Mit der Gründung einer gUG können Gründer/innen ihre Vision einer gemeinnützigen Geschäftsidee verwirklichen und dabei von steuerlichen Erleichterungen profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine gUG ist und wie sie sich von der UG, der gGmbH und einem gemeinnützigen Verein unterscheidet. Wir erläutern, was ein gemeinnütziger Geschäftszweck ist und wie Sie auf dessen Grundlage eine gUG gründen können. Zudem verraten wir Ihnen, welche Steuervorteile die gUG Ihnen bietet.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine gUG (haftungsbeschränkt)?
- Was ist ein gemeinnütziger Geschäftszweck?
- Wie wird eine gUG gegründet?
- Welche Steuervorteile hat eine gUG?
Was ist eine gUG (haftungsbeschränkt)?
Die Abkürzung gUG steht für „gemeinnützige Unternehmergesellschaft“ und bezeichnet eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft zur Umsetzung gemeinnütziger Vorhaben. Sie kann als Sonderform der UG (haftungsbeschränkt) sowie als Alternative zur gGmbH verstanden werden. Aufgrund ihrer Eigenschaften ist die gUG besonders für Gründer/innen geeignet, die sich sozial oder kulturell engagieren und gleichzeitig ihr finanzielles Risiko beschränken möchten. Gesellschafter/innen und Geschäftsführer/innen haften bei der gUG ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen.
Was ist der Unterschied zwischen gUG und UG?
Ob ein Unternehmen als gUG oder UG gegründet wird, hängt vom Zweck der Unternehmung ab. Eine UG verfolgt vorrangig ökonomische Interessen und möchte Gewinn erwirtschaften. Eine gUG verfolgt hingegen einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck. Hierunter fallen unter anderem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie Umwelt-, Tier- oder Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz. Drei Viertel der Gesellschaftsgewinne einer gUG müssen dem erklärten gemeinnützigen Zweck zugutekommen.
Was ist der Unterschied zwischen gUG und gGmbH?
Sowohl die gUG als auch die gGmbH verfolgen einen gemeinnützigen Gesellschaftszweck. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen ist das notwendige Stammkapital: Bei der Gründung einer gGmbH müssen wie bei der GmbH 25.000 € Mindestkapital in die Gesellschaft eingebracht werden. Mindestens die Hälfte muss auf das Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt werden. Bei der gUG ist wie bei der UG nur ein € pro Gesellschafter/in als Stammkapital vorgeschrieben.
Als Folge dieser Sonderregelung ist eine gUG verpflichtet, 25 % des jährlichen Gewinns als Rücklage einzubehalten. Die Stammeinlagen werden auf diese Weise aufgestockt, bis die 25.000 € erreicht sind, die für eine gGmbH vorgeschrieben sind. Ist die Rücklagenbildung abgeschlossen, kann die gUG in eine gGmbH umgewandelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen gUG und einem gemeinnützigen Verein?
Ein eingetragener Verein, e.V., ist in Deutschland ebenfalls eine viel genutzte Rechtsform für die Umsetzung gemeinnütziger Projekte. Es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede zur gUG.
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden; ein Verein benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder. Der Verein kann zudem unendlich viele weitere Mitglieder gewinnen, während die gUG nicht darauf ausgelegt ist, zwingend neue Mitglieder beziehungsweise Gesellschafter/innen aufzunehmen. Gesetzlich ist zwar keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter/innen festgelegt – die Arbeitspraxis begrenzt die Anzahl jedoch auf natürlichem Wege auf einige wenige Personen.
Vereine können sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren und sind, anders als die gUG; nicht verpflichtet, ein Vermögen aufzubauen. Die gUG bietet eine größere unternehmerische Planungssicherheit und klare Haftungsregeln. Darüber hinaus werden die Gesellschafter/innen und Geschäftsführer/innen als hauptamtliche Arbeitskräfte entlohnt und profitieren von einer vereinfachten Entscheidungsfindung. Im Verein werden Entscheidungen dagegen häufig in Mitgliederversammlungen getroffen, bei denen alle Mitglieder Einfluss nehmen können.
Was ist ein gemeinnütziger Geschäftszweck?
Grundsätzlich muss der Geschäftszweck einer gGmbH gemeinnützig, mildtätig und/oder kirchlich sein. Gemeinnützig ist eine Tätigkeit laut Abgabenordnung, wenn sie darauf ausgerichtet ist, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ (siehe AO §52). Als Begünstigte ausgeschlossen sind damit kleine oder abgeschlossene Personenkreise wie einzelne Familien oder Unternehmen.
Mildtätigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, „Personen selbstlos zu unterstützen“ (siehe AO §53). Hierunter fallen Menschen, die von Armut betroffen oder aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind.
Kirchliche Zwecke beinhalten Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, „eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern“ (siehe AO §54). Dazu zählen unter anderem die Errichtung und Unterhaltung von Gotteshäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten oder die Ausbildung von Geistlichen.
Ein entscheidendes Kriterium – unabhängig davon, ob ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck verfolgt wird – ist die Selbstlosigkeit der Unternehmung. Eine gUG darf nicht vorrangig eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Das bedeutet: Die erzielten Gewinne kommen nicht der Gesellschaft oder den Gesellschafter/innen zugute, sondern dem festgelegten gemeinnützigen Geschäftszweck (siehe AO §55). In die Satzung der gUG müssen daher die Begünstigten der Unternehmung aufgenommen werden. Dies können beispielsweise gemeinnützige Vereine, Stiftungen, gGmbHs oder andere gUGs sein.
In Paragraf 56 AO wird Ausschließlichkeit als weitere Voraussetzung für eine gemeinnützige Tätigkeit genannt: „Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.“ Es dürfen demnach nur Tätigkeiten ausgeübt beziehungsweise Projekte begünstigt werden, die einen klaren Bezug zum formulierten Geschäftszweck haben.
Darüber hinaus gilt der Geschäftszweck einer gUG nur dann als gemeinnützig, wenn die UG diesen selbst verwirklicht. Die Tätigkeit darf demnach nicht an Dritte abgegeben werden. Im Rahmen des Gesetzes ist es der gUG jedoch gestattet, sich von Hilfspersonen unterstützen zu lassen (siehe AO §57).
Das Finanzamt prüft bei der Gründung der gUG, ob die Grundsätze zur Gemeinnützigkeit in der Satzung erfüllt sind. Der Gemeinnützigkeitsstatus ist in jedem Falle nur vorläufig und wird rückwirkend für ein Kalenderjahr vergeben. Damit wird sichergestellt, dass die gUG sich an die Vorgaben hält. Stellt das Finanzamt einen Verstoß fest, kann es der Gesellschaft den Gemeinnützigkeitsstatus entziehen. Im schlechtesten Fall folgt eine Steuernachzahlung. Von Relevanz kann dies unter anderem für Social Entrepreneurinnen und Social Entrepreneure sein: Da sie häufig nicht nur für die gute Sache, sondern auch für den wirtschaftlichen Erfolg arbeiten, sind sie besonders gefährdet ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren.
Wie wird eine gUG gegründet?
Die Gründung einer gUG ist verglichen mit anderen Gesellschaftsformen schnell und unkompliziert möglich:
- Geschäftszweck definieren: Kern der gUG ist ein gemeinnütziger Zweck. Dieser sollte im ersten Schritt eindeutig definiert werden. Welche Ziele werden verfolgt? Welche Maßnahmen werden ergriffen? Welche konkreten Projekte werden unterstützt?
- Gesellschaftsvertrag und Satzung erstellen: Der Gesellschaftsvertrag legt die internen Vereinbarungen der gUG fest. Er regelt unter anderem Beziehungen zwischen den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, die Geschäftsführung, die Verteilung der Gewinne und Verluste sowie die Haftungsbestimmungen. Die Satzung enthält unter anderem die Informationen bezüglich des Geschäftszwecks und der Gesellschaftsziele. Beide Dokumente sind nicht nur formell wichtig – sie bieten den handelnden Personen auch eine inhaltliche Orientierung. Daher sollten Gesellschaftsvertrag und Satzung mit Sorgfalt erstellt werden; im Zweifel mit rechtlichem Rat.
- Geschäftskonto eröffnen: Um geschäftliche von privaten Transaktionen zu trennen, ist eine gUG verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen.
- Stammkapital einzahlen: Unmittelbar nach der Kontoeröffnung sollte das Stammkapital eingezahlt werden. Dieses muss mindestens 1 € pro Gesellschafter/in betragen.
- Gemeinnützigkeit prüfen lassen: Vor der notariellen Beglaubigung sollten die von der Gesellschaft erstellten Dokumenten beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Behörde prüft, ob die Satzung der gUG sowie die geplante Tätigkeit den Anforderungen entsprechen – einerseits formal, andererseits in Bezug auf den gemeinnützigen Zweck.
- Dokumente notariell beurkunden lassen: Ein Notar oder eine Notarin prüft die von der gUG erstellten Dokumente auf ihre Rechtmäßigkeit und bestätigt diese.
- gUG ins Handelsregister eintragen lassen: Nach der Bestätigung vom Finanzamt kann die Gesellschaft ins Handelsregister aufgenommen werden.
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung regeln: Im letzten Schritt gilt es, die gUG beim Finanzamt und gegebenenfalls beim Gewerbeamt anzumelden.
Welche Steuervorteile hat eine gUG?
Die gUG profitiert von einigen steuerlichen Vergünstigungen. Eine Körperschaftssteuer, also 15 % des Gewinns, muss sie beispielsweise nicht zahlen. Auch die Gewerbesteuer entfällt. Zudem ist die gUG von der Grundsteuer auf Grundstücke befreit, wenn diese für die ideellen Zwecke der Gesellschaft genutzt werden. Schenkungs- und Erbschaftssteuer entfallen ebenfalls. Von der Umsatzsteuer können sich gUGs befreien lassen – wiederum unter der Voraussetzung, dass ihre Umsätze im ideellen beziehungsweise steuerfreien Bereich erwirtschaftet werden.
Für Umsätze aus einem wirtschaftlich ausgerichteten Teil des Unternehmens gelten jedoch andere Bestimmungen: Körperschafts- und Gewerbesteuer müssen vollständig gezahlt werden und für die Umsatzsteuer wird der ermäßigte Satz von sieben % veranschlagt. Daher ist es wichtig, die Umsätze und Kosten des ideellen und wirtschaftlichen Bereichs der Gesellschaft deutlich voneinander abzugrenzen.
Darüber hinaus können gUGs Spenden annehmen und steuerwirksame Spendenbescheinigungen ausstellen.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.