Die VAT-Nummer in Deutschland: Das sollten Unternehmer/innen, Selbstständige und Gründer/innen beachten

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  1. Einführung
  2. Was ist eine VAT-Nummer?
  3. Wie ist eine VAT-Nummer aufgebaut?
  4. Wer benötigt eine VAT-Nummer und wer nicht?
    1. Ausnahmen und Sonderregelungen
  5. Die Notwendigkeit der VAT-Nummer für das Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU
  6. Wie wird eine VAT-Nummer beantragt?
  7. Wie prüft man die VAT-Nummer eines Unternehmens?

Unternehmer/innen, Selbstständige oder Gründer/innen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, darunter auch die Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Eine dieser Vorschriften betrifft die VAT, auch bekannt als Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. Erfahren Sie, was die VAT-Nummer ist, von ihrer Bedeutung über die Beantragung einer VAT-Nummer bis hin zur Überprüfung der VAT-Nummer eines Unternehmens in der EU.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine VAT-Nummer?
  • Wie ist eine VAT-Nummer aufgebaut?
  • Wer benötigt eine VAT-Nummer und wer nicht?
  • Die Notwendigkeit der VAT-Nummer für das Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU
  • Wie wird eine VAT-Nummer beantragt?
  • Wie prüft man die VAT-Nummer eines Unternehmens?

Was ist eine VAT-Nummer?

Eine VAT-Nummer ist eine Abkürzung für Value Added Tax Nummer, in Deutschland auch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) genannt. Sie dient dazu, Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) im Rahmen ihrer steuerlichen Aktivitäten eindeutig zu identifizieren. Die VAT-Nummer wird insbesondere für den Handel zwischen Unternehmen innerhalb der EU benötigt, um sicherzustellen, dass die korrekte Umsatzsteuer auf Transaktionen erhoben und abgeführt wird.

Es ist wichtig anzumerken, dass die VAT-Nummer bzw. USt.-ID nicht mit der Steuernummer eines Unternehmens verwechselt werden sollte. Die Steuernummer wird von den nationalen Steuerbehörden vergeben und dient der Identifizierung eines Unternehmens im Rahmen der nationalen Steuergesetzgebung. Die VAT-Nummer hingegen wird für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU verwendet und ist daher speziell auf die EU-Regelungen zur Umsatzsteuer ausgerichtet.

Die VAT-Nummer ist für Unternehmen, die innerhalb der EU-Geschäfte tätigen, von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass die Umsatzsteuer korrekt behandelt wird und es zu keinen doppelten Besteuerungen kommt. Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder Waren in andere EU-Länder liefern, müssen in der Regel eine VAT-Nummer bzw. USt.-ID beantragen und diese auf ihren Rechnungen angeben.

Wie ist eine VAT-Nummer aufgebaut?

Die VAT-Nummer variiert je nach Land in ihrer Länge und Struktur. In Deutschland besteht die VAT-Nummer aus der Ländervorsilbe DE und einer neunstelligen Zahlenkombination, beispielsweise DE123456789. In Großbritannien besteht die VAT-Nummer ebenfalls aus neun Ziffern. In anderen EU-Ländern sind die VAT-Nummern unterschiedlich lang sein und können andere Strukturen aufweisen. Die VAT-Nummer muss auf allen Verkaufsrechnungen angegeben werden.

Übersicht zu den Identifikationsnummern in der EU

LAND
CODE
SUFFIX
Österreich AT 9, das erste Zeichen muss der Buchstabe „U“
Belgien BE 10 Ziffern
Bulgarien BG 9 oder 10 Ziffern
Kroatien HR 11 Ziffern
Zypern CY 9, das letzte Zeichen muss ein Buchstabe sein
Tschechien CZ 8, 9 oder 10 Ziffern
Dänemark DK 8 Ziffern
Estland EE 9 Ziffern
Finnland FI 8 Ziffern
Frankreich FR 11 Ziffern, oder das erste und/oder zweite Zeichen kann ein Buchstabe sein
Deutschland DE 9 Ziffern
Griechenland EL 9 Ziffern
Ungarn HU 8 Ziffern
Irland IE 8 oder 9 Zeichen, inklusive Buchstaben und Zahlen
Italien IT 11 Ziffern
Lettland LV 11 Ziffern
Litauen LT 9 oder 12 Ziffern
Luxemburg LU 8 Ziffern
Malta MT 8 Ziffern
Niederlande NL 12 Zeichen, inklusive Buchstaben und Zahlen
Polen PL 10 Ziffern
Portugal PT 9 Ziffern
Rumänien RO 10 Ziffern
Slowakei SK 10 Ziffern
Slowenien SI 8 Ziffern
Spanien ES 9, das erste und/oder letzte Zeichen kann ein Buchstabe sein
Schweden SE 12 Ziffern, die letzten beiden Zeichen bilden immer die Kombination „01“

Wer benötigt eine VAT-Nummer und wer nicht?

Die Notwendigkeit einer VAT-Nummer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, der Art der Transaktionen, die es durchführt, und der Länder, in denen es tätig ist. Im Allgemeinen benötigen Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Geschäfte tätigen, eine VAT-Nummer, insbesondere wenn sie grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, Waren in andere EU-Länder liefern und andere Geschäftskundschaft bedienen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen und Sonderregelungen, je nach den spezifischen Umständen und den nationalen Steuergesetzen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Zum Beispiel:

  • Kleinunternehmerregelung: In einigen Ländern gibt es spezielle Regelungen für Kleinunternehmer/innen, die möglicherweise von der VAT-Nummer-Pflicht bzw. USt.-ID-Pflicht befreit sind, wenn sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
  • Bestimmte Dienstleistungen: Einige Dienstleistungen können von der VAT-Nummer-Pflicht bzw. USt.-ID-Pflicht ausgenommen sein, abhängig von den nationalen Gesetzen und den spezifischen Umsatzsteuerregelungen des jeweiligen Landes.
  • Länderspezifische Regelungen: Die Anforderungen an die VAT-Nummer können von Land zu Land variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Vorschriften des Landes zu überprüfen, in dem das Unternehmen tätig ist.

Die Notwendigkeit der VAT-Nummer für das Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU

Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein Mechanismus zur Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU). Bei diesem Verfahren wird die Verantwortung für die Umsatzsteuerzahlung vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Dabei ist die Angabe der VAT-Nummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) erforderlich, um das Reverse-Charge-Verfahren korrekt anzuwenden.

Wenn beide Unternehmen über eine VAT-Nummer verfügen und das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden kann, wird die Umsatzsteuer nicht von der Verkäuferin bzw. vom Verkäufer, sondern von der Käuferin bzw. vom Käufer in seinem Heimatland abgeführt. Dies erleichtert den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und reduziert bürokratische Hürden für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind.

Wie wird eine VAT-Nummer beantragt?

Um eine VAT-Nummer bzw. Umsatzsteuer-ID zu erhalten, müssen Sie sich in der Regel an das zuständige Finanzamt oder die Steuerbehörde Ihres Landes wenden. Die Beantragung einer VAT-Nummer kann je nach Land unterschiedlich sein. Dies sind die Schritte, die Sie üblicherweise unternehmen müssen, um eine VAT-Nummer, in Deutschland USt.-ID, zu beantragen:

  • Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Hand haben, bevor Sie den Antrag stellen. Dazu gehören oft Angaben zu Ihrem Unternehmen, wie Name, Adresse, Handelsregisternummer (falls zutreffend), und möglicherweise auch Informationen zu Ihren geschäftlichen Aktivitäten.
  • Kontaktaufnahme zum zuständigen Finanzamt: Recherchieren Sie, welches Finanzamt für die Bearbeitung von USt.-ID-Anträgen in Ihrem Gebiet zuständig ist. Sie können die Kontaktdaten des Finanzamtes auf der Website der Finanzverwaltung Ihres Landes finden oder telefonisch erfragen.
  • Stellen des Antrags: Füllen Sie das entsprechende Antragsformular für die USt.-ID aus. Dieses Formular erhalten Sie entweder online auf der Website des Finanzamtes oder direkt beim Finanzamt selbst. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig angeben.
  • Einreichen des Antrags: Senden Sie den ausgefüllten Antrag online an das zuständige Finanzamt. Je nach den Vorgaben Ihres Landes können Sie den Antrag möglicherweise auch persönlich beim Finanzamt abgeben.
  • Bearbeitung und Zuweisung der USt.-ID: Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird das Finanzamt Ihren Antrag prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuweisen. Dieser Prozess kann je nach Land und Arbeitsbelastung des Finanzamtes unterschiedlich lange dauern.
  • Erhalt der USt.-ID: Sobald Ihre USt.-ID zugeteilt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung oder Mitteilung vom Finanzamt. Diese Bestätigung enthält Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie gegebenenfalls weitere Informationen zur Verwendung und Gültigkeit der Nummer.

Wie prüft man die VAT-Nummer eines Unternehmens?

Um die VAT-Nummer eines Unternehmens über die Webseite der Europäischen Kommission zu prüfen, befolgen Sie die folgenden Schritte:

  • Öffnen Sie Ihren Webbrowser und navigieren Sie zur offiziellen Website der Europäischen Kommission für die Überprüfung von VAT-Nummern.
  • Auf der Seite zur Überprüfung von VAT-Nummern finden Sie ein Eingabeformular. Geben Sie die VAT-Nummer des zu prüfenden Unternehmens in das dafür vorgesehene Feld ein und wählen Sie das Land des Unternehmens aus. Zusätzlich müssen Sie auch Ihr Land und Ihre eigene VAT-Nummer eintragen. Beachten Sie, dass die VAT-Nummern ohne das führende Länderkürzel eingegeben werden muss.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche zur Durchführung der Überprüfung. Die Website wird die eingegebene VAT-Nummer verarbeiten und die Gültigkeit der Nummer überprüfen.
  • Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie eine Rückmeldung über das Ergebnis. In der Regel erhalten Sie entweder eine Bestätigung, dass die VAT-Nummer gültig ist, oder eine Fehlermeldung, wenn die Nummer ungültig ist oder nicht gefunden werden kann.
  • Falls die VAT-Nummer gültig ist, werden möglicherweise zusätzliche Informationen angezeigt, wie der Name des Unternehmens oder weitere Details zur Registrierung.

Hinweis: Die Verfügbarkeit und Funktionalität der Website zur Überprüfung von VAT-Nummern können je nach Land variieren. Es kann auch vorkommen, dass einige Länder eigene nationale Websites oder Datenbanken zur Überprüfung von VAT-Nummern haben, die unabhängig von der Europäischen Kommission betrieben werden. In jedem Fall sollten Sie sicherstellen, dass Sie die von der zuständigen Behörde bereitgestellten Anweisungen und Verfahren befolgen, um die Gültigkeit von VAT-Nummern zu überprüfen.

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