So funktioniert die Margenbesteuerung in Deutschland

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  1. Einführung
  2. Was bedeutet Margenbesteuerung?
  3. Voraussetzungen für die Margenbesteuerung
    1. Wiederverkäufer/innen
    2. Bewegliche, physische Gegenstände
    3. Herkunft der Waren
    4. Kein Vorsteuerabzug beim Kauf
    5. Persönliche Nutzung ausgeschlossen
  4. Auf welche Arten von Waren kann die Margenbesteuerung angewendet werden?
    1. Gebrauchte Artikel
    2. Kunstwerke und Antiquitäten
    3. Sammlerstücke
  5. Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Margenbesteuerung berechnet?
    1. Beispiel 1: Gesamtmargenbesteuerung
    2. Beispiel 2: Einzelmargenbesteuerung
  6. Welche Anforderungen muss eine Rechnung für die Margenbesteuerung erfüllen?
  7. Was sind die Konsequenzen einer fehlerhaften Anwendung der Margenbesteuerung?

Der Markt für Gebrauchtwaren in Deutschland floriert mit einem Jahresumsatz von mittlerweile fast 15 Milliarden Euro und wächst weiter. Im Gegensatz zu Einzelpersonen sind gewerbliche Verkäufer/innen verpflichtet, die Mehrwertsteuer (MwSt.) als Teil des Verkaufspreises zu berechnen. Beim Kauf von Waren von Einzelpersonen haben sie jedoch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Dies würde gewerbliche Verkäufer gegenüber privaten Verkäuferinnen und Verkäufern benachteiligen, wenn sie den vollen Mehrwertsteuerbetrag abführen müssten. Um diesen Nachteil auszugleichen, sieht das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) die Margenbesteuerung vor.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Margenbesteuerung bedeutet, wann sie angewendet werden kann und welche Waren dafür in Frage kommen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Umsatzsteuer auf nach dieser Regelung besteuerte Waren berechnen und was Sie bei der Rechnungsstellung beachten müssen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was bedeutet Margenbesteuerung?
  • Voraussetzungen für die Margenbesteuerung
  • Auf welche Arten von Waren kann die Margenbesteuerung angewendet werden?
  • Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Margenbesteuerung berechnet?
  • Welche Anforderungen muss eine Rechnung für die Margenbesteuerung erfüllen?
  • Was sind die Konsequenzen einer fehlerhaften Anwendung der Margenbesteuerung?

Was bedeutet Margenbesteuerung?

Die Margenbesteuerung ist eine besondere Form der Mehrwertsteuerregelung, bei der die Steuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis und nicht auf den gesamten Verkaufspreis erhoben wird. Diese Regelung ermöglicht es Händlerinnen und Händlern, Steuern nur auf den Mehrwert zu zahlen, den sie durch den Weiterverkauf von Waren erzielen, und nicht auf den gesamten Verkaufswert. Mit anderen Worten: Sie zahlen Steuern nur auf die Marge.

Das Margenverfahren wird vorwiegend im Gebrauchtwarenbereich angewendet, wo die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde. Dieser Ansatz beschränkt den Steuerabzug auf den tatsächlichen Gewinn der Händlerin oder des Händlers und verhindert eine Doppelbesteuerung. Die Margenbesteuerung in Deutschland ist in § 25a UStG geregelt.

Voraussetzungen für die Margenbesteuerung

Die Margenbesteuerung kann nur angewendet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nachfolgend haben wir die wichtigsten davon zusammengefasst:

Wiederverkäufer/innen

Die Ausübung einer Geschäftstätigkeit allein reicht nicht aus, um die Anwendung der Margenbesteuerung zu rechtfertigen. Ein/e freiberufliche/r Fotograf/in, die bzw. der gebrauchte Kameraausrüstung kauft, kann beispielsweise keine Margenbesteuerung anwenden. Die Regelung gilt ausschließlich für Wiederverkäufer/innen, d. h. Unternehmer/innen, deren Hauptgeschäft der Handel mit Gebrauchtwaren ist. Dazu gehören unter anderem Gebrauchtwarenhändler/innen, die Möbel, Elektronikgeräte oder Fahrzeuge kaufen, aufarbeiten und weiterverkaufen.

Veranstalter öffentlicher Auktionen können ebenfalls die Margenbesteuerung anwenden, sofern sie Gebrauchtwaren in ihrem eigenen Namen versteigern. Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Auktion im Auftrag eines Dritten oder zu ihrem eigenen Vorteil durchführen.

Bewegliche, physische Gegenstände

Die Margenbesteuerung kann nur auf den Handel mit beweglichen, physischen Gegenständen angewendet werden. Grundstücke und Immobilien, die als unbewegliches Vermögen gelten, sind davon ausgenommen. Die Regelung wird vorwiegend für Waren angewendet, für die bereits in einer früheren Transaktion Mehrwertsteuer entrichtet wurde, wie beispielsweise Gebrauchtwaren, Rückgaben, Ausstellungsstücke oder Liquidationsware. Diese Waren müssen nicht im alltäglichen Sinne gebraucht sein; entscheidend ist, dass die Händlerin oder der Händler die Vorsteuer beim Kauf nicht abziehen kann und dass zwischen dem Erwerb und dem Weiterverkauf eine Spanne entsteht.

Werden mehrere Gegenstände, die jeweils die Voraussetzungen für die Margenbesteuerung erfüllen, zu einem neuen Gegenstand zusammengefasst, ist die Margenbesteuerung nicht zulässig. Gleiches gilt, wenn ein Gebrauchtgegenstand beschafft wird, aber nur Teile davon weiterverkauft werden. Wartungsarbeiten oder kleinere Reparaturen, die den Wert eines Gegenstands nicht wesentlich erhöhen, haben jedoch keinen Einfluss auf die Zulässigkeit.

Herkunft der Waren

Die Herkunft der Waren ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Zulässigkeit eines Gegenstands. Sie können die Margenbesteuerung nur anwenden, wenn die Gebrauchtwaren aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen. Aus einem Land außerhalb der EU importierte Waren unterliegen hingegen in der Regel der Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer abgezogen werden kann. In diesen Fällen ist die Margenbesteuerung in der Regel nicht zulässig. Eine Ausnahme bilden jedoch Kunstwerke, Sammlerstücke und Antiquitäten, die auch dann für die Margenbesteuerung in Frage kommen, wenn sie aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.

Kein Vorsteuerabzug beim Kauf

Um zu verstehen, wann die Margenbesteuerung gilt, müssen Sie sich die Art der Einkäufe eines Unternehmens ansehen, da die Regelung nur für Gegenstände gilt, die ohne Vorsteuerabzugsrecht erworben wurden. Das bedeutet, dass die Gegenstände von Privatpersonen oder Unternehmen stammen müssen, die keine Mehrwertsteuer berechnen und keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug haben. Dazu gehören unter anderem kleine Unternehmer/innen im Sinne von § 19 UStG.

Persönliche Nutzung ausgeschlossen

Die Margenbesteuerung kann nur angewendet werden, wenn Waren für die gewerblichen Tätigkeiten des Unternehmens beschafft werden. Waren, die für private Zwecke oder den persönlichen Gebrauch gekauft werden, kommen hingegen nicht für die Margenbesteuerung in Frage. Das bedeutet, dass ein Gegenstand mit der Absicht gekauft worden sein muss, ihn zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuverkaufen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Unternehmen aus privaten Käufen Steuervorteile ziehen.

Auf welche Arten von Waren kann die Margenbesteuerung angewendet werden?

Grundsätzlich kann die Margenbesteuerung gemäß § 25a UStG auf eine Vielzahl von Waren angewendet werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Gebrauchte Artikel

  • Möbel, die Wiederverkäufer/innen kaufen, renovieren und weiterverkaufen
  • Elektronikgeräte wie Smartphones, Computer, Laptops, Fernseher und Haushaltsgeräte
  • Autos, Motorräder, Gebrauchtfahrzeuge und andere Transportmittel sowie Ersatzteile und Zubehör
  • Fahrräder und Sportgeräte
  • Werkzeuge, Maschinen und Geräte
  • Bekleidung und Textilien
  • Bücher, gebrauchte oder antike Ausgaben
  • Spielzeug, gebrauchte oder antike Gegenstände

Kunstwerke und Antiquitäten

  • Gemälde
  • Skulpturen
  • Kunstobjekte
  • Antiquitäten
  • Antike Möbel
  • Dekorationsartikel

Unternehmen, die mit Kunstwerken oder Antiquitäten handeln, müssen dem Finanzamt melden, auf welche Kategorien von Gegenständen sie die Margenbesteuerung anwenden. Kann der Kaufpreis eines Kunstwerks nicht ermittelt werden oder ist er unerheblich, sieht das Gesetz (25a.3 UStG) vor, dass eine pauschale Bemessungsgrundlage von 30 % des Verkaufspreises anzuwenden ist.

Sammlerstücke

  • Briefmarken
  • Münzen
  • Schmuck

Während unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle ausdrücklich nicht für die Margenbesteuerung in Frage kommen, gilt dies nicht für Schmuck aus verarbeiteten Edelsteinen oder Edelmetallen.

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Margenbesteuerung berechnet?

Der Schlüssel zur Berechnung der Mehrwertsteuer liegt darin, zunächst den Gesamtwert der verkauften Waren zu ermitteln. Wenn der Gesamtumsatz während des Steuerzeitraums unter 750 € liegt, kann das Unternehmen die Gesamtmargenbesteuerung anwenden, bei der die Margen aller Waren addiert werden, um eine einzige Gesamtmarge zu erhalten. Liegt der Umsatz über 750 €, muss die Spanne für jeden Artikel einzeln berechnet werden (siehe § 25a Abs. 4 UStG).

In beiden Fällen folgt die Berechnung dem gleichen Prinzip: Der Einkaufspreis wird vom Verkaufspreis abgezogen. Die Differenz stellt den Mehrwert dar. Bei der Einzelmargenbesteuerung wird diese Berechnung für jeden Artikel separat durchgeführt, bei der Gesamtmargenbesteuerung für alle Artikel zusammen. Das Ergebnis dieser Berechnung bildet die Steuerbemessungsgrundlage für die Anwendung der Mehrwertsteuer.

Im Allgemeinen wird auf die Differenz der Standard-Mehrwertsteuersatz von 19 % angewendet. Dies gilt auch für Waren, die normalerweise unter den ermäßigten Steuersatz von 7 % fallen, wie Sammlerstücke oder Kunstwerke.

Stripe Tax wendet automatisch den korrekten Mehrwertsteuersatz für Standardtransaktionen an. Für speziellere Fälle, wie z. B. die Margenbesteuerung gemäß § 25a Umsatzsteuergesetz, stellt Stripe die zugrunde liegenden Transaktionsdaten zur Verfügung, mit denen Ihr Buchhaltungssystem die erforderliche Berechnung durchführen kann. Mit einer einzigen Integration können Sie die Steuererhebung optimieren und auf alle Berichte zugreifen, die Sie für Ihre Compliance-Workflows benötigen.

Beispiel 1: Gesamtmargenbesteuerung

Ein/e Gebrauchtwarenhändler/in erwirbt im Laufe eines Jahres verschiedene Möbelstücke von Privatpersonen. Seine bzw. ihre Gesamtkaufkosten belaufen sich auf 700 € und er bzw. sie erzielt mit dem Verkauf dieser Artikel einen Umsatz von 1.100 €. Da sein bzw. ihr Gesamtumsatz unter dem Schwellenwert von 750 € liegt, kann die Händlerin oder der Händler die Gesamtmargenbesteuerung anwenden.

Berechnung der Marge:

Kaufpreis der Artikel: 700 €
Verkaufspreis der Artikel: 1.100 €

Marge (Mehrwert): 1.100 € - 700 € = 400 €

Berechnung der Mehrwertsteuer:

Auf die Marge von 400 € wird ein Mehrwertsteuersatz von 19 % angewendet:

400 € x 19 = 76 €

Die Händlerin oder der Händler muss daher 76 € Mehrwertsteuer auf den Mehrwert von 400 € entrichten.

Beispiel 2: Einzelmargenbesteuerung

Ein Wiederverkäufer erwirbt einen gebrauchten Laptop von einer bzw. einem kleinen Unternehmer/in für 800 € sowie einen gebrauchten Computer für 1.200 €. Sie bzw. er verkauft den Laptop für 1.500 € und den Computer für 2.500 € weiter. Da ihr bzw. sein Gesamtumsatz den Schwellenwert von 750€ überschreitet, muss sie bzw. er die Marge für jedes Gerät einzeln berechnen.

Berechnung der Marge:

Laptop-Kaufpreis: 800 €
Laptop-Verkaufspreis: 1.500 €

Marge (Mehrwert): 1.500 € - 800 € = 700 €

Computer-Kaufpreis: 1.200 €
Computer-Verkaufspreis: 2.500 €

Marge (Mehrwert): 2.500 € - 1.200 € = 1.300 €

Berechnung der Mehrwertsteuer:

Auf 700 € und 1.300 € wird ein Mehrwertsteuersatz von 19 % angewendet.

Mehrwertsteuer für den Laptop: 700 € x 19 % = 133 €

Mehrwertsteuer für den Computer: 1.300 € x 19 % = 247 €

Die Wiederverkäuferin bzw. der Wiederverkäufer muss 133 € Mehrwertsteuer für den Laptop und 247 € Mehrwertsteuer für den Computer entrichten. Die Gesamtmehrwertsteuer für beide Verkäufe beträgt 380 €.

Welche Anforderungen muss eine Rechnung für die Margenbesteuerung erfüllen?

Bei der Margenbesteuerung gelten bestimmte Anforderungen an die Rechnungsstellung.

Erstens darf die Rechnung die Mehrwertsteuer nicht als separaten Posten ausweisen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen wird, wodurch die Käuferin oder der Käufer keine Vorsteuer geltend machen kann. Dies ist insbesondere für Rechnungen relevant, die an Unternehmen ausgestellt werden, die grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Zweitens muss auf der Rechnung ausdrücklich angegeben werden, dass die Margenbesteuerung angewendet wurde. Standardformulierungen für Rechnungen sind beispielsweise:

  • „Der Rechnungsbetrag enthält die Mehrwertsteuer, die nicht separat ausgewiesen wird. Der Artikel unterliegt der Margenbesteuerung gemäß § 25a UStG.“
  • „Gebrauchtwaren/Sonderregelung“
  • „Kunstwerke/Sonderregelung“
  • „Sammlerstücke und Antiquitäten/Sonderregelung““

Diese Angaben sind wichtig, da sie der Käuferin oder dem Käufer signalisieren, dass auf den Verkauf die Margenbesteuerung angewendet wird und sie bzw. er somit keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Die Rechnung muss außerdem den Verkaufspreis des Produkts und die Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Margenbesteuerung enthalten. Bei Kunstwerken muss zusätzlich die erzielte Marge angegeben werden, es sei denn, es wurde die Gesamtmargenbesteuerung angewendet.

Was sind die Konsequenzen einer fehlerhaften Anwendung der Margenbesteuerung?

Die fehlerhafte Anwendung der Margenbesteuerung kann zu erheblichen Nachzahlungen und Geldstrafen führen. Wenn Sie beispielsweise die Mehrwertsteuer falsch berechnen oder gar nicht in Rechnung stellen, kann das Finanzamt die Differenz einfordern. In einigen Fällen können die Behörden die Steuer rückwirkend neu berechnen und Zinsen erheben. Darüber hinaus erhöhen Sie bei Unregelmäßigkeiten in Ihrer Margenbesteuerung oder bei der Ausstellung fehlerhafter Rechnungen das Risiko, einer Steuer- oder Betriebsprüfung unterzogen zu werden.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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