Wie sieht das System der F&E-Steuergutschriften in Japan aus?

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  1. Einführung
  2. Welche Arten von Forschung sind im Rahmen des F&E-Steuergutschriftensystems anspruchsberechtigt?
  3. Welche Art von experimenteller Forschung und F&E-Ausgaben sind abzugsfähig?
    1. Kooperative und in Auftrag gegebene experimentelle Forschung (offener Innovationstyp)
  4. Abzugssätze und -grenzen für experimentelle Forschungsausgaben
    1. Die Obergrenze für Steuergutschriften und ihre Berechnung
    2. Der allgemeine Typ
    3. Der KMU-Technologieförderungstyp
    4. Der offene Innovationstyp
  5. Mögliche künftige Kürzungen der Steuergutschriften für F&E

Das F&E-Steuergutschriftensystem ist eine Maßnahme, die es Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung (F&E) tätig sind, ermöglicht, einen bestimmten Prozentsatz der experimentellen Forschungsausgaben oder Investitionen in F&E von ihrer Körperschaftssteuerpflicht abzuziehen. Das System, das für Körperschaftssteuerpflichtige mit blauem Steuererklärungsformular gilt, legt unterschiedliche Steuersätze für jedes Forschungsprojekt mit abzugsfähigen experimentellen Forschungsausgaben innerhalb jedes Steuerjahres fest. Es zielt darauf ab, die F&E-Ausgaben des privaten Sektors zu erhalten und zu erhöhen, innovative Forschung und Entwicklung zu fördern und Japans Wachstumspotenzial und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Das System kann allgemein in drei Kategorien oder „Typen“ unterteilt werden: der allgemeine Typ (früher der „Gesamtbetragstyp“, offiziell bekannt als „Ippan Shiken Kenkyūhi no Gaku ni Kakawaru Zeigaku Kōjo Seido“), der KMU-Technologieförderungstyp und der offene Innovationstyp (ein Steuergutschriftensystem für spezielle experimentelle Forschungsausgaben).

Insbesondere der Typ „offene Innovation“, der einen teilweisen Steuerabzug für Ausgaben ermöglicht, die durch Aktivitäten wie gemeinsame Forschung mit Universitäten, Start-ups und anderen Unternehmen entstehen, hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erregt. Er bietet Anreize für gemeinsame F&E-Aktivitäten mit externen Organisationen, die zur Schaffung neuer Werte und eines Niveaus an Wettbewerbsfähigkeit führen, das Unternehmen aus eigener Kraft möglicherweise nicht erreichen könnten. Aus diesem Grund hat das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie mit der Steuerreform 2023 die Förderkriterien für Start-ups ausgeweitet und einen Mechanismus eingeführt, der höhere Steuerabzugsraten für den offenen Innovationstyp im Vergleich zum allgemeinen Typ ermöglicht.

Dieser Artikel befasst sich mit dem Typ der offenen Innovation und erläutert die Voraussetzungen für die Anwendung der F&E-Steuergutschrift, einschließlich der Grenzen für Steuerabzüge.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Welche Arten von Forschung sind im Rahmen des F&E-Steuergutschriftensystems anspruchsberechtigt?
  • Welche Art von experimenteller Forschung und F&E-Ausgaben sind abzugsfähig?
  • Abzugssätze und -grenzen für experimentelle Forschungsausgaben
  • Mögliche künftige Kürzungen der Steuergutschriften für F&E 

Welche Arten von Forschung sind im Rahmen des F&E-Steuergutschriftensystems anspruchsberechtigt?

Kurz gesagt, die Steuerabzüge gelten für experimentelle Forschungsausgaben, allerdings sind diese nach der Art der Forschung genauestens unterteilt. Nachfolgend führen wir einige Beispiele für Forschungskategorien an, die den Anforderungen an den offenen Innovationstyp entsprechen.

Forschungen, die den Anforderungen des Typs der offenen Innovation gerecht werden:

  • kooperative Forschung und Auftragsforschung mit speziellen Forschungseinrichtungen, Universitäten usw. (30 %)
  • kooperative Forschung und Auftragsforschung mit Start-ups (25 %)
  • kooperative Forschung und Auftragsforschung mit anderen Privatunternehmen (20 %)
  • experimentelle Forschung unter Verwendung von geistigem Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (20 %)
  • experimentelle Forschung, die kooperativ von Mitgliedern einer technischen Forschungsvereinigung durchgeführt wird (20 %)
  • experimentelle Forschung mit hochqualifiziertem Forschungspersonal (20 %)
  • experimentelle Erforschung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten und spezifische Anwendungen usw. (20 %)

Die Abzugssätze sind in Klammern angegeben. Einzelheiten zur kooperativen Forschung und Auftragsforschung mit Einrichtungen wie speziellen Forschungsinstituten, Universitäten und Start-ups (wie oben erwähnt) werden im letzten Teil dieses Artikels unter der Überschrift „Kooperative und in Auftrag gegebene experimentelle Forschung (offene Innovation))“ behandelt.

Welche Art von experimenteller Forschung und F&E-Ausgaben sind abzugsfähig?

Der Umfang der steuerlich absetzbaren Ausgaben für experimentelle Forschung kann generell in die Kategorien Produkte und Technologie eingeteilt werden. (Hinweis: Experimentelle Forschung und F&E sind in der Regel gleichwertig definiert.)

Gemäß dem „Überblick über das F&E-Steuergutschriftensystem“ des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie werden experimentelle Forschungsausgaben als „Kosten, die durch F&E-Aktivitäten in den Naturwissenschaften entstehen“ definiert.

Um für eine Steuergutschrift berechtigt zu sein, müssen die Ausgaben für experimentelle Forschung daher die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Ausgaben müssen bei der Berechnung des Einkommens für jedes Geschäftsjahr als Kosten berücksichtigt werden.
  • Die Ausgaben müssen bei der Berechnung des Einkommens für jedes Geschäftsjahr als F&E-Kosten verbucht werden und in den Anschaffungskosten für Software usw. enthalten sein.

Anspruchsvoraussetzungen für Ausgaben für experimentelle Forschung:

  • Herstellung von Produkten
  • Verbesserung, Erfindung oder Schaffung einer Technologie
  • Entwicklung neuer, kostenpflichtiger Dienstleistungen

Zu den steuerlich absetzbaren experimentellen Forschungsausgaben gehören die folgenden F&E-Kosten:

  • Material, Personal und Overheadkosten
  • Ausgaben für Auftragsforschung (Zahlungen an externe Parteien zum Zweck der experimentellen Forschung)
  • Beiträge zu technischen Forschungsverbänden

Kooperative und in Auftrag gegebene experimentelle Forschung (offener Innovationstyp)

Um die Steuergutschrift für Kooperations- oder Auftragsforschung mit Start-ups (spezifische Unternehmen für die Entwicklung neuer Unternehmen) oder speziellen Forschungseinrichtungen, Universitäten usw. nutzen zu können, müssen die betreffenden Start-ups oder das hochqualifizierte Forschungspersonal (mit Doktortitel oder einer gewissen Berufserfahrung in der Forschung außerhalb des Unternehmens) die Kriterien für den offenen Innovationstyp erfüllen.

Kriterien, bei denen es sich bei dem Forschungspartner um ein Start-up-Unternehmen handelt (Abzugssatz: 25 % der experimentellen Forschungskosten)

Das Partner- Start-up muss alle der folgenden Kriterien erfüllen, um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können:

  • Muss seit weniger als 15 Jahren bestehen und bestimmte Anforderungen erfüllen
  • Muss ein nicht börsennotiertes Unternehmen sein
  • Es darf sich nicht um eine Tochtergesellschaft Ihres Unternehmens handeln, z. B. um ein Mitglied einer bestimmten Unternehmensgruppe
  • Muss Empfänger eines Risikokapitalfonds oder einer F&E-Kapitalgesellschaft sein, die die entsprechenden Anforderungen erfüllt
  • Das Verhältnis von F&E-Ausgaben zum Nettoumsatz muss mindestens 10 % betragen.

Die Kapitalgesellschaft, die die Steuergutschrift beantragt, muss bei der Steueranmeldung nachweisen, dass das Start-up alle zuvor genannten Kriterien erfüllt. Das betreffende Partner-Start-up muss daher eine Bescheinigung des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie einholen und eine Kopie an die genannte Kapitalgesellschaft senden.

Kriterien, bei denen es sich bei dem Forschungspartner um hochqualifiziertes Forschungspersonal handelt (Abzugssatz: 20 % der auf Personalkosten entfallenden experimentellen Forschungskosten)

Um die Qualität von F&E zu verbessern, ist die Förderung von Investitionen in die „Menschen“, die F&E betreiben, zwingend erforderlich. Die folgenden beiden Anforderungen müssen erfüllt sein, wenn Sie hochqualifiziertes Forschungspersonal einsetzen:

  • Bei den F&E-Ausgaben muss der Anteil der Personalkosten, der auf hochqualifiziertes Forschungspersonal entfällt, im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sein.
  • Die F&E-Aktivitäten müssen sowohl intern als auch extern bei potenziellen Talenten bekannt gemacht werden.

Weitere Einzelheiten zu den Kriterien für Partner- Start-ups und hochqualifiziertes Forschungspersonal erhalten Sie in dem „Überblick über das F&E-Steuergutschriftensystem“ des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie.

Abzugssätze und -grenzen für experimentelle Forschungsausgaben

Der Betrag, den Unternehmen im Rahmen des F&E-Steuergutschriftensystems von ihren Körperschaftssteuerverbindlichkeiten abziehen können, ist gedeckelt und die Abzugsrate (der Prozentsatz der experimentellen Forschungsausgaben, der abgezogen werden kann) variiert zwischen dem allgemeinen Typ, dem KMU-Technologieförderungstyp und dem offenen Innovationstyp.

Die Obergrenze für Steuergutschriften und ihre Berechnung

Die Obergrenze der Steuergutschrift wird wie folgt berechnet:

Der Betrag der experimentellen Forschungsausgaben × Der Abzugssatz

Zum Beispiel liegt der Abzugssatz für die allgemeine Art zwischen 1 % und 14 %. Die Obergrenze für die Steuergutschrift wäre also der Betrag der experimentellen Forschungsausgaben multipliziert mit dem geltenden Prozentsatz.

Außerdem wird die Abzugsgrenze wie folgt berechnet:

Der Körperschaftssteuerbetrag × Der für jeden Typ festgelegte Abzugsgrenzprozentsatz.

Wenn die Abzugsgrenze also bei 25 % liegt (so wie beim allgemeinen Typ), würde das bedeuten:

Der Körperschaftssteuerbetrag × 25 %

Der abzugsfähige Betrag ist der niedrigere Wert aus der Obergrenze für die Steuergutschrift oder der Obergrenze für den Abzug, wie gemäß den zuvor genannten Methoden berechnet.

Der allgemeine Typ

Wie oben dargestellt, liegt der Abzugssatz für den allgemeinen Typ zwischen 1 % und 14 %, und die Abzugsgrenze beträgt 25 % des Körperschaftssteuerbetrags. Selbst wenn der berechnete Betrag diese 25 % übersteigt, bleibt die maximale Steuergutschrift auf 25 % begrenzt.

Der KMU-Technologieförderungstyp

Dieses System, das speziell für KMU mit einem Kapital von bis zu 100 Mio. JPY ausgelegt ist, bietet höhere Vorzugssteuersätze als das allgemeine System – 12 % bis 17 %. Der abzugsfähige Betrag ist auf den gleichen Betrag wie für den allgemeinen Typ begrenzt: 25 % der Körperschaftssteuerschuld.

Darüber hinaus kann als vorübergehende Maßnahme für den allgemeinen Typ und den KMU-Technologieförderungstyp bis zum Ende des Steuerjahres 2025 ein zusätzlicher Prozentsatz (bis zu 10 %) zu der üblichen Abzugsgrenze von 25 % hinzugefügt werden, wenn der Anteil der experimentellen Forschungsausgaben* 10 % des durchschnittlichen Umsatzes übersteigt. Die Obergrenze für die Steuergutschrift hängt von der Entwicklung der Ausgaben für experimentelle Forschung ab. Einzelheiten zu der befristeten Maßnahme erhalten Sie im „Überblick über das F&E-Steuergutschriftensystem“ des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie.

*Das Verhältnis der Ausgaben für experimentelle Forschung zum durchschnittlichen Umsatz (durchschnittlicher Umsatz für das betreffende Jahr sowie die letzten drei Geschäftsjahre).

Der offene Innovationstyp

Die Abzugssätze für den offenen Innovationstyp betragen 20 %, 25 % oder 30 % – abhängig von der Art der Forschung – und die Abzugsgrenze liegt bei bis zu 10 % der Körperschaftssteuerverbindlichkeiten.

Die oben genannten drei Abzugssätze und Abzugsgrenzen können im „Überblick über das F&E-Steuergutschriftensystem“ des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie näher geprüft werden, der detaillierte Informationen einschließlich Beispielen für Abzugsberechnungen enthält.

Mögliche künftige Kürzungen der Steuergutschriften für F&E

Bis jetzt hat die japanische Regierung noch keine offizielle Ankündigung bezüglich einer Kürzung der Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung veröffentlicht. Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass die Ausgaben für experimentelle Forschung mit der Einführung neuer, dem F&E-Steuergutschriftensystem ähnlicher Systeme in der Zukunft zurückgehen, ist es möglich, dass die japanische Regierung das F&E-Steuersystem allmählich anpasst oder auslaufen lässt.

Doch wie eingangs erwähnt, dürfte das bestehende System der F&E-Steuergutschriften angesichts des Ziels, F&E-Investitionen aufrechtzuerhalten und auszuweiten, weiterhin große Bedeutung für die japanische Regierung haben. Insbesondere der Typ der offenen Innovation – der erhebliche Anreize für die Zusammenarbeit in der kooperativen Forschung und Auftragsforschung mit Start-ups, Universitäten und nationalen Forschungseinrichtungen usw. bietet – ist ein viel beachtetes System, das das Potenzial vieler Unternehmen erweitert und ihr Wachstum unterstützt hat.

Die Website des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie bietet detailliertere Informationen über den Typ der offenen Innovation, einschließlich eines Überblicks über das System, Berichtsformate und Verfahren für kooperative Forschung mit Start-ups.

Das System der F&E-Steuergutschriften wurde häufig überarbeitet, um es für ein breiteres Spektrum von Unternehmen zugänglicher zu machen. Dazu gehörten Überprüfungen der Abzugssätze und -grenzen sowie andere Präferenzmaßnahmen, einschließlich Erweiterungen der Förderkriterien und des Anwendungsbereichs. Verfolgen Sie die Trends in der Regierung und die neuesten Informationen über das System genau, um bei künftigen Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben.

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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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