Überblick über den Übergangsplan 5.0 (Transition Plan 5.0) in Italien

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  1. Einführung
  2. Was ist der Übergangsplan 5.0?
  3. Wer kann sich bewerben?
  4. So beantragen Sie eine Finanzierung im Rahmen des Übergangsplans 5.0
  5. Was der Übergangsplan 5.0 finanzieren kann
    1. Nicht förderfähige Projekte
  6. Steuergutschriften für den Übergangsplan 5.0

Der Übergangsplan 5.0 wurde im Rahmen des Nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz (National Recovery and Resilience Plan, PNRR) erstellt. Der Plan der italienischen Regierung ist Teil des schrittweisen Übergangs zu Industry 5.0. Im Gegensatz zu Programmen wie Industry 4.0, Enterprise 4.0 und Transition 4.0 konzentriert sich Industry 5.0 auf die Erzielung von Energieeffizienz in den Produktionsprozessen italienischer Unternehmen. In diesem Artikel werden die Einzelheiten des Übergangsplans 5.0, seine Zielgruppe und die möglichen Finanzierungsbereiche erläutert.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist der Übergangsplan 5.0?
  • Wer kann sich bewerben?
  • Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Übergangsplans 5.0
  • Was der Transition Plan 5.0 finanzieren kann
  • Steuergutschriften für den Übergangsplan 5.0

Was ist der Übergangsplan 5.0?

Artikel 38 des Gesetzesdekrets Nr. 19, vom 2. März 2024, geändert durch Gesetz Nr. 56 vom 29. April 2024, führte den Übergangsplan 5.0 ein, der den Übergangsplan 4.0 ergänzt. Der neue Plan steht im Einklang mit dem Übergang zu Industry 5.0 und ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung der digitalen und energetischen Transformation von Unternehmen. Der Plan sieht eine Steuergutschrift für Unternehmen vor, die in Innovationsprojekte investieren, die den Energieverbrauch ihrer Produktionsstruktur um mindestens 3 % oder den Energieverbrauch der an der Investition beteiligten Prozesse um mindestens 5 % senken.

Der Plan sieht zusätzlich zu den bereits im Haushaltsgesetz vorgesehenen 6,4 Mrd. EUR weitere 6,3 Mrd. EUR vor, sodass vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 12,7 Mrd. EUR für Investitionen in Höhe von 5,0 EUR zur Verfügung stehen.

Für die Zwecke der Einkommensteuer wird die Steuergutschrift von 5,0 nicht auf die Berechnung des Einkommens oder die Bemessungsgrundlage für die regionale Steuer auf produktive Tätigkeiten (IRAP) angerechnet.

Die Steuergutschrift kann nicht zusammen mit der Steuergutschrift für den Übergang 4.0 oder der Gutschrift für Investitionen in der einheitlichen Sonderwirtschaftszone (SWZ) verwendet werden. Sie kann jedoch mit anderen Anreizen kombiniert werden – wie z. B. der Investitionsgütermaßnahme (Nuova Sabatini), sofern diese Kombination unter Berücksichtigung des Wettbewerbsverbots bei der Berechnung der Einkommens- und IRAP-Steuerbemessungsgrundlage die Investitionskosten nicht übersteigt.

Wer kann sich bewerben?

Alle in Italien ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten können die Steuergutschrift von 5,0 % beantragen, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Wirtschaftssektor, ihrer Größe oder ihrem Steuersystem.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich einer freiwilligen Liquidation, einem Konkurs, einer Zwangsliquidation, einem Vergleich mit Gläubigern ohne Fortführung des Geschäftsbetriebs oder einem sonstigen Insolvenzverfahren unterziehen.

Unternehmen, die gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001 ausgeschlossen sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Unternehmen, die die Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz nicht einhalten oder ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungs- und Sozialbeiträgen für Arbeitnehmer/innen nicht nachkommen, werden ebenfalls ausgeschlossen.

So beantragen Sie eine Finanzierung im Rahmen des Übergangsplans 5.0

Wie beim Übergangsplan 4.0 erfordert der Zugang zu Fördermitteln die Vorlage einer Erstzertifizierung und einer Abschlusszertifizierung nach Abschluss des Projekts. Für den Übergangsplan 5.0 müssen Sie eine Erstzertifizierung einreichen, aus der die erwartete Reduzierung des Energieverbrauchs durch die geplanten Investitionen hervorgeht, und eine abschließende Zertifizierung, die bestätigt, dass die Investitionen wie geplant getätigt wurden und die erwarteten Einsparungen erreicht haben. Das Rundschreiben vom 16. August des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) und GSE (Energy Services Manager), in dem detailliert beschrieben wird, wie Sie Zugang zur Transition 5.0-Steuergutschrift erhalten, wurde veröffentlicht.

Am 7. August 2024 wurde die IT-Plattform für die Einreichung von Vorankündigungen für den Zugang zur Transition 5.0-Steuergutschrift eröffnet. Sie müssen über dieselbe Plattform auch eine Bestätigung einreichen, dass die Bestellungen aufgegeben und vom Verkäufer/von der Verkäuferin angenommen wurden, zusammen mit einer Anzahlung von mindestens 20 % der gesamten Anschaffungskosten. Alle Mitteilungen müssen ausschließlich über das digitale System auf der GSE-Website im Abschnitt „Übergang 5.0“ eingereicht werden. Die Formulare und Anweisungen zum Ausfüllen finden Sie auf der Website.

Was der Übergangsplan 5.0 finanzieren kann

Die 5.0-Steuergutschrift wird gewährt, wenn die Investitionen zu einer Reduktion des Energieverbrauchs der Produktionsstruktur um mindestens 3 % bzw. zu einer Reduktion der beteiligten Prozesse um mindestens 5 % führen. Diese Reduzierung des Energieverbrauchs muss aus Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte stammen, die in den Anhängen A und B des Gesetzes Nr. 23 vom 11. Dezember 2016 aufgeführt sind. Zu den immateriellen Vermögenswerten zählen ferner:

  • Software, Systeme, Plattformen oder Anwendungen für das Facility-Management, die die Überwachung des Energieverbrauchs oder die Umsetzung von Energieeffizienzmechanismen durch Datenerfassung oder -verarbeitung ermöglichen, auch von Feldsensoren des Internets der Dinge (IoT).
  • Software, die sich auf die Unternehmensverwaltung bezieht, wenn sie zusammen mit der genannten Software, Systemen oder Plattformen gekauft wurde.

Diese Investitionsvorhaben sind ebenfalls förderfähig:

  • Neue Sachanlagen, die für den Geschäftsbetrieb unerlässlich sind und für die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch verwendet werden, ausgenommen Biomasse, einschließlich Anlagen zur Speicherung der erzeugten Energie.
  • Ausgaben für die Schulung von Mitarbeitern in Fertigkeiten, die für die Umstellung von Produktionsprozessen hilfreich sind, bis zu 10 % der Investitionen in Kapitalgüter und maximal 300.000 €.

Die Führung eines Unternehmens kann den Umgang mit den steuerlichen Auswirkungen Ihrer Investitionen komplex machen. Lösungen wie Stripe Tax können Steuerverfahren vereinfachen, manuelle Vorgänge reduzieren und die Einreichung von Steuererklärungen beschleunigen. So haben Sie mehr Zeit, sich auf die Expansion Ihres Unternehmens zu konzentrieren.

Nicht förderfähige Projekte

Artikel 5 des Dekrets vom 24. Juli 2024 zur Umsetzung von Artikel 38 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 2. März 2024 besagt, dass bestimmte Arten von Innovationsprojekten nicht förderfähig sind, auch wenn sie die Anforderungen erfüllen könnten, um Umweltschäden zu vermeiden:

  • Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung fossiler Brennstoffe stehen
  • Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) der Europäischen Union (EU), bei denen Treibhausgasemissionen voraussichtlich auf oder über den festgelegten Richtwerten liegen
  • Aktivitäten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen
  • Tätigkeiten, bei denen große Mengen an Schadstoffen anfallen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2014 als besonders gefährliche Abfälle eingestuft sind und deren langfristige Entsorgung die Umwelt schädigen könnte

Steuergutschriften für den Übergangsplan 5.0

Der 5.0-Steuergutschriftsatz variiert je nach Höhe der Investitionen und der erreichten Verbrauchsreduzierung. Im Folgenden finden Sie die Sätze, die auf dem Prozentsatz der Energieverbrauchsreduzierung auf Produktionsstättenebene und der Prozessebene basieren, die von der Investition für jede Investitionsstufe betroffen sind: bis zu 2,5 Mio. Euro, 2,5 bis 10 Mio. Euro und 10 bis 50 Mio. Euro.

Investitionsvolumen bis zu 2,5 Mio. Euro

Senkung des Energieverbrauchs in Prozent auf Standortebene
Senkung des Energieverbrauchs in Prozent auf Prozessebene
Steuergutschrift
3 %–6 % 5 %–10 % 35 %
6 %–10 % 10 %–15 % 40 %
Mindestens 10 % Mindestens 15 % 45 %

Investitionsniveau von 2,5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro

Senkung des Energieverbrauchs in Prozent auf Standortebene
Senkung des Energieverbrauchs in Prozent auf Prozessebene
Steuergutschrift
3 %–6 % 5 %–10 % 15 %
6 %–10 % 10 %–15 % 20 %
Mindestens 10 % Mindestens 15 % 25 %

Investitionsniveau von 10 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro

Senkung des Energieverbrauchs in Prozent auf Standortebene
Senkung des Energieverbrauchs in Prozent auf Prozessebene
Steuergutschrift
3 %–6 % 5 %–10 % 5 %
6 %–10 % 10 %–15 % 10 %
Mindestens 10 % Mindestens 15 % 15 %

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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