Vielleicht haben Sie schon einmal vom Gesetz über den Ratenverkauf gehört. Unter „Ratenzahlung“ versteht man die Praxis, einen Kaufpreis nicht in einer einzigen Summe, sondern in kleineren Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu begleichen. Das Gesetz über den Ratenverkauf ist ein japanisches Gesetz, das darauf abzielt, Kundinnen und Kunden beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen auf Raten zu schützen; es legt die Vorschriften für Kreditgeschäfte und Verkäufe fest, die in Verbindung mit Kreditverträgen getätigt werden.
In den letzten Jahren gab es bahnbrechende technologische Innovationen im Fintech-Sektor. Während die Nutzung unserer Zahlungssysteme komfortabler und bequemer geworden ist, sind gleichzeitig Sicherheitsbedenken aufgekommen. Vor diesem Hintergrund – und mit dem Ziel, ein Umfeld zu schaffen, in dem Kundinnen und Kunden verschiedene Zahlungsmethoden vertrauensvoll nutzen können, sowie um neuen Technologien und Dienstleistungen Rechnung zu tragen – wurde das Ratenkaufgesetz im Jahr 2016 (mit Wirkung zum Juni 2018) geändert, gefolgt von einer weiteren Änderung im Jahr 2020 (mit Wirkung zum April 2021).
Dieser Artikel vermittelt grundlegende Kenntnisse über das Ratenkaufgesetz in der Fassung von 2016 und 2020. Er enthält Einzelheiten zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung auf einzelne Verkäufer/innen, zu den Herausforderungen für Plattformbetreiber sowie zu den konkreten Verpflichtungen der Acquirer im Hinblick auf die Händlerbetreuung.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist das Ratenkaufgesetz?
- Die Auswirkungen des Ratenkaufgesetzes auf einzelne Verkäufer/innen (Händler/innen) in Plattformgeschäften
- Verstärktes Händlermanagement gemäß dem Ratenkaufgesetz
- Herausforderungen im Händlermanagement für Plattformbetreiber
- Best Practices zur Compliance für Plattformbetreiber
- Wie Stripe bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen kann
Was ist das Ratenverkaufsgesetz?
Wie oben erläutert, ist das Ratenkaufgesetz ein Gesetz zum Schutz von Kundinnen und Kunden, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen Ratenzahlungen nutzen. Konkret soll durch die Festlegung von Regeln für Kreditverträge – beispielsweise für Online-Kreditkartenzahlungen mit wiederkehrenden Zahlungen oder Bonuszahlungen – ein Umfeld geschaffen werden, in dem Kundinnen und Kunden Kreditkartenzahlungen sicher vornehmen können.
Vor der Überarbeitung des Ratenverkaufsgesetzes im Jahr 2020 hatten Fälle von Kreditkartenbetrug aufgrund von Datenlecks bei Händlerinnen und Händlern zugenommen. Gleichzeitig, als Vertragsmodelle unter Einbeziehung von Zahlungsdienstleistern (PSPs) immer mehr zur Regel wurden, gab es zahlreiche Fälle, in denen Händler/innen, die Kreditkartenzahlungen abwickelten, wegen unzureichender Verwaltung und Sicherheit kritisiert wurden.
Gleichzeitig wurden nacheinander innovative und hochfunktionale Zahlungsabwicklungsdienste eingeführt, die von verschiedenen Fintech-Unternehmen entwickelt worden waren. Dies weckte die Erwartung, dass das Geschäft mit Zahlungsinfrastrukturen in Zukunft weiter wachsen würde.
Die Änderungen des Ratenkaufgesetzes im Jahr 2020 zielten in erster Linie darauf ab, die folgenden drei Ziele zu erreichen:
Stärkung des Händlermanagements bei Kreditkartenzahlungen: Für Unternehmen (z. B. Acquirer), die Verträge abschließen, die Händler/innen autorisieren, Karten und andere Daten zu verarbeiten, wurde ein Registrierungssystem eingerichtet. Im Rahmen dieses Systems müssen diese Unternehmen nun Händler/innen untersuchen und überprüfen.
Sichere Verwaltung von Kreditkartendaten: Händler/innen sind verpflichtet, sensible Daten wie Kreditkartennummern ordnungsgemäß zu verwalten und Maßnahmen zur Betrugsprävention zu ergreifen. Ziel ist es, das Betrugsrisiko zu verringern und ein sichereres Umfeld für die Nutzung von Kreditkarten zu schaffen.
Förderung des Markteintritts von Fintech-Unternehmen: In Erwartung einer künftig aktiveren Beteiligung von Fintech-Unternehmen wurden Maßnahmen ergriffen, um ein Umfeld zu schaffen, das den Markteintritt begünstigt. Dies geschah durch die Einführung eines Systems, das es Fintech-Unternehmen, die Zahlungsabwicklungsdienste anbieten, ermöglicht, denselben Registrierungsstatus wie Acquirer zu erhalten.
Die Auswirkungen des Ratenkaufgesetzes auf einzelne Verkäufer/innen (Händler/innen) in Plattformgeschäften
Der Vorstoß für ein verstärktes Händlermanagement im Rahmen des Ratenkaufgesetzes ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. An erster Stelle steht dabei die zunehmende Nutzung vielfältiger Zahlungsmethoden in praktisch allen Einkaufskanälen. Dieser Trend geht einher mit einer Zunahme betrügerischer Aktivitäten und einer weitreichenden Verbreitung von E-Commerce-Websites. Mit dem Ziel, Kundinnen und Kunden zu schützen, sieht das Ratenkaufgesetz vor, dass Acquirer die Verantwortung für das Händlermanagement tragen müssen.
Die Rolle des Acquirers nach dem Ratenkaufgesetz
Mit den Änderungen des Ratenkaufgesetzes wurde ein Registrierungssystem für Acquirer – sowie für Zahlungsdienstleister, die Funktionen ausüben, die denen eines Acquirers entsprechen – eingeführt, wodurch diese als „Unternehmen, die Vereinbarungen über den Umgang mit Kreditkartennummern und anderen Informationen abschließen“ eingestuft werden. Diese Unternehmen sind nun verpflichtet, die Geschäftsabläufe und Risiken ihrer Händler/innen individuell zu prüfen und zu verwalten.
E-Commerce- und C2C (Consumer-to-Consumer)-Plattformen
Bei plattformbasierten Unternehmen fungiert bei jeder Transaktion entweder der Plattformbetreiber oder eine/r seiner Händler/innen als Verkäufer/in und tritt als registrierte/r Händler/in auf. Wenn einzelne Händler/innen, die die Plattform nutzen – und nicht der Plattformbetreiber selbst –, tatsächlich Waren und Dienstleistungen verkaufen oder bereitstellen und direkt mit den Verbraucherinnen/Verbrauchern interagieren, reicht es für ein angemessenes Händlermanagement nicht aus, sich ausschließlich auf das Überprüfungsverfahren des Plattformbetreibers zu verlassen. Daher unterliegen im Rahmen des Betriebs von E-Commerce-Plattformen einzelne Verkäufer/innen (Händler/innen) wahrscheinlich einer Händlerüberprüfung.
Selbst Einzelpersonen, die auf C2C-Plattformen wie Online-Flohmärkten verkaufen, könnten den Bestimmungen des überarbeiteten Ratenkaufgesetzes unterliegen. Wenn die Verkäuferin bzw. der Verkäufer beispielsweise als Einzelunternehmer/in tätig ist, könnte sie/er einer Überprüfung als Händler/in unterzogen werden. Zu den spezifischen Überprüfungskriterien für Einzelunternehmer/innen gehören Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum; eine solche Identitätsverifizierung ist erforderlich, um ein sicheres Zahlungssystem zu gewährleisten.
Ist die/der Verkäufer/in eine natürliche Person, die kein/e Einzelunternehmer/in ist, unterliegt diese Person in der Regel nicht dem Händlerüberprüfungsprozess des Acquirers. Der Plattformbetreiber – als Anbieter der C2C-Plattform – kann jedoch zusätzlichen Überprüfungskriterien unterliegen. Mit anderen Worten: Da potenzielle Risiken für Kundinnen und Kunden unabhängig davon bestehen, ob es sich bei der/dem Verkäufer/in um ein Unternehmen, eine/n Einzelunternehmer/in oder eine Privatperson handelt, ist die Möglichkeit, jede/n Verkäufer/in individuell zu identifizieren, ein wichtiges Element zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes.
Verstärktes Händlermanagement gemäß dem Ratenkaufgesetz
Das Ratenkaufgesetz verpflichtet Acquirer dazu, ihre Händlermanagementsysteme in zwei spezifischen Bereichen zu verstärken:
Obligatorische Sicherheitsmaßnahmen für Verkäufer/innen
Gemäß dem Ratenkaufgesetz sind alle Händler/innen verpflichtet, die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Kartendaten ihrer Kundinnen und Kunden zu schützen und betrügerische Nutzung zu verhindern.
Nichtspeicherung von Kartendaten: Grundsätzlich sind Händler/innen verpflichtet, eine Richtlinie zur Nichtspeicherung umzusetzen, was bedeutet, dass sie Kreditkartendaten nicht in ihren eigenen Systemen speichern, verarbeiten oder übertragen dürfen. Wenn sie dennoch Daten speichern, muss dies in einer Weise geschehen, die mit dem PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standard) konform ist.
Einsatz von Maßnahmen zur Betrugsprävention:
- Präsenzverkauf (stationäre Geschäfte): Händler/innen sind verpflichtet, Zahlungsterminals zu installieren, die IC-Karten verarbeiten können und Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung gefälschter Karten zu verhindern.
- Fernabsatz (Apps, E-Commerce-Websites usw.): Um Kreditkartenbetrug wie Identitätsdiebstahl im Internet zu verhindern, sind Händler/innen in Japan derzeit verpflichtet, 3D Secure 2.0-Authentifizierungsprotokolle zu implementieren. Darüber hinaus wird von den Händlerinnen und Händlern erwartet, dass sie vielschichtige Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, einschließlich der Verwendung von Sicherheitscodes und Betrugserkennungssystemen.
- Präsenzverkauf (stationäre Geschäfte): Händler/innen sind verpflichtet, Zahlungsterminals zu installieren, die IC-Karten verarbeiten können und Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung gefälschter Karten zu verhindern.
Erweiterte Verpflichtung zur Überprüfung und Verwaltung von Händlerinnen und Händlern
Einer der Kernpunkte der Änderungen des Ratenkaufgesetzes ist die Einstufung von Acquirern und bestimmten Zahlungsdienstleistern als „Unternehmen, die Vereinbarungen über den Umgang mit Kreditkartennummern und anderen Daten abschließen“. Infolgedessen wurden die Überprüfung und die Verwaltung von Händlerinnen und Händlern verschärft. Der detaillierte Prozess der Händlerüberprüfung wird im Folgenden beschrieben.
- Erstprüfung (bei Unterzeichnung eines Händlervertrags): Überprüfung der grundlegenden Informationen der Verkäuferin/des Verkäufers (z. B. Standort, Vertreter/in, angebotene Produkte und Dienstleistungen, Verkaufsmethoden usw.) und Bestätigung, dass die oben genannten Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
- Laufende Überprüfung (nach Unterzeichnung eines Händlervertrags): Nach Vertragsabschluss werden laufende Überprüfungen und Überwachungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Verkäuferin/der Verkäufer die Sicherheitsmaßnahmen weiterhin einhält und um potenzielle Probleme aufzudecken, wie Informationslecks, betrügerische Nutzung oder böswillige Transaktionen.
- Angemessene Maßnahmen auf Grundlage der Überprüfungsergebnisse: Sollten bei der Überprüfung Probleme bei einer/einem Händler/in festgestellt werden, bieten Sie diesem eine Beratung an, um die Compliance mit den Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen. Sollte ein/e Händler/in die Empfehlungen nicht befolgen – oder sollte eine künftige Compliance unwahrscheinlich erscheinen –, ergreifen Sie angemessene Maßnahmen, zu denen auch die Kündigung des Händlervertrags gehören kann.
Herausforderungen im Händlermanagement für Plattformbetreiber
Das Ratenkaufgesetz ist ein wichtiges Gesetz zum Schutz der Verbraucher/innen. Es trifft jedoch auch zu, dass die individuelle Überprüfung jeder/jedes einzelnen Verkäuferin/Verkäufers in manchen Fällen zu einem Engpass für Plattformbetreiber werden kann, die Ratenkaufdienste einführen möchten.
Um die Wirksamkeit des zuvor erwähnten Prozesses zur Überprüfung einzelner Händler/innen sicherzustellen, ist eine „JDM-Abfrage“ durch den Acquirer erforderlich. JDM steht für das von der Japan Credit Association betriebene Merchant Information Exchange System. In diesem System werden Informationen über Händler/innen erfasst, die in Verbraucherstreitigkeiten verwickelt sind oder in betrügerische Transaktionen verwickelt waren. Wenn ein Acquirer einen bestimmten Anbieter hinsichtlich seines Händlerstatus bewertet und die zugehörige vertragliche Vereinbarung prüft, ist er in der Praxis verpflichtet, die bei JDM registrierten Informationen zu nutzen, um skrupellose Unternehmen proaktiv zu identifizieren und auszuschließen.
Plattformbetreiber, die keine Acquirer sind, haben jedoch keinen direkten Zugang zum JDM, sodass sie nicht im Voraus überprüfen können, ob ihre Verkäufer/innen beim JDM registriert sind. Daher muss die Überprüfung der Verkäufer/innen den Acquirern übertragen werden, die die rechtliche Verantwortung tragen, was zwangsläufig zu einem ineffizienten Kreislauf führt, der die Nutzererfahrung wie folgt beeinträchtigen kann:
Nutzererfahrung für Händler/innen
Die Acquirer, die Visa- und Mastercard-Transaktionen abwickeln, unterscheiden sich von denen, die JCB-Transaktionen abwickeln. Konkret bedeutet dies, dass bei Visa und Mastercard ein einzelner Acquirer, der keine anderen Kartenmarken abwickelt, für diese Transaktionen zuständig ist, während bei JCB JCB selbst der einzige Acquirer ist. Dies hat zur Folge, dass jeder Acquirer für eine/n einzelne/n Händler/in parallele Prüfungen durchführen muss, was einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordert, bis alle Prüfungen abgeschlossen sind.
Solange die Überprüfung jedoch nicht abgeschlossen ist, können Verkäufer/innen ihre Tätigkeit als Händler/innen noch nicht aufnehmen. Alternativ – beispielsweise wenn Visa und Mastercard bereits verfügbar sind, die Prüfung für JCB jedoch noch aussteht – könnte die Tatsache, dass Zahlungsdienste nur eingeschränkt angeboten werden können, für die Händlerin bzw. den Händler zu einem Engpass werden.
Nutzererfahrung für Verbraucher/innen
E-Commerce-Plattformen, wie beispielsweise E-Commerce-Marktplätze, beherbergen eine Vielzahl von Händlerinnen/Händlern und für Verbraucher/innen ist die Bequemlichkeit, das Gewünschte einfach erwerben zu können, ein großer Vorteil. Da Plattformbetreiber jedoch keine andere Wahl haben, als die Überprüfung und Verwaltung dieser Händler/innen an Dritte auszulagern, kann die Unfähigkeit, bei diesen Vorgängen die Führung zu übernehmen, für sie von Nachteil sein.
So kann es beispielsweise vorkommen, dass Shop A, obwohl beide auf derselben Plattform betrieben werden, Zahlungen mit JCB-Karten akzeptiert, Shop B hingegen nicht. In diesem Fall würden nicht nur die Einheitlichkeit und der Komfort der Plattform beeinträchtigt, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher/innen könnte sinken, was möglicherweise zu Kundenabwanderung führen könnte.
Stripe kann Sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen mit den folgenden zwei Maßnahmen unterstützen:
- Programmatische Händlerregistrierung bei Acquirern: Durch die elektronische Übermittlung der Registrierungsdaten lässt sich der Vorgang zügig abschließen.
- Die proprietäre Zahlungsabwicklungsfunktion von Stripe: In der Regel senden Plattformbetreiber Informationen zu neuen Händlerinnen und Händlern über Excel-Dateien an die einzelnen Acquirer, die dann mehrere Tage damit verbringen, diese Daten zu prüfen – ein zeitaufwändiger und arbeitsintensiver Prozess. Mit Stripe hingegen können Händler/innen die Onboarding-Funktionalität mithilfe der proprietären APIs sowie eingebetteter oder gehosteter Komponenten von Stripe in ihre eigenen Systeme integrieren, wodurch der Prozess automatisiert und ein reibungsloser Ablauf ermöglicht wird.
Best Practices im Bereich Compliance für Plattformbetreiber
Zwar liegt die rechtliche Verantwortung für das Händlermanagement in der Regel beim Acquirer, doch müssen auch Plattformbetreiber die Best Practices im Bereich der Compliance kennen, darunter die folgenden:
KYC (Know Your Customer): KYC bezieht sich auf die Prüfung der Kundinnen und Kunden oder der Identitäten. In diesem Zusammenhang geht es darum, zu überprüfen, ob die Verkäuferin bzw. der Verkäufer eine reale Person ist und sicherzustellen, dass sie/er keine Verbindungen zu kriminellen Kreisen unterhält. Da KYC auch ein zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Verhinderung der Weitergabe von Erträgen aus Straftaten ist, ist es wichtig, sich damit gründlich vertraut zu machen.
Überwachung betrügerischer Transaktionen: Es ist erforderlich, ein System einzurichten, das in der Lage ist, die täglichen Transaktionen auf der Plattform zu überwachen, Muster betrügerischer Transaktionen zu erkennen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Umgang mit Rückbuchungen: Es muss ein Prozess für die Reaktion und das Management der mit Rückbuchungen (Zahlungen) verbundenen Risiken, die sich aus Problemen wie Betrug mit Kreditkarten ergeben, eingerichtet werden.
Wie Stripe bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen kann
Wie wir gesehen haben, sind die Anforderungen an das Händlermanagement gemäß dem Ratenkaufgesetz weitreichend und erfordern eine strenge Aufsicht durch den Acquirer; für Plattformbetreiber ist es äußerst schwierig, all diese Anforderungen eigenständig zu bewältigen. Insbesondere beim Betrieb einer E-Commerce-Plattform, deren Ziel es ist, ein schnelles und nahtloses Nutzererlebnis zu bieten, kann dieses Gesetz operative Hürden darstellen.
Stripe Connect ist eine Zahlungsplattform, die unter Compliance mit den geltenden Gesetzen und regulatorischen Anforderungen entwickelt wurde und den Betrieb von E-Commerce-Unternehmen unterstützt. Durch die Implementierung von Stripe Connect können Unternehmen Onboarding-Prozesse wie die Händlerregistrierung automatisieren, sodass sie sich auf das Wachstum ihres Unternehmens und die Schaffung eines optimalen Nutzererlebnisses konzentrieren können.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.