Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, welches unter anderem E-Commerce-Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten nach klaren Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit ist zum einen im physischen Raum von Bedeutung – beispielsweise in Form von Rampen oder Aufzügen für Rollstuhlfahrer/innen, zum anderen gewährleistet sie im digitalen Raum die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sowie älteren Menschen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bedeutung Barrierefreiheit im E-Commerce hat und welche rechtlichen Anforderungen für Unternehmen gelten. Zudem erklären wir, mit welchen Maßnahmen E-Commerce-Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten können, was die Vorteile für sie sowie ihre Kundinnen und Kunden sind und vieles mehr.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist Barrierefreiheit?
- Welche Bedeutung hat Barrierefreiheit im E-Commerce?
- Was ändert sich ab dem 28. Juni 2025 für Onlineshops?
- Welche rechtlichen Anforderungen und Fristen gelten für E-Commerce-Unternehmen?
- Mit welchen Maßnahmen können E-Commerce-Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten?
- Was sind die Vorteile von Barrierefreiheit für E-Commerce-Unternehmen sowie ihre Kundinnen und Kunden?
- Wie ermöglichen Onlineshops ihren Kundinnen und Kunden einen barrierefreien Bezahlvorgang?
Was ist Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung von Lebensräumen, damit diese allen Menschen zugänglich und nutzbar sind. Ihr Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen, die Menschen mit Einschränkungen davon abhalten, vollständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Barrierefreiheit bezieht sich unter anderem auf physische Orte, Dienstleistungen, Produkte, Kommunikationsmittel und Informationen.
Welche Bedeutung hat Barrierefreiheit im E-Commerce?
Barrierefreiheit gewinnt im E-Commerce zunehmend an Bedeutung, um allen Menschen digitale Angebote zugänglich zu machen – unabhängig ihrer individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Für E-Commerce-Unternehmen ist es daher essenziell, ihre Plattformen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, und so beispielsweise auch von Menschen mit kognitiven, visuellen oder motorischen Einschränkungen genutzt werden können.
Laut Aktion Mensch und einer Studie aus dem Jahr 2021 leben in Deutschland 13,04 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, 10,6 Millionen Menschen mit anerkannten Behinderungen und 7,8 Millionen Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen.
Onlineshops haben das Potenzial, die Barrierefreiheit für eine erhebliche Zahl von Menschen zu verbessern. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt ein Testbericht von Aktion Mensch aus dem Jahr 2024, der in Kooperation mit BITV-Consult, Google und Stiftung Pfennigparade die wichtigsten Onlineshops in Deutschland auf digitale Barrierefreiheit untersuchte. Lediglich 21 % der analysierten Onlinehops war barrierefrei. Die häufigste Barriere war die mangelnde Tastaturbedienbarkeit: 56 von 71 Webseiten konnten nicht ohne eine zusätzliche Maus bedient werden. Hinzu kommen häufig fehlende Kontraste, umständliche Navigation und eingeblendete Banner, die Hauptinhalte der Webseiten verdecken und für Menschen mit Einschränkungen nur schwer zu schließen sind. Das Fazit der Studie fällt folglich ernüchternd aus: Für viele Menschen mit Beeinträchtigungen ist der Besuch von Onlineshops noch immer mit großen Hürden verbunden, obwohl ihre Zahl unter anderem durch die Alterung der Gesellschaft steigt.
Was ändert sich ab dem 28. Juni 2025 für Onlineshops?
Ab dem 28. Juni 2025 treten wichtige Änderungen zur Barrierefreiheit im Rahmen des European Accessibility Act (EAA) sowie des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Diese haben auch für Onlineshops eine hohe Relevanz, da sie Menschen mit Beeinträchtigungen unter anderem den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen erleichtern sollen. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die für Onlineshops relevant sind:
- Design und Navigation: Onlineshops müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen leicht zugänglich sind. Dies umfasst unter anderem verständliche Menüs und Navigationselemente, klare Kontraste und Schriftgrößen sowie die Unterstützung von Screenreadern.
- Multimediale Inhalte: Videos und andere multimediale Inhalte müssen Untertitel, Audiodeskriptionen oder alternative Beschreibungen bieten, damit sie auch von Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen genutzt werden können.
- Bestell- und Zahlungsprozesse: Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung muss für Menschen mit Beeinträchtigungen einfach und barrierefrei nutzbar sein. Formulare und Eingabefelder müssen beispielsweise klar beschriftet werden und mit Assistenztechnologien kompatibel sein.
- Feedback-Funktion: Nutzer/innen müssen eine einfache Möglichkeit haben, auf Barrieren hinzuweisen oder Verbesserungsvorschläge zu machen. Dies könnte ein barrierefreies Kontaktformular oder eine spezielle Feedback-Schaltfläche sein.
- Mobile Zugänglichkeit: Auch mobile Versionen und Apps von Onlineshops müssen zukünftig barrierefrei sein, sodass der Zugang über Smartphones und Tablets ebenfalls möglich ist.
Welche rechtlichen Anforderungen und Fristen gelten für E-Commerce-Unternehmen?
Ab dem 28.Juni 2025 sind E-Commerce-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Dies eröffnet Unternehmen, die neue Zielgruppen erreichen möchten, eine vielversprechende Chance. Im Folgenden finden Sie die Anforderungen und Fristen für die Umsetzung dieser Änderungen.
BGG und BITV 2.0
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), welches am 1. Mai 2002 in Kraft trat, regelt in Deutschland die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen und enthält allgemeine Grundsätze, die auch für Unternehmen von Bedeutung sein können. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ergänzt das BGG. Es gilt für Websites und öffentlich zugängliche Internetangebote von Behörden. So sollen sämtliche Websites und mobilen Anwendungen des Bundes barrierefrei sein. Die BITV 2.0 kann E-Commerce-Unternehmen als Referenz dienen, um Barrierefreiheit im digitalen Umfeld umzusetzen. Sie gilt seit 2011 und wurde zuletzt 2023 angepasst.
EAA
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-weite Richtlinie, die festlegt, dass Unternehmen in der EU barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten müssen. Der EAA wurde 2019 verabschiedet, um europaweit einheitliche Standards der Barrierefreiheit zu schaffen. Das Ziel dieser Standardisierung ist es, Marktbarrieren für Unternehmen abzubauen, die ihre Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, sowie für die Kundschaft, die diese Produkte und Dienstleistungen nachfragt. Der EAA umfasst eine Vielzahl von Bereichen, in denen Barrierefreiheit gefördert werden soll – darunter Bankdienstleistungen, Onlineshops, Computer und Betriebssysteme sowie Telekommunikationsdienste. Unternehmen, die entsprechende Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei gestaltet sind. Die EU-Mitgliedstaaten müssen den EAA bis 28. Juni 2025 in nationales Recht umsetzen.
BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des EAA in Deutschland. Der EAA entsprechend ist es ab dem 28. Juni 2025 gültig, mit einer Umsetzungsfrist von fünf Jahren. Das BFSG listet zahlreiche konkrete Produkte auf, die mit Inkrafttreten des Gesetzes barrierefrei sein müssen. Hierzu zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Laptops, Computer, Router, E-Book-Reader, Fernsehgeräte mit Internetzugang sowie Geld- oder Fahrausweisautomaten. Darüber hinaus sind auch Dienstleistungen aufgeführt, die ab 2025 von Unternehmen barrierefrei angeboten werden müssen. Dies sind beispielsweise Finanzdienstleistungen, Telefon- und Messenger-Dienste, E-Books oder Personenbeförderungsdienste. Das BFSG ist ebenfalls das zentrale Gesetz für die Barrierefreiheit von Webshops und deren digitale Angebote. Zur korrekten Umsetzung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erstellt.
Mit welchen Maßnahmen können E-Commerce-Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten?
E-Commerce-Unternehmen können Barrierefreiheit nach dem BFSG durch verschiedene technische und gestalterische Maßnahmen sicherstellen. Grundlage sind die 2008 begründeten Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG), die Standards für die Gestaltung von barrierefreien Webseiten festlegen. Zu den vier Prinzipien zählen: Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Wahrnehmbarkeit und Robustheit. Die WCAG werden stetig aktualisiert und die derzeitige Version ist die WCAG 2.2.
Nachfolgend sind konkrete Bereiche aufgeführt, in die Onlineshops den Schwerpunkt ihrer Bemühungen um Barrierefreiheit legen können.
Navigation
Die Webseite muss vollständig über die Tastatur bedienbar sein, das heißt ohne den zusätzlichen Einsatz einer Maus. Dies ist Voraussetzung dafür, dass auch Menschen mit motorischen Einschränkungen die Seite nutzen können. Zudem sollte die Seite eine klare und logische Struktur haben. Dies meint vor allem übersichtliche Menüs, in denen die einzelnen Unterpunkte nachvollziehbar eingegliedert sind. Zudem sollte es klare Navigationspfade geben, um eine intuitive Navigation zu ermöglichen. Ziel sollte stets sein, dass sich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen schnell und einfach auf der Seite zurechtfinden.
Aussagekräftige Beschriftungen
Auch aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen sind essenziell für eine barrierefreie Navigation. Sie sollten stets den zugehörigen Inhalt korrekt bezeichnen und unterscheidbar sein. Auf diese Weise helfen sie Menschen mit Beeinträchtigungen, sich auf der Website zu orientieren und Inhalte schnell zu finden. Dies ist auch für Menschen mit einer Leseschwäche oder einem begrenzten Kurzzeitgedächtnis hilfreich.
Kontrast und Lesbarkeit
Für Menschen mit visuellen Einschränkungen ist es wichtig, dass es zwischen Text und Hintergrund ausreichende Farbkontraste gibt. Zudem muss es möglich sein, den Text flexibel zu vergrößern, ohne dass Informationen verloren gehen oder Funktionen eingeschränkt werden.
Responsives Design
Onlineshops müssen auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen barrierefrei funktionieren. Ein responsives Design stellt sicher, dass die Seitenstruktur flexibel ist und auch auf kleinen Bildschirmen gut bedienbar bleibt.
Alternative Zugänge zu multimedialen Inhalten
Visuelle und auditive Inhalte einer Website müssen auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich gemacht werden. Möglich ist dies beispielsweise durch Untertitel für Videos, Audiobeschreibungen von Bildern oder Transkriptionen von Audioinhalten.
Barrierefreie Formulare und Bezahlprozesse
Formulare müssen in Onlineshops einfach auszufüllen sein. Voraussetzung hierfür ist eine klare Beschriftung der Eingabefelder, die von Screenreadern gelesen werden kann. E-Commerce-Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass der Bezahlvorgang inklusive Bestellung und Bezahlung für beeinträchtigte Menschen leicht verständlich ist.
Einschränkung animierter Inhalte
Viele Websites und Onlineshops arbeiten mit animierten Inhalten wie Produkt-Karussells, die automatisch beginnen, aber nicht pausiert werden können. Dies kann für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Herausforderung werden. Daher sollten sie immer die Möglichkeit haben, blinkende oder anderweitig animierte Inhalte anzuhalten oder auszublenden.
Fehlermeldungen und Benutzerführung
Wenn es zu Fehlern bei der Benutzung von Formularen oder während des Bestellprozesses kommt, sollten klar verständliche und detaillierte Fehlermeldungen angezeigt werden. Diese müssen auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich sein, zum Beispiel über eine Textdarstellung für Screenreader.
Testen mit Hilfstechnologien
Es empfiehlt sich, Websites und Apps regelmäßig mit verschiedenen Hilfstechnologien zu testen. Dies können Screenreader und Software für Spracherkennung oder Bildschirmvergrößerung sein. Mithilfe dieser Tests können Unternehmen sicherstellen, dass ihr Online-Angebot auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist. Zudem ist es möglich, Barrierefreiheitsprüfungen von Dritten durchführen zu lassen. Diese helfen, Mängel zu identifizieren und zu beheben.
Feedback-Funktion
Onlineshops sollten eine einfache Möglichkeit bieten, Feedback zur Barrierefreiheit der Website zu geben. Dadurch können Menschen mit Einschränkungen auf Probleme hinweisen und diese werden bestenfalls schnell behoben.
Was sind die Vorteile von Barrierefreiheit für E-Commerce-Unternehmen sowie ihre Kundinnen und Kunden?
Die Implementierung von Barrierefreiheit in Webshops bietet sowohl für die Unternehmen selbst als auch für ihre Kundinnen und Kunden einige Vorteile.
Vorteile für E-Commerce-Unternehmen
- Einhaltung der Compliance: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit minimiert das Risiko von rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Klagen.
- Höhere Kundenzufriedenheit: Eine barrierefreie Website ist häufig benutzerfreundlicher für alle Kundinnen und Kunden. Eine klare Navigation, gut lesbare Texte und intuitive Benutzeroberflächen tragen damit zur allgemeinen Kundenzufriedenheit bei.
- Erweiterte Zielgruppe: Durch barrierefreie Angebote erreichen Unternehmen eine größere Kundengruppe, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen. Dies kann den Umsatz erhöhen.
- Wettbewerbsvorteil: Barrierefreiheit kann als Differenzierungsmerkmal gegenüber Mitbewerberinnen und Mitbewerbern dienen. Unternehmen, die inklusive Lösungen anbieten, heben sich positiv hervor und können von einem verbesserten Image profitieren. Zudem kann der aktive Einsatz für Inklusion die Markenloyalität erhöhen: Kundinnen und Kunden könnten sich eher mit einer Marke verbunden fühlen, wenn sie soziale Verantwortung übernimmt.
Vorteile für Kundinnen und Kundengruppe
- Zugänglichkeit: Kundinnen und Kunden können Produkte und Dienstleistungen unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen nutzen. Damit werden Menschen mit Einschränkungen nicht länger von bestimmten Produkten, Dienstleistungen und Angeboten ausgeschlossen.
- Gleichberechtigung: Barrierefreie Angebote ermöglichen es Menschen mit Einschränkungen, gleichberechtigt an der digitalen Welt teilzuhaben. Dies kann zu zahlreichen positiven Effekten führen – beispielsweise einer Verbesserung der Lebensqualität oder einer Steigerung des Selbstwertgefühls.
- Erhöhte Selbstständigkeit: Menschen mit Behinderungen erhalten durch barrierefreie E-Commerce-Angebote mehr Unabhängigkeit bei der Auswahl und dem Kauf von Produkten.
- Förderung von Vielfalt und Inklusion: Barrierefreiheit unterstützt die gesellschaftliche Inklusion und fördert ein positives Bild von Vielfalt in der Gesellschaft.
Vorteile für Online-Händler
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Kundenvorteile
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Einhaltung gesetzlicher Vorschriften | Barrierefreiheit |
Höhere Kundenzufriedenheit | Gleichberechtigung |
Größere Zielgruppe | Mehr Unabhängigkeit |
Wettbewerbsnachteile | Förderung von Vielfalt und Inklusion |
Wie ermöglichen Onlineshops ihren Kundinnen und Kunden einen barrierefreien Bezahlvorgang?
Der Bezahlvorgang ist der Ablauf, den Kundinnen und Kunden durchlaufen, um einen Kauf in einem Onlineshop abzuschließen. Er umfasst typischerweise das Überprüfen des Warenkorbs, die Eingabe von Versand- und Zahlungsinformationen sowie die Bestätigung des Kaufs. Ein barrierefreier Bezahlvorgang in Onlineshops ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Nutzer/innen problemlos einkaufen können – inklusive älterer Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierfür müssen E-Commerce-Unternehmen einige konkrete Anforderungen erfüllen.
Optimierung der Benutzeroberfläche
Die Seitenstruktur sollte intuitiv sein, sodass Nutzer/innen problemlos zwischen den verschiedenen Schritten des Bezahlvorganges navigieren können. Zudem sollte die
Bezahlseite ein klares, minimalistisches Design mit kontrastreichen Farben aufweisen. Ziel ist es, Ablenkungen zu minimieren und den Fokus auf den Bestellprozess zu lenken. Unternehmen können hierfür vorgefertigte Bezahlformulare nutzen. Stripe Checkout bietet ein übersichtliches Formular, welches einfach in die eigene Website integriert werden kann. Es ist jedoch auch möglich, Kundinnen und Kunden auf eine von Stripe gehostete Seite weiterzuleiten. Dort können Zahlungen oder Abonnements einfach, übersichtlich und sicher akzeptiert werden.
Responsives Design
Der Bezahlvorgang sollte auf Smartphones, Tablets, Laptops oder PCs gleichermaßen zugänglich sein und gut funktionieren. Daher benötigen barrierefreie Onlineshops ein responsives Design, wie es alle Features von Stripe Payments, so z. B. Checkout oder Elements, bieten. Dieses stellt sicher, dass der Bezahlprozess auf allen Geräten schnell und einfach funktioniert.
Eindeutige Beschriftungen und Anweisungen
Sämtliche Eingabefelder müssen deutlich beschriftet sein, sodass die Nutzer/innen sofort wissen, welche Informationen benötigt werden. Hilfreich kann eine Autofill-Option oder eine Kartenvalidierung in Echtzeit sein. Beides wird ebenfalls im Rahmen von Stripe Payments angeboten. Funktionen wie diese helfen, Fehler zu vermeiden oder zu korrigieren. Onlineshops sollten zudem Hilfetexte oder kontextbezogene Erklärungen anbieten. Diese unterstützen Nutzer/innen dabei, die erforderlichen Informationen korrekt einzugeben. Fehlermeldungen müssen klar und leicht verständlich sein.
Tastaturzugänglichkeit
Alle Elemente des Bezahlvorganges, einschließlich Buttons, Eingabefelder und Navigation, müssen vollständig über die Tastatur zugänglich sein. Nutzer/innen sollten in der Lage sein, den gesamten Prozess ohne Maus zu bedienen.
Vielfalt der Zahlungsoptionen
Onlineshops sollten mehrere Zahlungsoptionen anbieten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Stripe Checkout unterstützt beispielsweise 30 Sprachen, mehr als 135 Währungen und über einhundert Zahlungsmethoden.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.