So wird die Umsatzsteuer berechnet

  1. Einführung
  2. Was ist Umsatzsteuer (USt.)?
  3. So wird die Umsatzsteuer berechnet
  4. Wann wird die Umsatzsteuer erhoben?

Die „Umsatzsteuer“ (Abkürzung: USt.) ist eine Art indirekte Steuer, die auf physische Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf der ganzen Welt müssen die Umsatzsteuer berücksichtigen, wenn sie einen Kauf tätigen oder eine Transaktion abschließen.

Jedes Land mit Umsatzsteuer hat seine eigenen Regeln und Sätze, was die Berechnung der Umsatzsteuer erschwert. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden zur Berechnung der Umsatzsteuer, einschließlich der Frage, wann Sie die Umsatzsteuer von Kundinnen und Kunden erheben müssen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist Umsatzsteuer (USt.)?
  • So wird die Umsatzsteuer berechnet
  • Wann wird die Umsatzsteuer erhoben?

Was ist Umsatzsteuer (USt.)?

Die USt. wird auch als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet, weil sie dann anfällt, wenn einem Produkt im Zuge der Lieferkette ein Mehrwert hinzugefügt wird. Sobald das Unternehmen die Steuer über die Kundschaft einzieht, ist es für die Abführung der Steuer an die zuständige Regierungsbehörde zu einem festgelegten Datum verantwortlich. Über 170 Länder haben die Umsatzsteuer eingeführt. In einigen Ländern des asiatisch-pazifischen Raums ist sie als Waren- und Dienstleistungssteuer (Goods and Services Tax, GST) bekannt.

So wird die Umsatzsteuer berechnet

Um die Umsatzsteuer zu berechnen, müssen Sie zunächst feststellen, in welchem Land ein Verkauf steuerpflichtig ist. Dies ist relativ einfach, wenn es sich um einen Inlandsverkauf ohne grenzüberschreitende Elemente handelt. Die Angelegenheit kann sich aber komplexer gestalten, wenn mehr als ein Land beteiligt ist. So kann die Käuferin oder der Käufer beispielsweise in einem anderen Land als die Verkäuferin oder der Verkäufer ansässig sein. Oder die Waren können aus einem Land versandt werden, in dem weder die Käuferin oder der Käufer noch die Verkäuferin oder der Verkäufer ansässig sind.

Sobald Sie festgestellt haben, in welchem Land eine Transaktion steuerpflichtig ist, müssen Sie herausfinden, welchen Umsatzsteuersatz Sie berechnen müssen. Diese Sätze variieren je nach Land. Daher sollten Sie diesbezüglich eine Recherche durchführen, bevor Sie Ihren Kundinnen und Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für die Berechnung der Umsatzsteuer:

Ein Teppichhersteller verkauft einen Teppich an einen Online-Händler für 500 EUR bei einem Umsatzsteuersatz von 22 %. Der Einzelhändler zahlt zusätzlich zum Preis des Teppichs 110 EUR Umsatzsteuer an den Hersteller. Der Einzelhändler beschließt dann, den Teppich online für 600 EUR zu verkaufen. Beim Kauf des Teppichs muss die jeweilige Kundin oder der jeweilige Kunde zusätzlich 22 % Umsatzsteuer zahlen, d. h. 132 EUR, die der Einzelhändler als Umsatzsteuer einnimmt. Sobald die Transaktion abgeschlossen ist, erhält der Einzelhändler die Umsatzsteuer zurück, die er ursprünglich an den Hersteller gezahlt hat. Wenn es an der Zeit ist, die Umsatzsteuer abzuführen, wird der Einzelhändler 22 EUR überweisen, d. h. den Betrag, den er von der Kundin oder dem Kunden eingenommen hat (132 EUR), abzüglich der ursprünglich gezahlten Umsatzsteuer (110 EUR) an den Hersteller.

Durch diese Art der Berechnung der Umsatzsteuer erhalten umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in jeder Phase des Prozesses die zuvor gezahlte Umsatzsteuer zurück.

Wann wird die Umsatzsteuer erhoben?

In vielen Ländern mit Umsatzsteuer müssen sich ausländische Unternehmen –auch als Fernverkäufer bezeichnet – für die Umsatzsteuererhebung anmelden, sobald sie in dem Land die erste steuerpflichtige Transaktion durchführen. In einigen Ländern (z. B. in Australien, Japan und Kanada) gibt es jedoch Bagatellgrenzen. Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz unterhalb dieser Grenzen müssen keine Anmeldung durchführen und keine Umsatzsteuer erheben.

Ab wann eine Verpflichtung zur Erhebung der Steuer gilt, hängt vom Land der Käuferin oder des Käufers und vom verkauften Produkt sowie dem Käuferstatus (Kundin/Kunde oder Unternehmen) ab. So müssen ausländische Unternehmen beispielsweise Steuern auf Verkäufe von digitalen Produkten an Kundinnen und Kunden in der EU erheben. Handelt es sich bei der Kundin oder dem Kunden jedoch um ein Unternehmen, das für die Umsatzsteuer registriert ist, muss die Steuer von der Kundin oder dem Kunden selbst getragen werden.

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