Die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.) ist zum Teil eine Frage der Buchhaltung, zum Teil eine Frage der Logistik und in jedem Fall eine Frage der Genauigkeit. Das niederländische Mehrwertsteuersystem umfasst drei Sätze: 0 %, 9 % und 21 %. Der Mehrwertsteuersatz von 0 % in den Niederlanden hilft dabei, internationale Handelsströme innerhalb des Mehrwertsteuersystems zu verfolgen, und es ist wichtig zu wissen, wann er anzuwenden ist. Um den Satz von 0 % anzuwenden, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Anforderungen erfüllen: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der Käuferin oder des Käufers ist gültig, die Waren haben das Land verlassen und Ihre Rechnungen und Ausfuhrunterlagen bestätigen dies.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, was Sie über den Mehrwertsteuersatz von 0 % in den Niederlanden wissen müssen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was bedeutet der Mehrwertsteuersatz von 0 % in den Niederlanden?
- Wann können niederländische Unternehmen den Mehrwertsteuersatz von 0 % anwenden?
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Mehrwertsteuersatz von 0 % anzuwenden?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Mehrwertsteuersatz von 0 % und einer Mehrwertsteuerbefreiung?
- Wie wird der Mehrwertsteuersatz von 0 % korrekt auf einer Rechnung ausgewiesen?
- Was sind häufige Fehler bei der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 %?
- So kann Stripe Invoicing Sie unterstützen
Was bedeutet der Mehrwertsteuersatz von 0 % in den Niederlanden?
Der Mehrwertsteuersatz von 0 % in den Niederlanden bezieht sich auf Umsätze, auf die 0 % Mehrwertsteuer („0 btw” auf Niederländisch) erhoben wird. Die Umsätze werden weiterhin erfasst und gemeldet, und Sie können weiterhin die Mehrwertsteuer auf die damit verbundenen Kosten zurückfordern. Allerdings berechnen Sie nicht den üblichen Mehrwertsteuersatz zusätzlich zu den Anschaffungskosten.
Der Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt für bestimmte Arten von Verkäufen, z. B. wenn ein niederländisches Unternehmen Waren außerhalb der EU oder an ein anderes mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen innerhalb der EU versendet. Diese Verkäufe unterscheiden sich von mehrwertsteuerbefreiten Verkäufen, da das Unternehmen weiterhin die Vorsteuer auf die Produktionskosten zurückfordern kann. Bei mehrwertsteuerbefreiten Verkäufen kann das Unternehmen keine Kosten zurückfordern.
Einige Zahlungsplattformen können Unternehmen dabei unterstützen, diesen Vorgang zu vereinfachen. Beispielsweise kann Stripe Tax den Nullsatz automatisch auf Transaktionen anwenden, bei denen dies zutrifft.
Wann können niederländische Unternehmen den Mehrwertsteuersatz von 0 % anwenden?
Der Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt in den Niederlanden in bestimmten Situationen, in denen Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend transportiert werden oder direkt zum Export beitragen. Jedes Szenario ist genau definiert, und die Berechtigung hängt von der Dokumentation, dem Transportnachweis und der Identität der Käuferin oder des Käufers ab.
Nachfolgend finden Sie eine genauere Beschreibung der einzelnen Szenarien.
Exporte außerhalb der EU
Wenn ihre Waren die EU verlassen, können niederländische Unternehmen 0 % Mehrwertsteuer berechnen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Waren die EU physisch verlassen haben. Der Satz gilt für direkte Exporte, die vom/von der niederländischen Verkäufer/in verkauft und versandt werden, sowie für indirekte Exporte, bei denen der/die ausländische Käufer/in den Transport organisiert.
Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Sendung tatsächlich die EU verlassen hat. Fehlt dieser Nachweis oder kommt er zu spät, wird die Mehrwertsteuer rückwirkend fällig, was auch Strafen nach sich ziehen kann.
Lieferungen innerhalb der EU
Der Satz von 0 % kann auch gemäß den Vorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen für Verkäufe zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen innerhalb der EU gelten. Der Verkäufer wendet den Nullsatz an, und der Käufer muss einen innergemeinschaftlichen Erwerb melden. Um dafür in Frage zu kommen, muss der Käufer über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Land verfügen, die über das Portal VAT Information Exchange System (VIES) überprüft wurde, und die Waren müssen physisch von den Niederlanden zu diesem EU-Bestimmungsort transportiert werden.
Diese Transaktionen müssen auch in der EG-Umsatzliste und in der Umsatzsteuererklärung der Verkäuferin oder des Verkäufers gemeldet werden. Fehlende oder ungenaue Daten (z. B. eine ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), fehlende Versandunterlagen) können dazu führen, dass der 0 %-Satz später abgelehnt wird.
Internationaler Transport und damit verbundene Dienstleistungen
Die Niederlande wenden einen Mehrwertsteuersatz von 0 % auf bestimmte Formen des internationalen Personen- und Güterverkehrs an, darunter:
Schifffahrt, Luftfahrt und Frachtdienstleistungen, die Güter über EU- oder Außengrenzen befördern
Direkt mit diesen Transporten verbundene Tätigkeiten wie Frachtumschlag, Verladung und Zollabfertigung
Lieferungen im Zusammenhang mit Export- oder Zollsituationen
Transaktionen im Zusammenhang mit Exportgütern oder besonderen Zollsituationen (z. B. vorübergehende Lagerung, Zolllager, aktive Veredelung) können für den Steuersatz von 0 % in Frage kommen. Diese Regelung soll eine Doppelbesteuerung verhindern, bevor die Waren das Zollgebiet der EU verlassen.
Spezifische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Außenhandel
Bestimmte Dienstleistungskategorien kommen für einen Mehrwertsteuersatz von 0 % in Frage, wenn sie direkt den Export unterstützen. Beispiele hierfür sind Dienstleistungen, die physisch an exportierten Waren erbracht werden, sowie Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Flugzeugen oder Schiffen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden.
In allen Fällen ist für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % ein Nachweis erforderlich. Für jede qualifizierte Transaktion muss ein Papiernachweis (z. B. Versandunterlagen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt.-IdNr.), Zollformulare) vorliegen, und die Steuerbehörden können die Dokumente überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften zu bestätigen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Mehrwertsteuersatz von 0 % anzuwenden?
Um den Mehrwertsteuersatz von 0 % in den Niederlanden anzuwenden, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Transaktion die Voraussetzungen erfüllt. Die Steuerbehörden erwarten bestimmte Unterlagen, und der Steuersatz gilt nur, wenn diese Nachweise vollständig und konsistent sind.
Nachweis des Transports
Unternehmen müssen nachweisen, dass die Waren sowohl bei Exporten als auch bei Verkäufen innerhalb der EU physisch die Niederlande verlassen haben.
Ausreichende Nachweise sind:
Transportdokumente wie Frachtbriefe, Luftfrachtbriefe und Kurierbestätigungen
Ausfuhranmeldungen, die bei den niederländischen Zollbehörden eingereicht wurden
Lieferscheine oder unterschriebene Bestätigungen von Spediteuren oder Empfängern/Empfängerinnen
Wenn ein Dritter den Transport übernimmt, müssen dessen Unterlagen mit den Angaben auf der Rechnung übereinstimmen, einschließlich Datum, Mengen und Bestimmungsort.
Verifizierung der Käuferin oder des Käufers
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der Käuferin oder des Käufers muss in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Lieferungen innerhalb der EU gültig sein. Von Verkäuferinnen und Verkäufern wird erwartet, dass sie diese in der VIES-Datenbank überprüfen und einen Nachweis über diese Überprüfung aufbewahren. Eine ungültige oder fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kann zum Ausschluss der Transaktion führen.
Ordnungsgemäße Rechnungsstellung und Berichterstattung
Rechnungen müssen ausdrücklich den Mehrwertsteuersatz von 0 % ausweisen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) beider Parteien enthalten und die gelieferten Waren oder Dienstleistungen beschreiben.
Der Verkauf muss außerdem aufgeführt sein in:
der Umsatzsteuererklärung (unter 0 %-Lieferungen)
der EG-Umsatzliste mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Käuferin oder des Käufers und dem Gesamtwert der Waren
Unstimmigkeiten zwischen diesen Angaben und den Rechnungen führen häufig zu Überprüfungen oder zur Ablehnung des 0 %-Satzes.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Niederländische Unternehmen müssen Export- und Umsatzsteuerunterlagen mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Dieser Zeitraum kann sich für unbewegliche Güter oder Vermögenswerte auf 10 Jahre verlängern. Digitale Aufzeichnungen sind zulässig, sofern sie für eine Überprüfung zugänglich sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Mehrwertsteuersatz von 0 % und einer Mehrwertsteuerbefreiung?
Sowohl 0 % Mehrwertsteuer als auch eine Mehrwertsteuerbefreiung bedeuten, dass Sie keine Mehrwertsteuer auf den Verkauf berechnen. Diese beiden Funktionen unterscheiden sich jedoch im niederländischen System.
Wenn eine Transaktion für den 0 %-Satz qualifiziert ist, fällt sie dennoch unter das Mehrwertsteuergesetz. Das bedeutet, dass Sie der Kundin oder dem Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen, aber dennoch einen steuerpflichtigen Verkauf melden und die Vorsteuer auf Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Transaktion, wie Rohstoffe, Logistik, Produktion und professionelle Dienstleistungen, zurückfordern können.
Eine steuerbefreite Transaktion wird für Mehrwertsteuerzwecke als nicht steuerpflichtig behandelt. Das Unternehmen kann keine Mehrwertsteuer berechnen und keine Mehrwertsteuer auf damit verbundene Ausgaben zurückfordern.
Häufige Beispiele für mehrwertsteuerbefreite Verkäufe sind:
Finanzdienstleistungen wie Kredite und Versicherungen
Verkäufe im Gesundheits- und Bildungswesen
Vermietung von Wohnimmobilien
Wie wird der Mehrwertsteuersatz von 0 % korrekt auf einer Rechnung ausgewiesen?
Auch bei einem Steuersatz von 0 % muss eine Rechnung denselben niederländischen gesetzlichen Standards entsprechen wie eine Rechnung mit 9 % oder 21 % Mehrwertsteuer. Das Dokument verbindet Ihren Verkauf mit Ihrem Recht auf Vorsteuerabzug, daher ist Genauigkeit von entscheidender Bedeutung.
Jede Rechnung mit Nullsatz sollte folgende Angaben enthalten:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (Ust-IdNr.) der Verkäuferin oder des Verkäufers und der Käuferin oder des Käufers
Einen eindeutigen Hinweis auf den Mehrwertsteuersatz von 0 %, in der Regel formuliert als „0 % Mehrwertsteuersatz angewendet” oder „Mehrwertsteuersatz: 0 % (innergemeinschaftliche Lieferung/Ausfuhr)”
Den Grund für den Nullsatz, z. B. „Ausfuhr außerhalb der EU” oder „innergemeinschaftliche Lieferung”
Die üblichen, erforderlichen Rechnungsangaben, einschließlich Datum, fortlaufende Rechnungsnummer, Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, Menge und Gesamtwert
Den Gegenwert des Verkaufspreises in Euro, wenn Sie die Rechnung in einer Fremdwährung ausstellen
Die Angaben auf der Rechnung sollten mit denen Ihrer eigenen Umsatzsteuererklärung, der EG-Umsatzliste und allen Versand- oder Zollunterlagen übereinstimmen. Kleine Unstimmigkeiten, wie z. B. eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine fehlende Exportvermerkung, können dazu führen, dass die niederländische Steuerbehörde den 0 %-Satz ablehnt.
Was sind häufige Fehler bei der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 %?
Viele der häufigsten Fehler bei der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % sind auf fehlerhafte Unterlagen und zeitliche Unstimmigkeiten zurückzuführen. Die niederländische Steuerbehörde kann dies streng auslegen: Wenn die Unterlagen unvollständig oder inkonsistent sind, kann der Mehrwertsteuersatz von 0 % abgelehnt werden und die reguläre Mehrwertsteuer wird rückwirkend fällig.
Nachfolgend finden Sie einige häufige Probleme, mit denen Unternehmen bei der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % konfrontiert sind.
Fehlender oder unzureichender Nachweis der Ausfuhr
Sie benötigen einen vollständigen Nachweis, dass die betreffenden Waren die Niederlande verlassen haben. Unsignierte Frachtbriefe, fehlende Zollanmeldungen und verspätete Versandbestätigungen sind allesamt Warnsignale.
Ungültige oder nicht überprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.)
Die Nichtüberprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) einer Kundin oder eines Kunden in der VIES-Datenbank für Lieferungen innerhalb der EU kann ein kostspieliger Fehler sein. Wenn sich die Nummer der Käuferin oder des Käufers als ungültig herausstellt, können die niederländischen Behörden den 0 %-Satz ablehnen, selbst wenn die Waren geliefert wurden. Dokumentieren Sie den Überprüfungsschritt stets und bewahren Sie die Aufzeichnungen mit Zeitstempel auf.
Falsche oder inkonsistente Rechnungen
Eine Rechnung, in der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) fehlt, der Umsatzsteuersatz falsch angegeben ist oder kein Verweis auf die Nullsatzregelung enthalten ist, kann ein Warnsignal sein. Die Angaben auf der Rechnung müssen mit denen der Umsatzsteuererklärung, der EG-Umsatzliste und den begleitenden Transportunterlagen übereinstimmen.
Übersehen der Meldung in der EG-Umsatzliste
Es kann leicht passieren, dass man vergisst, dass Lieferungen innerhalb der EU in der EG-Umsatzliste gemeldet werden müssen. Das Weglassen einer Transaktion oder die Meldung unter einer falschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kann zu Problemen führen, selbst wenn die übrigen Unterlagen korrekt sind.
Der Mehrwertsteuersatz von 0 % basiert auf Genauigkeit und wird durch diese geschützt. Unternehmen, die dies richtig handhaben, betrachten die Mehrwertsteuerunterlagen als einen wichtigen Teil des Verkaufs.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.