieren Sie sich auf einer Marktplatz-Plattform wie Malt, Fiverr oder Codeur.com. Diese Art von Plattformen sind gute Lösungen für freiberufliche Dienstleisterinnen und Dienstleister, die starten und den Verkauf von Dienstleistungen ohne Website testen möchten.
Unabhängig davon, ob Sie Ihre eigene E-Commerce-Website einrichten oder einen Online-Marktplatz nutzen (oder beides), ist es wichtig, klar aufzuzeigen, wie Ihre Dienstleistungen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden erfüllen. Bewertungen von zufriedenen Kundinnen und Kunden sowie Partnern können dazu beitragen, Ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen.
Präsentieren Sie eine transparente Preisstruktur an prominenter Stelle, zusammen mit Möglichkeiten, Sie per Telefon, E-Mail oder über ein Kontaktformular zu kontaktieren. Es ist wichtig, dass Ihre Angebote klar und Ihre Preise konsistent sind.
Um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, implementieren Sie eine „Social Selling“-Strategie, um Ihr Fachwissen zu bewerben und Ihre Dienstleistungen auf Social Media zu verkaufen. Veröffentlichen Sie regelmäßig Blogbeiträge, Podcasts, Webinare und Videos. Arbeiten Sie mit Content-Erstellerinnen und Content-Erstellern zusammen, um Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und Ihr Markenimage zu stärken. Für eine präzisere Ausrichtung können Sie bezahlte Werbung nutzen.
Einer der Vorteile des Online-Verkaufs von Dienstleistungen ist die Möglichkeit, Daten zu sammeln, die Ihnen helfen, Ihre Angebote und Marketingkampagnen besser auszurichten. Sammeln Sie die E-Mail-Adressen von Besucherinnen und Besuchern und senden Sie ihnen regelmäßig E-Mails. Sie können ihnen auch Rabatte und exklusive Angebote machen.
Das Anbieten eines kostenlosen Anrufs oder einer kostenlosen Beratung ist eine effektive Strategie, um Interessentinnen und Interessenten in zahlende Kundinnen und Kunden zu verwandeln. Sie können ein Tool zur Terminvereinbarung nutzen, um das Kundenerlebnis zu optimieren.
Um Ihre Dienstleistungen erfolgreich online zu verkaufen, ist es schließlich wichtig, sichere Zahlungsoptionen anzubieten. Wir empfehlen die Nutzung eines zuverlässigen Zahlungsdienstleisters (Payment Service Provider, PSP) wie Stripe, der den Online-Zahlungsprozess absichern und anpassen kann. Mit Stripe Payments können Sie Zahlungen online und persönlich von überall auf der Welt akzeptieren und gleichzeitig die Komplexität und die Kosten der Verwaltung mehrerer Währungen reduzieren.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.