Grundlegende Informationen zu Organisationen des dritten Sektors in Italien

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  1. Einführung
  2. Was sind Organisationen des dritten Sektors?
  3. Voraussetzungen zur Einstufung als Organisation des dritten Sektors
    1. Geschäftstätigkeiten
    2. Zuweisung von Vermögenswerten
    3. Eintragung in das RUNTS
  4. Abschlüsse und Finanzberichte von Organisationen des dritten Sektors
  5. Steuervorteile für Organisationen des dritten Sektors
    1. Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Organisationen des dritten Sektors
    2. Festsetzung der pauschalen Einkommensteuer für nicht gewerbliche Organisationen des dritten Sektors
    3. Weitere Steuervorteile für Organisationen des dritten Sektors

Am 18. Juni 2016 kündigte das Amtsblatt der Italienischen Republik das Inkrafttreten des italienischen Gesetzes 106/2016 an. Dieses Gesetz ermächtigt die Regierung zur Reform des dritten Sektors und führte zum Erlass von drei gesetzesvertretenden Dekreten: eines zur Einführung der Fünf-Promille-Zuwendung (italienisches Gesetzesdekret 111/2017), eines zur Reform von Sozialunternehmen (italienisches Gesetzesdekret 112/2017) und schließlich eines zum „Codice del Terzo settore“ (Kodex des Dritten Sektors) – das italienische Gesetzesdekret 117/2017. Der Zweck der Rechtsverordnung bestand darin, den dritten Sektor, der typischerweise durch einen gravierenden Mangel an regulatorischer Konsistenz und ein hohes Maß an Stratifikation gekennzeichnet ist, organisch zu reorganisieren und neu zu definieren. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Organisation des dritten Sektors ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als eine solche Organisation anerkannt zu werden, und welche steuerlichen Vorteile damit verbunden sind.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was sind Organisationen des dritten Sektors?
  • Voraussetzungen zur Einstufung als Organisation des dritten Sektors
  • Abschlüsse und Finanzberichte von Organisationen des dritten Sektors
  • Steuervorteile für Organisationen des dritten Sektors

Was sind Organisationen des dritten Sektors?

Um zu verstehen, was Organisationen des dritten Sektors sind, ist zunächst ein Verständnis dafür erforderlich, was der dritte Sektor ist. Der „dritte“ Sektor unterscheidet sich von staatlichen Stellen (dem ersten Sektor) und privaten Unternehmen (dem zweiten Sektor). Dieser Sektor umfasst Organisationen, die ausschließlich oder hauptsächlich Tätigkeiten von öffentlichem Interesse ausüben und den Status einer gemeinnützigen Organisation innehaben. Zu den Organisationen des dritten Sektors gehören insbesondere:

  • Ehrenamtliche Organisationen
  • Vereine zur Förderung des Gemeinwesens
  • Philanthropische Körperschaften
  • Sozialunternehmen, einschließlich der Sozialgenossenschaften, Vereinsnetzwerke, Gesellschaften zur wechselseitigen Unterstützung und gemeinnützige Vereinigungen (anerkannt oder nicht anerkannt), Stiftungen und daneben auch sonstige private Einrichtungen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt und die zur Verfolgung bürgerschaftlicher, wohltätiger und gemeinnütziger Zwecke gegründet wurden

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kodex des Dritten Sektors die folgenden Kategorien aus der Gruppe der Organisationen des dritten Sektors ausschließt:

  • Regierungsstellen
  • Gewerkschaften
  • Berufsgenossenschaften und repräsentative Wirtschafts- und Handelsverbände
  • Politische Gruppen und Vereinigungen
  • Arbeitgeberverbände
  • Körperschaften, die der Koordination durch eine der oben genannten Körperschaften unterliegen, mit den in Artikel 4, Absatz 2 des Kodex ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen

Voraussetzungen zur Einstufung als Organisation des dritten Sektors

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der Organisationen des dritten Sektors betreffen vor allem die Geschäftstätigkeit, die Zuweisung von Vermögenswerten und die Eintragung in das RUNTS (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore, Staatliches Einheitsregister des Dritten Sektors). Nachfolgend werden wir diese Tätigkeiten im Detail betrachten.

Geschäftstätigkeiten

  • Gesundheitsversorgung und soziale Dienste
  • Universitäre und postuniversitäre Ausbildung
  • Außerschulische Bildung
  • Wissenschaftliche Forschungsvorhaben von besonderem gesellschaftlichem Interesse
  • Bildung und Berufsausbildung
  • Projekte zum Schutz und zur Aufwertung des kulturellen Erbes und der Landschaft
  • Organisation und Ausübung von kulturellen, künstlerischen oder Freizeitaktivitäten von sozialem Interesse
  • Soziale Unterkünfte
  • Wohltätige Zwecke und Kinderpatenschaften
  • Förderung und Schutz der Menschenrechte

Einige der ausgeübten Geschäftstätigkeiten können von den oben genannten abweichen, solange sie in der Gründungsurkunde der Organisation erlaubt sind und in jedem Fall instrumentell und gegenüber den Aktivitäten von öffentlichem Interesse zweitrangig sind.

Zuweisung von Vermögenswerten

Die zweite grundlegende Voraussetzung, um als Organisation des dritten Sektors eingestuft zu werden, ist der Status der Gemeinnützigkeit und die Zweckbindung des Vermögens. Der Status der Gemeinnützigkeit bedeutet, dass eine Organisation des dritten Sektors ihre Gewinne oder Überschüsse für die Durchführung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten oder zur Erhöhung ihres Nettovermögens verwenden muss. Sie kann daher keine Gewinne oder Einnahmeüberschüsse, Gelder oder verschiedene Rücklagen an Gründungsmitglieder, Gesellschafter/innen, Mitarbeitende, Vorstände und andere Mitglieder der Körperschaften ausschütten.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist die Möglichkeit für Sozialunternehmen, einen Betrag von weniger als 50 % der jährlichen Gewinne und Betriebsüberschüsse (abzüglich etwaiger in den Vorjahren aufgelaufener Verluste) zu folgenden Zwecken zuzuweisen:

  • Kostenlose Erhöhung des von den Gesellschafter/innen gezeichneten und eingezahlten Stammkapitals im Rahmen der Veränderungen des italienischen statistischen Jahresindex der Verbraucherpreise für Haushalte und Arbeitnehmer, der vom Italienischen Nationalen Institut für Statistik (Istituto Nazionale di Statistica, ISTAT) für den Zeitraum berechnet wird, der dem Geschäftsjahr entspricht, in dem die Gewinne und Einnahmeüberschüsse erwirtschaftet wurden; oder Ausschüttung von Dividenden an die Anteilseigner/innen, auch durch eine kostenlose Kapitalerhöhung oder die Ausgabe von Finanzinstrumenten, in einer Höhe, die den Höchstbetrag der Zinsen für verzinsliche Postanleihen, erhöht um zweieinhalb Punkte über dem tatsächlich eingezahlten Kapital, nicht überschreitet.

  • Unbeschränkte Auszahlungen zugunsten von Organisationen des dritten Sektors, ausgenommen Sozialunternehmen, bei denen es sich nicht um Gründungsmitglieder, Teilhaber/innen oder Gesellschafter/innen eines Sozialunternehmens oder Tochtergesellschaften desselben handelt, mit dem Ziel, bestimmte, sozial nützliche Projekte zu fördern.

Eintragung in das RUNTS

Eine besondere Verpflichtung für Organisationen des dritten Sektors besteht darin, dass sie ihren Status in ihrer Unternehmensbezeichnung angeben müssen. Gemäß Artikel 4 und 11 des Kodex des Dritten Sektors müssen sich Organisationen des dritten Sektors in das Staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eintragen lassen und die Einzelheiten dieser Eintragung in Dokumenten, Korrespondenz und öffentlichen Mitteilungen angeben. Organisationen des dritten Sektors, die ausschließlich oder überwiegend gewerblich tätig sind, müssen sich außerdem in das Handelsregister eintragen lassen. Für Sozialunternehmen wird durch die Eintragung in die spezielle Abteilung des Handelsregisters die Anforderung erfüllt, sich in das RUNTS eintragen zu lassen.

Die bestehenden Register haben die Daten der Organisationen, die bereits in den Registern der Freiwilligenorganisationen und der Vereine zur sozialen Förderung enthalten sind, an die IT-Plattform InfoCamere übertragen, die das RUNTS im Auftrag des zuständigen Ministeriums verwaltet. Letzteres war für die Übermittlung der Daten zuständig.

Es ist wichtig klarzustellen, dass die Eintragung in das RUNTS obligatorisch ist, um als Organisation des dritten Sektors anerkannt zu werden. Ansonsten ist die Eintragung freiwillig. Die Erlangung des Status als Organisation des dritten Sektors und eine anschließende Eintragung in das RUNTS bieten verschiedene Vorteile, diese werden wir im weiteren Verlauf dieses Artikels erläutern.

Abschlüsse und Finanzberichte von Organisationen des dritten Sektors

Organisationen des dritten Sektors sind dazu verpflichtet, folgende Abschlüsse und Finanzberichte zu erstellen:

  • Organisationen des dritten Sektors mit einem Umsatz von weniger als 220.000 € können einen Jahresabschluss in Form einer Kapitalflussrechnung vorlegen, aus der die Gesamteinnahmen und -ausgaben hervorgehen.

  • Organisationen des dritten Sektors mit Einnahmen, Erträgen, Erlösen oder sonstigen Einkünften in Höhe von 220.000 € oder darüber sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, bestehend aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung (in der Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen sind) und einem Rechenschaftsbericht (in der die Posten des Jahresabschlusses, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Organisation und die Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke dargestellt sind).

  • Organisationen des dritten Sektors mit Einnahmen, Erträgen, Erlösen oder sonstigen Einkünften von mehr als 1 Mio. € sind verpflichtet, eine Sozialbilanz in Übereinstimmung mit den vom zuständigen Ministerium herausgegebenen Richtlinien für die Ausarbeitung einer Sozialbilanz durch Organisationen des dritten Sektors zu erstellen und beim RUNTS zu hinterlegen sowie auf der eigenen Website zu veröffentlichen.

  • Und schließlich müssen Organisationen des dritten Sektors mit Einnahmen, Erträgen, Erlösen oder sonstigen Einkünften von mehr als 100.000 € jährlich jede Art von Vergütung, Entschädigung oder Transaktionsgebühren, die aus irgendeinem Grund an Mitglieder von Verwaltungs- und Kontrollorganen, Manager/innen und Teilhaber/innen gezahlt werden, offenlegen und hierzu auf ihrer Webseite jederzeit aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.

Steuervorteile für Organisationen des dritten Sektors

Der Kodex des Dritten Sektors legt die steuerlichen Pflichten und Vergünstigungen für Organisationen des dritten Sektors fest, basierend auf der spezifischen Art und Weise, in der sie Tätigkeiten von öffentlichem Interesse (Art. 5, italienisches Gesetzesdekret Nr. 117/2017) und etwaige Nebentätigkeiten ausüben, sowie unter Berücksichtigung der Art der Organisation und ihres Organisationsmodells.

Einige Maßgaben traten bereits am 1. Januar 2018 in Kraft. Hierbei handelt es sich um Bestimmungen zu Vergünstigungen, die in Erwartung der Inbetriebnahme des RUNTS bereits für Non-Profit-Organisationen, Organisationen zur Förderung der sozialen Entwicklung und Freiwilligenorganisationen gelten, die in den einschlägigen Registern eingetragen sind. Die Maßgaben beinhalten insbesondere indirekte Steuervorteile, um Anreize für Organisationen zu schaffen, Waren und Ressourcen zu erwerben.

Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Organisationen des dritten Sektors

Bei der Besteuerung der von Organisationen des dritten Sektors erzielten Einkünfte werden die meisten finanziellen Anreize gemäß Artikel 79 des Kodex des Dritten Sektors basierend auf der Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Organisationen des dritten Sektors gewährt.

Für jeden Tätigkeitsbereich von öffentlichem Interesse muss die Organisation bewerten, ob sie die betreffenden Tätigkeiten unentgeltlich oder gegen eine Transaktionsgebühr durchführt, die die tatsächlichen Kosten (im Rahmen der Toleranzgrenze von 5 %) nicht übersteigt. Darüber hinaus ist es wichtig, zu wissen, welche Posten nicht den Einnahmen der Organisation des dritten Sektors zuzurechnen sind, beispielsweise:

  • Gelder aus gelegentlich durchgeführten öffentlichen Sammelaktionen
  • Staatliche Fördermittel und Zuschüsse für Aktivitäten von öffentlichem Interesse
  • Beträge, die von Mitgliedern als Transaktionsgebühren oder Beiträge gezahlt werden

Festsetzung der pauschalen Einkommensteuer für nicht gewerbliche Organisationen des dritten Sektors

Für nicht gewerbliche Körperschaften wird die Einkommensteuer pauschal auf der Grundlage des folgenden Rentabilitätskoeffizienten ermittelt:

Umsatz
Rentabilitätskoeffizient
Leistungserbringung
Sonstige Tätigkeiten
Bis zu 130.000 €
7 % 5 %
130.001 bis 300.000 €
10 % 7 %
Mehr als 300.000 €
17 % 14 %

Bei Unternehmen, die gleichzeitig Dienstleistungen und anderweitige Tätigkeiten erbringen, basiert der Koeffizient auf den Einnahmen im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit. In Ermangelung einer klaren Unterscheidung zwischen Einnahmen aus verschiedenen Quellen wird die Erbringung von Dienstleistungen als Hauptgeschäftstätigkeit angesehen.

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Weitere Steuervorteile für Organisationen des dritten Sektors

Organisationen des dritten Sektors profitieren von den folgenden zusätzlichen Steuervorteilen:

  • Vollständige Befreiung von der Stempelgebühr für jede Art von Dokument
  • Hinsichtlich der kommunalen Grundsteuer gilt die Befreiung nur für Organisationen, die bestimmte nicht gewerbliche Tätigkeiten ausüben (wie in der vorherigen Gesetzgebung)
  • Bei der direkten Vermögensteuer gilt die Befreiung für Freiwilligenorganisationen (einschließlich philanthropischer Körperschaften, wenn sie bereits als solche anerkannt sind) und Organisationen zur Förderung der sozialen Entwicklung
  • Befreiung von staatlichen Konzessionsabgaben
  • Befreiung von der Registrierungssteuer oder Festsetzung eines festen Betrags für gesetzlich vorgeschriebene Satzungsänderungen und andere gesetzliche Änderungen
  • Sonstige lokale Steuern – für diese Steuern können die lokalen Behörden eine Reduzierung oder Befreiung vorsehen
  • Registrierungs-, Hypotheken- und Katastersteuern für Immobilienkäufe – fällig in Form eines Festbetrags

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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