Die Reserve Bank of India (RBI) hat im März 2020 die „Richtlinien zur Regulierung von Zahlungsaggregatoren und Zahlungs-Gateways“ veröffentlicht und verschiedene Maßnahmen für in Indien tätige Zahlungsaggregatoren (Zahlungsvermittler) eingeführt, darunter Folgende: Anforderungen an Zulassungen, Governance, Know Your Customer (KYC) und Onboarding, die Zahlungsabwicklung und Pflege eines oder mehrerer Treuhandkonten und mehr.
Aufgrund dieser Richtlinien ist Stripe India Private Limited als Zahlungsaggregator verpflichtet, die KYC Direction, also die Anweisungen zum KYC-Verfahren, der RBI zu erfüllen. Diese Anweisungen schreiben verschiedene KYC-Maßnahmen vor, einschließlich der Erfassung und Verifizierung von Ausweisdokumenten.
Was bedeutet das für Stripe-Nutzer/innen?
Um die Compliance der Richtlinien der RBI und der KYC Direction sicherzustellen, nimmt Stripe India bestimmte Änderungen am Onboarding-Prozess für Nutzer/innen vor – sowohl für neue als auch für bestehende Nutzer/innen – und hat verschiedene Maßnahmen eingeführt, darunter Folgende:
- Verifizierung des Bankkontos
- Nachweis der Geschäftstätigkeit für Einzelunternehmen, die nicht eingetragen sind
Verifizierung des Bankkontos
Um ein Onboarding-Erlebnis zu bieten, das den Vorschriften entspricht, verpflichten wir unsere Nutzer/innen, ein Konto für Auszahlungen anzugeben, das sich im Besitz der Nutzer/innen befindet und zur Zahlungsabwicklung von Transaktionen verwendet wird.
Daher ist es wichtig, dass Sie ein Bankkonto für Auszahlungen angeben, das ausschließlich auf den Namen der in Ihrem Stripe-Konto angegebenen juristischen Person oder auf den Namen der Inhaberin/des Inhabers lautet, wenn Ihr Unternehmen ein Einzelunternehmen ist und kein Bankkonto auf seinen Namen hat. Im Rahmen des KYC Prozesses wird Stripe diese Informationen verifizieren.
Nachweis der Geschäftstätigkeit für Einzelunternehmen, die nicht eingetragen sind
Für Einzelunternehmen, die nicht eingetragen sind, benötigen wir jetzt einen Nachweis der Geschäftstätigkeit. Der Nachweis der Geschäftstätigkeit kann einer der folgenden sein:
- Eine Waren- und Dienstleistungs-Steuer-Identifikationsnummer (GSTIN) oder ein Importeur-Exporteur-Code (IEC), der für das Unternehmen gilt (falls verfügbar)
- Dokumente, die den Nachweis der Geschäftstätigkeit erbringen, zum Beispiel:
- Eintragungsurkunde (eingetragen bei lokalen Behörden oder dergleichen)
- Steuererklärungen
- Berufszulassung oder Urkunde zur Genehmigung der Geschäftstätigkeit (für Selbstständige)
- Stromrechnungen o. ä.
- Eintragungsurkunde (eingetragen bei lokalen Behörden oder dergleichen)
Eine vollständige Liste der akzeptablen Dokumente finden Sie hier.
Weitere Anforderungen
Darüber hinaus können wir nun einige zusätzliche KYC-Angaben von unseren Nutzer/innen erfassen, darunter:
- Eine ständige Kontonummer („Permanent Account Number“, PAN): Es ist jetzt für unsere Nutzer/innen (mit Ausnahme von Einzelunternehmen) verpflichtend, eine PAN als Form der Identifizierung für jede der folgenden Personen anzugeben: die juristische Person, alle mit dem Unternehmen als Unternehmensinhaber/innen verbundenen Personen und alle Vertreter/innen, die als Konto-Eröffner fungieren.
- Eine Telefonnummer (für die juristische Person und die Konto-Eröffner)
- Die E-Mail-Adressen und Unternehmenstitel der Konto-Eröffner
- Jegliche URL(s), die die allgemeinen Geschäftsbedingungen der erbrachten Dienstleistung enthält/enthalten, einschließlich Rückerstattung- und Rückgabefristen
Zusammenfassung
Die Plattform von Stripe soll unseren Nutzerinnen und Nutzern dabei helfen, über neue Funktionen oder sich ändernde Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden dabei hilft, die jetzt für Stripe geltenden RBI-Anforderungen zu verstehen und wie Stripe-Nutzer/innen konform bleiben können. Weitere Informationen finden Sie in den unten verlinkten Ressourcen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.