Gewinnverteilung einer GmbH in Deutschland

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  1. Einführung
  2. Welche Bestimmungen müssen bei der Gewinnverteilung einer GmbH beachtet werden?
    1. Ordentliche Beschlussfassung
    2. Besondere Regelungen des Gesellschaftsvertrags
    3. Grundsatz der Kapitalerhaltung
    4. Gewinnverwendung und Erbschaftsteuer
    5. Spezielle gesetzliche Regelungen für Mini-GmbHs
  3. Wie funktioniert die GmbH-Gewinnverteilung?
  4. Wer entscheidet über die Zuteilung?
  5. Was ist eine inkongruente Gewinnverteilung?
  6. Was ist der Unterschied zwischen Gehalt und Gewinnverteilung?
  7. Was ist, wenn die GmbH Verluste statt Gewinne hat?
  8. Diese Fehler bei der Gewinnverteilung sollten Sie vermeiden

Die Ausschüttung der erwirtschafteten Gewinne einer GmbH am Ende eines Geschäftsjahres erfordert von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern einige wesentliche Überlegungen. Gemäß dem GmbH-Gesetz steht den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern einer GmbH der gesamte Jahresüberschuss zu. Im Gegensatz zu Mitunternehmerinnen und Mitunternehmern einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens können die Gesellschafter/innen einer GmbH jedoch nicht einfach Gewinne entnehmen. Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht erst mit der Fassung eines entsprechenden Ausschüttungsbeschlusses. Dieser Artikel informiert über die geltenden Regelungen und wichtigen Aspekte bei der Gewinnverteilung.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Welche Bestimmungen müssen bei der Gewinnverteilung einer GmbH beachtet werden?
  • Wie verteilt eine GmbH ihren Gewinn?
  • Wer entscheidet über die Zuteilung?
  • Was ist eine inkongruente Gewinnverteilung?
  • Was ist der Unterschied zwischen Gehalt und Gewinnverteilung?
  • Was ist, wenn die GmbH Verluste statt Gewinne hat?
  • Diese Fehler bei der Gewinnverteilung sollten Sie vermeiden

Welche Bestimmungen müssen bei der Gewinnverteilung einer GmbH beachtet werden?

Bei der Gewinnverteilung einer GmbH müssen sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und eventuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag, auch bekannt als Satzung oder GmbH-Vertrag, beachtet werden. Um am Ende des Geschäftsjahres Gewinne an die Gesellschafter/innen einer GmbH ausschütten zu können, sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

Ordentliche Beschlussfassung

Gewöhnlich wird der Beschluss zur Gewinnausschüttung in der Gesellschafterversammlung gefasst. Es ist jedoch auch möglich, den Ausschüttungsbeschluss mittels schriftlicher Abstimmung zu treffen. In der Regel reicht hierfür die einfache Mehrheit der Stimmanteile. Diese Regelungen gelten jedoch nur, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen vorsieht.

Besondere Regelungen des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag kann spezielle Bestimmungen zur Gewinnausschüttung und -verteilung enthalten. Beispielsweise kann festgelegt sein, dass nur ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns ausgeschüttet werden darf, während der Rest in eine Rücklage eingestellt wird. Ebenso können Mindestausschüttungen festgelegt sein, denen die Gesellschafter/innen folgen müssen.

Grundsatz der Kapitalerhaltung

Eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnausschüttung ist, dass dabei das Stammkapital nicht unterschritten wird. Diese Regel folgt dem Grundsatz der Kapitalerhaltung. Verluste und Gewinnvorträge aus vorherigen Jahren werden miteinander verrechnet. Nur wenn dieser Ausgleich einen positiven Betrag ergibt, ist eine Gewinnausschüttung möglich.

Gewinnverwendung und Erbschaftsteuer

Für familiengeführte Unternehmen gibt es bei der Berechnung des Unternehmenswerts für die Erbschaftsteuer einen Abschlag von bis zu 30 %, wenn im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist, dass die Gewinnausschüttung maximal 37,5 % des steuerrechtlichen Gewinns beträgt. Dies dient der Stärkung der wirtschaftlichen Situation von Familienunternehmen und führt zu einer niedrigeren Erbschaftsteuer.

Spezielle gesetzliche Regelungen für Mini-GmbHs

Für Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), auch bekannt als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH, gelten besondere gesetzliche Regelungen. Diese dürfen nach Verrechnung von Gewinn- und Verlustvorträgen aus früheren Jahren maximal 75 % ihres Gewinns ausschütten. Das restliche Viertel muss in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Regelung entfällt, wenn das Stammkapital auf 25.000 Euro angehoben wird. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinnen und Gläubigern der Mini-GmbH, die bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden kann. Um die Ausschüttungsschranke zu umgehen, sollte das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöht werden, sobald sich in der gesetzlichen Rücklage ein entsprechender Betrag angesammelt hat. Hierfür ist ein notariell beurkundeter Gesellschafterbeschluss über die Erhöhung des Stammkapitals erforderlich. Es genügt nicht, wenn die Rücklage und das Eigenkapital diese Grenze überschreiten.

Wie funktioniert die GmbH-Gewinnverteilung?

Bei einer Ausschüttung erfolgt die GmbH-Gewinnverteilung üblicherweise entsprechend den Geschäftsanteilen der Gesellschafter/innen. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine andere Gewinnverteilung vorsehen.

Voraussetzung für die GmbH-Gewinnverteilung ist ein Gesellschafterbeschluss über die Ausschüttung bzw. die Verwendung des Gewinns. Falls nicht bereits im Gesellschaftsvertrag etwas anderes festgelegt ist, wird in diesem Beschluss üblicherweise festgelegt, ob ein Teil des Gewinns für Rücklagen einbehalten oder der gesamte Betrag an die Gesellschafter/innen ausgeschüttet wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Gewinnverteilung an die Gesellschafter/innen einer GmbH keine Gehaltszahlung ist. Die Gehälter werden bereits im Vorfeld vom Ergebnis der GmbH abgezogen und ausgezahlt, wodurch sie den auszuschüttenden Gewinn mindern. Die Höhe der Gehälter der einzelnen Gesellschafter/innen hängt von ihrer jeweiligen Tätigkeit in der GmbH ab, nicht von der Höhe ihrer Geschäftsanteile.

Im Gegensatz dazu hängt die Gewinnverteilung in der Regel von den Geschäftsanteilen ab, nicht davon, ob und wie sich ein/e Gesellschafter/in in der GmbH engagiert. Es kann vorkommen, dass ein „Gesellschafter-Geschäftsführer“ bei der GmbH-Gewinnverteilung weniger erhält als ein "Nur-Gesellschafter", der sich nicht aktiv einbringt, jedoch mehr Geschäftsanteile besitzt. Es können Ausnahmen gelten, wenn der Gesellschaftsvertrag abweichende Regelungen vorsieht.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gewinnausschüttung in einer GmbH nicht zwingend erfolgen muss. Die Gesellschafter/innen haben die Möglichkeit, Gewinne im Unternehmen zu belassen und für Investitionen oder Rücklagen zu verwenden. Dies bietet der GmbH eine gewisse Flexibilität, um in ihre langfristige Entwicklung zu investieren und ihre finanzielle Stabilität zu stärken. Darüber hinaus können die Gesellschafter/innen einer GmbH in der Regel auch individuelle Vereinbarungen treffen, um die Gewinnverteilung einer GmbH zu regeln. Solche Vereinbarungen können beispielsweise vorsehen, dass bestimmte Gesellschafter/innen einen höheren Anteil am Gewinn erhalten oder dass Gewinne für bestimmte Zwecke verwendet werden.

Wer entscheidet über die Zuteilung?

In einer GmbH liegt die Entscheidung über die Zuteilung von Gewinnen typischerweise bei den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern. Der Gesellschaftsvertrag bildet dabei die Grundlage für diese Entscheidungen. Der Gesellschaftsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die internen Angelegenheiten der GmbH regelt, einschließlich der Regelungen zur GmbH-Gewinnverteilung.

Im Gesellschaftsvertrag werden üblicherweise Bestimmungen festgehalten, die die Verteilung von Gewinnen regeln. Dies kann beispielsweise Folgendes umfassen:

  • Verteilungsschlüssel: Der Vertrag legt fest, nach welchem Schlüssel die Gewinne unter den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern verteilt werden. Dies kann proportional zu ihren Kapitalanteilen sein oder auch individuell festgelegt werden, je nach den Vereinbarungen der Gesellschafter/innen.

  • Gewinnrücklagen: Der Vertrag kann bestimmen, ob und in welchem Umfang Gewinne als Rücklagen im Unternehmen verbleiben sollen. Diese Rücklagen können für zukünftige Investitionen, die Deckung von Verbindlichkeiten oder andere Zwecke verwendet werden.

  • Ausschüttungsbeschränkungen: Der Vertrag kann Beschränkungen für die Ausschüttung von Gewinnen festlegen, zum Beispiel im Falle eines Liquiditätsengpasses oder zur Sicherstellung einer angemessenen finanziellen Reserve.

  • Sonderregelungen: Der Vertrag kann auch spezielle Regelungen enthalten, die bestimmte Gesellschafter/innen bevorzugen oder besondere Umstände berücksichtigen, die sich auf die Gewinnverteilung auswirken.

Die Entscheidung über die Gewinnverteilung einer GmbH basiert somit maßgeblich auf den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, der von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern gemeinsam festgelegt wird. Es ist üblich, dass Änderungen oder Ergänzungen am Gesellschaftsvertrag durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfolgen, wobei eine qualifizierte Mehrheit oder andere vereinbarte Verfahrensweisen gelten können.

Was ist eine inkongruente Gewinnverteilung?

Inkongruente Gewinnverteilung einer GmbH bezieht sich auf eine Verteilung von Gewinnen, die nicht proportional zur Kapitalbeteiligung der Gesellschafter/innen erfolgt. Mit anderen Worten, die Gewinnverteilung steht in einem Missverhältnis zu den Anteilen, die die Gesellschafter/innen am Stammkapital der GmbH halten. Diese inkongruente Gewinnverteilung kann auf verschiedene Weise erfolgen und kann durch spezielle Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ermöglicht werden.

Einige Beispiele für inkongruente Gewinnverteilung sind:

  • Sonderausschüttungen: Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass bestimmte Gesellschafter/innen zusätzliche Gewinne erhalten, unabhängig von ihrer Kapitalbeteiligung. Dies kann auf individuellen Vereinbarungen basieren oder darauf, dass bestimmte Gesellschafter/innen eine herausragende Rolle im Unternehmen spielen und deshalb einen höheren Anteil am Gewinn erhalten.

  • Vorrangige Ausschüttungen: Es ist möglich, dass bestimmte Klassen von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, wie beispielsweise Investierende oder Gründungsmitglieder, Vorrang bei der Gewinnverteilung haben und bevorzugt behandelt werden, bevor der Rest der Gewinne unter den anderen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern aufgeteilt wird.

  • Leistungsbezogene Ausschüttungen: Die Gewinnverteilung kann an die Leistung oder den Beitrag der Gesellschafter/innen zum Unternehmen geknüpft sein. Dies kann bedeuten, dass Gesellschafter/innen, die einen überdurchschnittlichen Beitrag leisten, einen höheren Anteil am Gewinn erhalten, unabhängig von ihrer Kapitalbeteiligung.

Obwohl der Bundesfinanzhof die inkongruente Gewinnverteilung steuerlich anerkennt, ist die Finanzverwaltung damit immer noch zurückhaltend. Sie erkennt eine inkongruente Gewinnverteilung nur dann an, wenn sie zivilrechtlich wirksam ist und aus wirtschaftlichen Gründen beschlossen wurde, beispielsweise beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Die Finanzverwaltung betrachtet eine kurzfristige oder wiederholte Änderung der inkongruenten Gewinnverteilung ohne nachvollziehbaren, nicht steuerlichen Grund als Gestaltungsmissbrauch.

Um die Möglichkeit einer inkongruenten Gewinnverteilung zu wahren, ist es ratsam, bei der Gründung der GmbH eine Regelung aufzunehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine inkongruente Gewinnverteilung erlaubt. Es sollte genau geprüft werden, ob das Einstimmigkeitsprinzip gelten soll oder ob ein Mehrheitsbeschluss ausreicht. Im letzteren Fall könnten die Ansprüche bestimmter Gesellschafter/innen ohne ihre Zustimmung gemindert werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich daher, festzulegen, dass ein Beschluss zur inkongruenten Gewinnverteilung nur mit Zustimmung der benachteiligten Gesellschafter/innen zulässig ist.

Was ist der Unterschied zwischen Gehalt und Gewinnverteilung?

Gehalt und Gewinnverteilung sind zwei verschiedene Arten von Vergütungen, die an Personen in einem Unternehmen gezahlt werden, jedoch aus unterschiedlichen Gründen und unter verschiedenen Bedingungen.

Gehälter
Gewinnverteilung
  • Gehälter sind die normale Vergütung für die von den Mitarbeitenden geleistete Arbeit.
  • Ein Gehalt wird normalerweise monatlich, wöchentlich oder zu anderen vorab festgelegten Zeitpunkten gezahlt.
  • Gehälter werden unabhängig von den Gewinnen des Unternehmens gezahlt und basieren auf den Verträgen der Mitarbeitenden und auf Faktoren wie Qualifikation, Berufserfahrung, Positionen und Leistung.
  • Gehälter unterliegen normalerweise der Einkommensteuer und anderen Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Bei der Gewinnverteilung handelt es sich um die Zahlung der Gewinne an die Anteilseigner/innen eines Unternehmens.
  • Sie wird üblicherweise einmal im Jahr vorgenommen, nachdem die Finanzergebnisse des Unternehmens für das Geschäftsjahr ermittelt wurden.
  • Die Gewinnverteilung basiert auf den Beteiligungen oder Anteilen/Aktien, die von den Partnern oder Anteilseignerinnen und Anteilseignern eines Unternehmens gehalten werden. Gewinne werden proportional zum Aktienbesitz ausgezahlt.
  • Der verteilte Gewinn hängt vom Erfolg des Unternehmens ab und kann von Jahr zu Jahr variieren.
  • Gewinne werden möglicherweise als Dividenden, Bonusse oder andere Zahlungen verteilt und unterliegen unter Umständen bestimmten Steuervorschriften.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gehalt eine Vergütung für Arbeitsleistung ist, die regelmäßig und unabhängig von den Gewinnen des Unternehmens gezahlt wird, während eine GmbH-Gewinnverteilung eine Auszahlung von Gewinnen an die Gesellschafter/innen oder Anteilshabende basierend auf ihren Beteiligungen am Unternehmen darstellt.

Was ist, wenn die GmbH Verluste statt Gewinne hat?

Wenn eine GmbH Verluste anstelle von Gewinnen verzeichnet, stehen die Gesellschafter/innen vor einer anderen Situation, die verschiedene Auswirkungen hat:

  • Haftung und Verlustdeckung: Gesellschafter/innen einer GmbH sind in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlage haftbar. Das bedeutet, dass sie nicht persönlich für die Verluste des Unternehmens haften, die über ihre Kapitaleinlagen hinausgehen. Eine Verlustverteilung findet nicht statt, die Verluste der GmbH müssen aus den vorhandenen Vermögenswerten des Unternehmens gedeckt werden. Dies kann durch Rückgriff auf Rücklagen, Reserven oder durch andere finanzielle Maßnahmen geschehen.

  • Steuerliche Auswirkungen: Verluste können steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn das Unternehmen in den Folgejahren Gewinne erzielt. In Deutschland können Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Dies wird als Verlustvortrag bezeichnet. Es ist ratsam, sich von einer Steuerberatung oder einer Steuerbehörde beraten zu lassen, um die spezifischen steuerlichen Auswirkungen von Verlusten auf das Unternehmen zu verstehen.

  • Unternehmensstrategie und Geschäftsentwicklung: Verluste erfordern oft eine Überprüfung der Geschäftsstrategie und der betrieblichen Abläufe, um die Ursachen der Verluste zu identifizieren und anzugehen. Die Geschäftsführung muss möglicherweise Anpassungen vornehmen, um die Rentabilität des Unternehmens zu verbessern und zukünftige Verluste zu vermeiden.

  • Kommunikation und Transparenz: Die Geschäftsführung ist in der Regel verpflichtet, die Gesellschafter/innen über die finanzielle Situation des Unternehmens zu informieren, insbesondere wenn Verluste entstehen. Transparenz und offene Kommunikation sind in solchen Situationen wichtig, um das Vertrauen der Gesellschafter/innen zu erhalten.

Insgesamt ist es wichtig, dass die Geschäftsführung proaktiv auf Verluste reagiert, um die langfristige finanzielle Stabilität und Rentabilität des Unternehmens zu sichern. Dies kann Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Umsatzsteigerung, zur Verbesserung der Effizienz und zur Anpassung der Geschäftsstrategie umfassen.

Diese Fehler bei der Gewinnverteilung sollten Sie vermeiden

Bei der Gewinnverteilung einer GmbH sind einige häufige Fehler zu vermeiden:

  • Nicht ausreichend informierte Entscheidungen: Gesellschafter/innen sollten sich über die finanzielle Lage des Unternehmens informieren, bevor sie über die Gewinnverteilung entscheiden, um sicherzustellen, dass ausreichend Mittel für die langfristige Entwicklung des Unternehmens vorhanden sind.

  • Ungerechte Verteilung: Eine ungerechte Verteilung der Gewinne, die nicht die Beiträge und Risiken aller Gesellschafter/innen angemessen berücksichtigt, kann zu Spannungen und Konflikten führen.

  • Nichtberücksichtigung rechtlicher Bestimmungen: Es ist wichtig, dass die Gewinnverteilung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

  • Unzureichende Rücklagenbildung: Das Unternehmen sollte angemessene Rücklagen bilden, um unvorhergesehene Ausgaben zu decken und für zukünftige Investitionen zu planen. Eine zu aggressive Gewinnverteilung kann die finanzielle Stabilität des Unternehmens gefährden.

  • Fehlende langfristige Perspektive: Die Gewinnverteilung sollte nicht nur kurzfristige Gewinne maximieren, sondern auch die langfristige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigen.

Indem diese Fehler vermieden werden und eine transparente, gerechte und rechtlich korrekte Gewinnverteilung praktiziert wird, kann die GmbH eine solide finanzielle Basis schaffen und langfristigen Erfolg sicherstellen.

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