Als Inhaber/in einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen Sie im Laufe Ihrer Karriere möglicherweise einige Unternehmensinformationen aktualisieren. Eine ordnungsgemäße Verwaltung dieser Änderungen ist wichtig, um die Vorschriften einzuhalten, Ihre Geschäftsdaten bei den Behörden auf dem neuesten Stand zu halten und Fehler bei der Meldung zu vermeiden, die Strafen nach sich ziehen könnten.
In diesem Artikel werden Änderungen der Angaben zur Umsatzsteuer erläutert, einschließlich der Frage, worum es sich dabei handelt, welche Informationen Sie aktualisieren können, wie das Formular zur Änderung der Umsatzsteuerdaten auszufüllen ist und welche Kosten damit verbunden sind.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was bedeutet eine Änderung der Angaben zur Umsatzsteuer?
- Welche Informationen können geändert werden?
- Vorgehensweise beim Ändern der Angaben zur Umsatzsteuer
- Wie viel kostet das Ändern der Angaben zur Umsatzsteuer?
Was bedeutet eine Änderung der Angaben zur Umsatzsteuer?
Wenn Sie die Angaben zur Umsatzsteuer ändern, müssen Sie auch die Informationen aktualisieren, die Ihrer Geschäftstätigkeit zugeordnet sind. Beispielsweise können Sie eine Geschäftsaktivität im Laufe der Zeit ändern oder hinzufügen. In solchen Fällen können Sie die Informationen aktualisieren und die zuständigen Behörden über ein bestimmtes Verwaltungsverfahren benachrichtigen. Sie können die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Ihnen bei der Gründung Ihres Unternehmens zugeteilt wurde, nicht ändern. Wenn Sie dies tun möchten, müssen Sie die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer löschen und sich für eine neue registrieren.
Welche Angaben können geändert werden?
Im Falle einer Änderung der Angaben zur Umsatzsteuer können Sie folgende Angaben aktualisieren:
Wohnort
Wenn die Wohnadresse der Inhaberin/des Inhabers der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Sitz des Unternehmens übereinstimmt, muss das Formular zur Änderung der Umsatzsteuerdaten an die Agenzia delle Entrate gesendet werden. Wenn sich jedoch nur der Wohnort ändert und der Geschäftssitz derselbe bleibt, müssen Sie dies nicht bei der Agenzia delle Entrate melden.Geschäftssitz
Ändert sich nur der Geschäftssitz (nicht der Wohnsitz der Inhaberin/des Inhabers), muss die neue Adresse innerhalb von 30 Tagen nach dem Umzug bei der Agenzia delle Entrate gemeldet werden.Firmenname
Sie können die Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung aktualisieren, indem Sie einen neuen Unternehmensnamen hinzufügen oder den ursprünglichen ersetzen. Der vollständige Vor- und Nachname der Geschäftsinhaberin/des Geschäftsinhabers muss unverändert bleiben und immer dem gewählten Unternehmensnamen entsprechen, z. B. „Stardust Translations di Mario Rossi“.ATECO-Code
Der ATECO-Code gibt die Art der ausgeübten Tätigkeit an, und seine Änderung ist für steuerliche Zwecke obligatorisch, wenn sich der Geschäftssektor ändert. Sie können Ihre Angaben zur Umsatzsteuer aktualisieren, um den ATECO-Code zu ändern oder einen neuen Code hinzuzufügen. Sie können bis zu sechs ATECO-Codes mit derselben Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, sodass Sie Ihre Dienstleistungen erweitern können, ohne eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu registrieren. Wenn Sie beispielsweise freiberufliche/r Übersetzer/in sind und auch als Texterin/Texter arbeiten möchten, müssen Sie lediglich den entsprechenden ATECO-Code hinzufügen, um beide Berufe ausüben zu können. Seien Sie jedoch vorsichtig bei der Art der Aktivität, die Sie hinzufügen. Wenn Sie Freiberufler/in sind und einen ATECO-Code für eine handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeit hinzufügen, müssen Sie sich beim Handelsregister und beim INPS für Handwerker/innen oder Händler/innen (Sozialversicherung) registrieren, indem Sie den einheitlichen Geschäftskommunikationsprozess der Comunicazione Unica einleiten.
Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?
Unternehmer/innen, unabhängig davon, ob sie als Unternehmen oder Einzelunternehmen tätig sind, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen, wenn sie über ein rechtmäßig gegründetes Unternehmen Handel, Handwerk (gemäß Artikel 2195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder landwirtschaftliche Tätigkeiten (gemäß Artikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ausüben. Freiberufler/innen sind dazu nicht verpflichtet.
Aktualisierung der PEC-Adresse für im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen
Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen über eine PEC (zertifizierte E-Mail-Adresse) verfügen und diese melden. Sie müssen dem Handelsregister alle Änderungen ihrer PEC-Adresse mitteilen. Verwenden Sie zu diesem Zweck das Formular I2 und füllen Sie Feld 5/ADRESSE DES HAUPTSITZES mit den entsprechenden Angaben aus:
- „Zertifizierte E-Mail-Adresse (Name)“
- „Zertifizierte E-Mail-Adresse (Domain)“
Vorgehensweise beim Ändern der Angaben zur Umsatzsteuer
Für natürliche Personen mit einer individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Freiberufler/innen oder Einzelunternehmer/innen) müssen Sie das Formular AA9/12 ausfüllen. Anweisungen zum Ändern der Angaben zur Umsatzsteuer können auf der Website der Agenzia delle Entrate heruntergeladen werden. Wenn Sie nicht als Einzelperson eingestuft werden, müssen Sie das Formular AA7/10 ausfüllen, um die Angaben zur Umsatzsteuer zu aktualisieren. Gegenstand dieses Artikels ist das Formular AA9/12 für Freiberufler/innen und Einzelunternehmen.
So füllen Sie das Formular AA9/12 aus
Das Formular AA9/12 wird für die Aufnahme und Beendigung der Geschäftstätigkeit verwendet und enthält mehrere Abschnitte. Aktivieren Sie zunächst in Feld A mit der Bezeichnung „Art der Erklärung“ das Kontrollkästchen 2 für „Datenänderung“. Aktualisieren Sie als Nächstes alle erforderlichen Informationen in jedem Abschnitt des Formulars. Geben Sie in Feld C beispielsweise alle Änderungen an den Daten der Inhaberin/des Inhabers an, wie z. B. Wohnsitz oder Steuerwohnsitz (die Adresse, die für Steuerbescheide und -veranlagungen verwendet wird).
Feld D enthält Angaben zu einer möglichen Vertretung, während Feld G bei Änderungen des ATECO-Codes (Informationen zu den durchgeführten Tätigkeiten) ausgefüllt werden muss. Füllen Sie dann Feld B aus, indem Sie den ATECO-Code der Haupttätigkeit (d. h. der Tätigkeit, die den höchsten Umsatz generieren soll) eingeben. Füllen Sie dann Feld B aus, indem Sie den ATECO-Code der Haupttätigkeit (d. h. der Tätigkeit, die den höchsten Umsatz generieren soll) eingeben. Auf diese Weise wird der Fonds oder der Träger bestimmt, bei dem Sie sich für die Rentenbeiträge anmelden müssen. Auch wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben, müssen Sie sich nur bei einer Pensionskasse anmelden und Beiträge für die Haupttätigkeit entrichten.
Einreichen des Formulars AA9/12 bei der Agenzia delle Entrate
Reichen Sie das Formular AA9/12 zum Ändern der Angaben zur Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach der Datenänderung auf folgende Weise bei der Agenzia delle Entrate ein:
Per PEC: Senden Sie eine E-Mail von PEC mit dem Betreff „Änderung der Aktivität“. Das Formular kann digital oder handschriftlich unterzeichnet werden. Bei einer handschriftlichen Unterzeichnung ist eine Kopie des Ausweises der Unterzeichnerin/des Unterzeichners beizufügen. Der Antrag kann an jedes regionale Büro der Agenzia delle Entrate gesendet werden (eine Liste der PEC-Adressen finden Sie hier. Als Datum der Einreichung gilt das Datum, an dem die Erklärungen gesendet werden. Die Empfangsbestätigung für die Änderung der Angaben zur Umsatzsteuer wird an die für den Antrag verwendete PEC-Adresse gesendet.
Per Einschreiben: Reichen Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie des gültigen Ausweises der Antragstellerin/des Antragstellers bei einer beliebigen Agenzia delle Entrate ein.
Über die Kompilierungssoftware der italienischen Steuerbehörde: Bereiten Sie das Formular AA9/12 vor und senden Sie es direkt über den Webdienst von Ihrem Dashboard aus. Die Software kann von der entsprechenden Website der Agenzia delle Entrate heruntergeladen werden.
Persönlich (oder durch eine/n Bevollmächtigte/n): Reichen Sie den Antrag bei einem beliebigen Büro der Agenzia delle Entrate ein, indem Sie einen Termin über „Termin buchen“ vereinbaren.
Eine steuerpflichtige Person, die das Formular zur Änderung der Angaben zur Umsatzsteuer verspätet, d. h. nach Ablauf der 30-tägigen Frist, einreicht, muss mit einer Strafe zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen (gemäß Artikel 5, Absatz 6, des Gesetzesdekrets 471/97). Die Strafe wird reduziert, wenn die steuerpflichtige Person eine freiwillige Korrektur vorlegt, wodurch ihr Status automatisch bestätigt wird.
Bezüglich der sich ständig ändernden Steuervorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, kann für Ihr Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Tools wie Stripe Tax können die Steuerkonformität vereinfachen, indem detaillierte Berichte erstellt werden, die für die Einreichung von Steuererklärungen nützlich sind.
Wie viel kostet das Ändern der Angaben zur Umsatzsteuer?
Die Änderung der Angaben zur Umsatzsteuer ist für Gewerbetreibende immer kostenlos, wenn sie unabhängig durchgeführt wird. Für die Beauftragung einer Buchhalterin/eines Buchhalters oder eines Steuerberatungszentrums (CAF) fällt jedoch eine Servicegebühr an. Wenn Sie ein Einzelunternehmen haben, hängt es davon ab, ob die Änderung auch im Handelsregister eingetragen werden muss. In diesem Fall müssen Sie die Behörde ebenfalls benachrichtigen und eine Verwaltungsgebühr von 17,50 € entrichten. Um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihre/n Steuerberater/in zu konsultieren.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.