Der Einsatz von Bankmediatoren/Bankmediatorinnen ist für alle Bankkundinnen und -kunden kostenlos. Ein Streitfall muss aber bestimmte Kriterien erfüllen, um weitergeleitet werden zu können. Welche Rolle hat nun ein/e Bankmediator/in? Wie können Sie bei einem Disput mit Ihrer Bank vorgehen und an wen können Sie sich wenden? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Bankmediatoren/Bankmediatorinnen wissen müssen, darunter auch, wie Sie die Mediation anfordern.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist ein/e Bankmediator/in?
- Wann können Sie eine Bankmediation anfordern?
- Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Disput an die Bankmediation weiterzuleiten?
- Wie kann ich einen Disput an die Bankmediation weiterleiten?
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Lösung nicht zufriedenstellend ist?
Was ist ein/e Bankmediator/in?
Ein/e Bankmediator/in ist eine unabhängige Fachkraft, die bei einem Disput zwischen Kundinnen oder Kunden und der Bank vermittelt. Ziel dabei ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, die vollkommen unabhängig und neutral ist (sowohl in Bezug auf die Kundinnen und Kunden als auch in Bezug auf die Bank), um den Disput auf faire Weise zu beseitigen.
Die Aktivitäten der Bankmediatorinnen und -mediatoren werden von der Kommission für die Beurteilung und Kontrolle der Verbrauchermediation (CECMC) bewertet. Die CECMC hat den Auftrag, eine Liste unvoreingenommener und kompetenter Ombudsleute bei der Europäischen Kommission zu pflegen.
Wann können Sie Bankmediation anfordern?
Sie haben Anspruch auf Bankmediation, wenn Sie Probleme mit Ihrer Bank haben. Beispiel: Sie sind der Meinung, Ihre Bank erhebt übermäßig hohe oder missbräuchliche Gebühren. Sie können auch eine Mediation beantragen, wenn Sie sich nicht einig über geleistete Bankdienstleistungen oder Investitionen, Zahlungsdienstleistungen, Finanzinstrumente, Sparprodukte, die Kontoverwaltung oder Kredittransaktionen sind.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Disput an die Bankmediation weiterzuleiten?
Bevor Sie sich an den/die Bankmediator/in wenden, müssen Sie alle anderen Wege zur Lösung des Problems erschöpft haben: zuerst bei Ihrer Kundenbetreuung, dann beim Kundendienst der Bank durch eine schriftliche Beschwerde per Einschreiben.
Wenn Sie mit Ihrer Kundenbetreuung keine zufriedenstellende Lösung finden oder keine Antwort erhalten, können Sie sich nach zwei Monaten (oder nach 15 Tagen, wenn es um eine Zahlungsdienstleistung geht) an den/die Bankmediator/in wenden. Nach dem Senden Ihrer Beschwerde an die Bank haben Sie ein Jahr lang Zeit, die Bankmediation aufzusuchen. Das Schreiben dient als Beweis, dass Sie versucht haben, das Problem selbst zu lösen.
Beachten Sie, dass Sie in bestimmten Situationen kein Anrecht auf Bankmediation haben:
- Wenn ein Disput bereits von einem/einer anderen Bankmediator/in oder einem Gericht untersucht wurde
- Wenn ein Disput gerade untersucht wird
- Wenn mehr als ein Jahr zwischen dem Senden der Beschwerde an die Bank und der Kontaktaufnahme zum/zur Bankmediator/in verstrichen ist
Wie kann ich einen Disput an die Bankmediation weiterleiten?
Sie können die Mediation entweder postalisch oder online anhand der Anweisungen des französischen Bankenverbands (FBF) anfordern. Das nationale Verbraucherinstitut bietet eine Vorlage für den Antrag auf Bankmediation an. Fügen Sie Ihrem Antrag Kopien der betreffenden Begleitdokumente an.
Sie werden informiert, wenn der/die Bankmediator/in Ihre Anfrage erhält. Der/die Bankmediator/in hat nach Eingang des Antrags 90 Tage lang Zeit, Ihnen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Sie sind nicht verpflichtet, den Lösungsvorschlag anzunehmen und können die Mediation auf Wunsch jederzeit beenden.
Wenn Ihre Bank sich weigert, die Lösung der Bankmediation anzunehmen, können Sie als Kundin oder Kunde sich an die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) wenden.
Beachten Sie, dass Sie auch anwaltlichen Rat bei der Mediation in Anspruch nehmen können. Für die entsprechenden Anwaltsgebühren müssen aber Sie aufkommen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Lösung nicht zufriedenstellend ist?
Wenn Sie mit der Lösung der Bankmediation nicht zufrieden sind, haben Sie zwei Jahre lang Zeit, rechtliche Schritte zu ergreifen. Im Allgemeinen werden Dispute über einen Betrag von bis zu 10.000 € im einem Bezirksgericht verhandelt und Dispute über einen Betrag von mehr als 10.000 € bei einem höheren Gericht. Rechtliche Verfahren können sehr kostspielig sein und werden nur bei hohen Summen empfohlen.
Um Dispute über hohe Beträge zu vermeiden, sendet Ihnen die Radar-Funktion von Stripe Benachrichtigungen vor der Zahlungsanfechtung, wenn Probleme mit einer an Sie getätigten Zahlung auftreten. Wenn eine Zahlung angefochten wird, sendet Stripe Ihnen weiterhin Benachrichtigungen bis zur endgültigen Entscheidung der Bank. Starten Sie jetzt mit Stripe, um Zahlungsanfechtungen schnell zu beseitigen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.