Umsatzsteuergutschrift in Italien: Verwendung für Ausgleich oder Rückerstattung

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  1. Einführung
  2. Was bedeutet es, eine Umsatzsteuergutschrift zu haben?
  3. Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
  4. Ausgleich der Umsatzsteuergutschrift
    1. Wie wird die Vorsteuer berechnet?
    2. Ausgleich in horizontaler und vertikaler Richtung
    3. Grenzen für horizontalen Ausgleich
    4. Jährlicher und vierteljährlicher Ausgleich von Umsatzsteuergutschriften
  5. Rückerstattung der Umsatzsteuer
    1. Wer hat Anspruch auf eine Umsatzsteuerrückerstattung?
    2. Voraussetzungen für die Beantragung einer Rückerstattung
    3. Wie funktioniert die Rückerstattung von Umsatzsteuergutschriften?
    4. Rückerstattung von Umsatzsteuergutschriften für Beträge über 30.000 €
    5. So beantragen Sie eine Rückerstattung einer Umsatzsteuergutschrift
    6. Fristen für die Beantragung der Rückerstattung einer Umsatzsteuergutschrift
    7. Wie wird die Umsatzsteuer zurückerstattet?

Wenn Sie ein in Italien tätiges Unternehmen betreiben, das der Umsatzsteuer unterliegt, könnten Sie bei der Einreichung Ihrer Umsatzsteuererklärung eine Umsatzsteuergutschrift erhalten. Was aber bedeutet Umsatzsteuergutschrift? Wie können Sie dieses Guthaben verwenden? In diesem Artikel gehen wir näher auf die Bedeutung der Umsatzsteuergutschrift ein, wie dieser Betrag als Ausgleich verwendet werden kann und wie Sie eine Rückerstattung beantragen können.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was bedeutet es, eine Umsatzsteuergutschrift zu haben?
  • Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
  • Ausgleich der Umsatzsteuergutschrift
  • Rückerstattung der Umsatzsteuer

Was bedeutet es, eine Umsatzsteuergutschrift zu haben?

Die Vorsteuer ist der Umsatzsteuerbetrag, den ein/e Steuerpflichtige/r beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung entrichtet, wobei er/sie sowohl die Kosten der Ware als auch die Umsatzsteuer bezahlt. Die entrichtete Umsatzsteuer gilt als Vorsteuerabzug, da der/die Umsatzsteuerpflichtige sie entrichtet hat und somit eine Forderung gegenüber dem Staat hat.

Hier ist ein Beispiel für die Vorsteuerabzugsmöglichkeit: Sie erwerben eine Maschine für 24.400 €, davon sind 4.400 € Umsatzsteuer. Sie verfügen nun über eine Umsatzsteuergutschrift in Höhe von 4.400 €.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?

Während die Vorsteuer der Umsatzsteuerbetrag ist, den Sie auf jede Einkaufsrechnung zahlen, entspricht die Umsatzsteuer der Steuer, die Sie beim Verkauf Ihrer Waren oder Dienstleistungen erheben.

Wenn Sie beispielsweise eine Kommode für 350 € zuzüglich 22 % Umsatzsteuer (77 €) für insgesamt 427 € verkaufen, entsprechen die 77 € der Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine Schuld, die Sie gegenüber dem Staat haben, und Sie müssen diesen Betrag an das Finanzamt entrichten.

Ausgleich der Umsatzsteuergutschrift

Während der Umsatzsteuererklärung können Sie die Vorsteuer mit der Ausgangssteuer aus Ihren Erklärungen verrechnen. Auf diese Weise reduzieren Sie den zu zahlenden Betrag oder erhalten in einigen Fällen eine Gutschrift, die Sie verwenden können. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie eine Umsatzsteuergutschrift berechnet wird.

Wie wird die Vorsteuer berechnet?

Um die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Umsatzsteuer zu berechnen, müssen Sie die Vorsteuer- und Umsatzsteuerbeträge ermitteln. Für die Vorsteuer müssen Sie den Gesamtwert der Einkäufe mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz multiplizieren. Wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, ist Ihr Unternehmen nicht zur Zahlung verpflichtet und kann eine Umsatzsteuergutschrift in Höhe der Differenz zwischen den beiden Beträgen beim Staat beantragen. Andernfalls müssen Sie eine Zahlung leisten.

Hier ein Beispiel: Sie erwerben Waren im Gesamtwert von 30.000 € und zahlen 22 % Umsatzsteuer.

30.000 € x 22 % = 6.600 €

Die Vorsteuer beträgt 6.600 €. Im gleichen Zeitraum verkaufen Sie Waren für insgesamt 15.000 €, wobei 22 % Umsatzsteuer berechnet wurden. Die Umsatzsteuer beträgt:

15.000 € x 22 % = 3.300 €

Die Umsatzsteuer entspricht somit 3.300 €, während die Vorsteuer 6.600 € beträgt. In diesem Beispiel ist der Vorsteuerabzug höher als die Umsatzsteuer, sodass der/die Unternehmer/in einen Steuerguthaben hat.

Gesamtvorsteuer – Gesamtumsatzsteuer = Umsatzsteuergutschrift

In diesem Beispiel beträgt die Umsatzsteuergutschrift 3.300 €:

6.600 € – 3.300 € = 3.300 €

Dieser Betrag kann zur Verrechnung von Steuerschulden verwendet werden.

Ausgleich in horizontaler und vertikaler Richtung

Es gibt zwei Methoden des Umsatzsteuerausgleichs: die vertikale und die horizontale.

  • Vertikaler Ausgleich: Dies tritt ein, wenn eine Gutschrift einer bestimmten Kategorie ausschließlich zur Tilgung einer Schuld für dieselbe Steuer verwendet wird. Eine Umsatzsteuergutschrift kann beispielsweise zur Tilgung einer Umsatzsteuerschuld verwendet werden.

  • Horizontale Kompensation: Auf diese Weise können Sie eine Umsatzsteuergutschrift verwenden, um Schulden im Zusammenhang mit anderen Steuern als der Umsatzsteuer auszugleichen, wie z. B. der Einkommensteuer (IRPEF) oder der Körperschaftsteuer (IRES).

Grenzen für horizontalen Ausgleich

Es ist wichtig, die Art des Ausgleichs zu verstehen, um zu wissen, ob die Umsatzsteuergutschrift frei verwendet werden kann oder ob sie Einschränkungen unterliegt. Dem vertikalen Ausgleich sind in der Tat keine Grenzen gesetzt. Beim horizontalen Ausgleich kann die Gutschrift bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € frei verwendet werden. Für innovative Start-ups wird das Limit auf 50.000 Euro angehoben. Darüber hinaus müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Eine Gutschrift von mehr als 5.000 € kann ab dem 10. Tag nach dem Abgabedatum der jährlichen Umsatzsteuererklärung nur dann als Entschädigung verwendet werden, wenn die Erklärung von einer qualifizierten Fachkraft genehmigt wird. Alternativ ist es möglich, die Erklärung von der Prüfstelle unterzeichnen zu lassen.

  • Gemäß der Bestimmung der italienischen Steuerbehörde vom 27. April 2023 sind Steuerzahler/innen mit einem für den Steuerzeitraum 2023 berechneten Summary Reliability Indices (ISA)-Werte von mindestens 8 (oder alternativ mit einem Wert von 8,5, der sich aus dem Durchschnitt des ISA-Werts für den Steuerzeitraum 2023 und dem vorherigen Steuerzeitraum ergibt) von der Konformitätsbescheinigung für Verrechnungsgutschriften bis zu 50.000 € befreit. Bei einem ISA-Wert von mindestens 9 erhöht sich die Befreiung auf 70.000 €, wie es die Verordnung zur Vereinfachung der Steuerkonformität vorschreibt (Gesetzesdekret Nr. 1 vom 8. Januar 2024).

Die Verwendung der Umsatzsteuergutschrift zur Verrechnung über das Formular F24 muss ausschließlich über die vorgesehenen elektronischen Verfahren (d. h. Fisconline, Entratel) erfolgen, während die Verwendung des Homebankings nicht zulässig ist.

Hier ist eine Zusammenfassung der Verwendung des Ausgleichs der Umsatzsteuergutschrift:

USt.-Gutschrift bis zu 5.000 €

USt.-Gutschrift von 5.000 € bis 50.000 €

USt.-Gutschrift von 5.000 € bis 50.000 €*

USt.-Gutschrift von 5.000 € bis 70.000 €**

Jährliche USt.-Erklärung

Nicht notwendig

Notwendig

Notwendig

Notwendig

Compliance-Visum

Nicht notwendig

Notwendig

Notwendig

Notwendig

Verwendung von Guthaben

January 1 of the following year

10th day following
submission of the VAT return

10th day following
submission of the VAT return

10th day following
submission of the VAT return

*Steuerzahler/innen mit einem ISA-Wert von mindestens 8 oder einem Durchschnitt zwischen dem ISA-Wert für den Steuerzeitraum 2023 und dem vorherigen Wert von 8,5.

**Steuerzahler/innen mit einem ISA-Wert von mindestens 9.

Jährlicher und vierteljährlicher Ausgleich von Umsatzsteuergutschriften

Es gibt zwei Kategorien von Umsatzsteuergutschriften, die als Ausgleich verwendet werden können:

  • Jährliche Umsatzsteuergutschrift
  • Vierteljährliche Umsatzsteuergutschrift

Die jährliche Umsatzsteuergutschrift ergibt sich aus der jährlich abgegebenen Umsatzsteuererklärung. Dies kann verwendet werden, um Folgendes zu kompensieren:

  • In späteren Perioden angefallene Umsatzsteuerschulden
  • Andere staatliche Steuern, wie IRPEF oder IRES
  • Sozialversicherungs- und Sozialbeiträge

Die vierteljährliche Umsatzsteuergutschrift ergibt sich jedoch aus der vierteljährlich erfolgten Umsatzsteuerzahlung. Diese Art von Gutschrift kann nur zur Verrechnung von Umsatzsteuerschulden verwendet werden, die in den folgenden Monaten anfallen.
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Rückerstattung der Umsatzsteuer

Eine andere Möglichkeit, die Umsatzsteuergutschrift anstelle eines Ausgleichs zu nutzen, besteht darin, eine Umsatzsteuererstattung zu beantragen.

Wer hat Anspruch auf eine Umsatzsteuerrückerstattung?

Unternehmen, die eine Umsatzsteuergutschrift geltend machen möchten, können einen Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung stellen, insbesondere:

  • Personen mit Wohnsitz in Italien

  • Personen ohne Wohnsitz in Italien, die eine Betriebsstätte in Italien haben, eine/n Steuervertreter/in bestellt haben oder sich selbst als Steuervertreter/in angeben

Voraussetzungen für die Beantragung einer Rückerstattung

Der Anspruch auf Erstattung des jährlichen Umsatzsteuerguthabens besteht, wenn mindestens eine der in Artikel 30 Absatz 3 des Präsidialdekrets Nr. 633/1972 genannten Bedingungen erfüllt ist:

  • Tätigkeiten, bei denen Transaktionen zu einem niedrigeren Satz besteuert werden als bei Käufen und Importen

  • Nicht steuerpflichtige Transaktionen, die mehr als 25 % des Gesamtbetrags aller Transaktionen ausmachen

  • Import von abschreibungsfähigen Gütern und Dienstleistungen für Forschung und Entwicklung

  • Transaktionen, die gemäß Artikel 7 des Präsidialdekrets Nr. 633/1972 aufgrund fehlender Territorialität grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Wie funktioniert die Rückerstattung von Umsatzsteuergutschriften?

Um eine Rückerstattung der Umsatzsteuergutschrift anzufordern, müssen Sie über eine Gutschrift von mindestens 2.582,28 EUR verfügen. Für Beträge bis 30.000 € gibt es keine besonderen Einschränkungen. Für Beträge über 30.000 € sind jedoch eine Konformitätsbescheinigung und in einigen Fällen zusätzliche Garantien erforderlich.

Es ist zu beachten, dass der Schwellenwert von 30.000 € für Ausgleichszahlungen und Erstattungen separat berechnet werden muss. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei einem Umsatzsteuerguthaben von 5.000 € und einem Erstattungsbetrag von 28.500 € kein Visum erforderlich ist, obwohl die Summe der beiden Guthaben den Schwellenwert von insgesamt 30.000 € überschreitet.

Rückerstattung von Umsatzsteuergutschriften für Beträge über 30.000 €

Zunächst ist zwischen Personen, die als gefährdet gelten, und solchen, die nicht gefährdet sind, zu unterscheiden. In der Tat sieht die Gesetzgebung vor, dass Personen, die in die in Artikel 38-bis des Präsidialdekrets Nr. 633 vom 26.10.1972 genannten Risikosituationen geraten sind, keinen Anspruch auf eine Konformitätsbescheinigung haben und daher geeignete Garantien vorlegen müssen. Dazu gehören:

  • Steuerpflichtige Personen, die seit weniger als zwei Jahren eine Geschäftstätigkeit ausüben (mit Ausnahme von innovativen Start-ups im Sinne von Artikel 25 des Gesetzesdekrets vom 18.10.2012, Nr. 179)

  • Steuerpflichtige Personen, die in den zwei Jahren vor dem Antrag auf Rückerstattung Steuerbescheide oder Berichtigungsbescheide erhalten haben, in denen die festgesetzten Beträge und die angegebenen Steuerbeträge oder Gutschriften um mehr als folgende Beträge voneinander abweichen:

    • 10 % der deklarierten Beträge, wenn diese 150.000 € nicht übersteigen
    • 5 % der gemeldeten Beträge, wenn diese 150.000 €, aber nicht mehr als 1.500.000 € betragen
    • 1 % der deklarierten Beträge oder in jedem Fall 150.000 €, wenn die deklarierten Beträge 1.500.000 € übersteigen

Für alle anderen Fälle ist für Umsatzsteuererstattungen über 30.000 € keine Garantie erforderlich, jedoch muss der Umsatzsteuererklärung eine eidesstattliche Erklärung beigefügt werden (gemäß Artikel 47 des Präsidialdekrets 445/2000). In der Erklärung muss bescheinigt werden, dass bestimmte Bedingungen in Bezug auf das Vermögen des/der Steuerpflichtigen und die ausgeübten Geschäftstätigkeiten nicht überschritten wurden, wie z. B.:

  • Die Stabilität des Nettovermögens und der Immobilien im Vergleich zur letzten Steuerperiode, mit einem Rückgang von nicht mehr als 40 % und keiner Beendigung oder erheblichen Verringerung der Geschäftstätigkeit

  • Das Ausbleiben von Verkäufen von Aktien oder Quoten für einen Wert von mehr als 50 % des Aktienkapitals im Jahr vor dem Antrag für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften

  • Erfüllung der Zahlungen von Sozialversicherungs- und Versicherungsbeiträgen

Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, ist eine Garantie notwendig. Zu den akzeptierten Formen der Garantie gehören Anleihen in staatlichen oder staatlich garantierten Wertpapieren, Bankgarantien oder Versicherungsbürgschaften.

So beantragen Sie eine Rückerstattung einer Umsatzsteuergutschrift

Der Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer kann wie folgt gestellt werden:

Die Erstattung der Umsatzsteuergutschrift sowie eine Entschädigung können in folgenden Fällen ohne Konformitätsvermerk beantragt werden:

  • Steuerpflichtige mit einem ISA-Score von mindestens 8 (oder alternativ mit einem Durchschnitt von 8,5 als Durchschnitt zwischen dem ISA-Score für den Steuerzeitraum 2023 und dem vorherigen) sind von der Beantragung der Konformitätsbescheinigung für Entschädigungsgutschriften bis zu 50.000 € befreit.

  • Steuerzahler/innen mit einem ISA-Wert von mindestens 9 erhalten eine Befreiung von bis zu 70.000 €.

Sie können eine Rückerstattung beantragen, indem Sie bestimmte Informationen in das entsprechende Feld der Umsatzsteuererklärung oder des TR-Formulars eingeben. Zu diesen Informationen gehören unter anderem die Höhe der Gutschrift, die Voraussetzungen für die Beantragung der Rückerstattung und das Recht auf Befreiung von der Vorlage der Garantie.

Fristen für die Beantragung der Rückerstattung einer Umsatzsteuergutschrift

Die jährliche Umsatzsteuererklärung, in der die jährliche Rückerstattung beantragt werden kann, muss zwischen dem 1. Februar und dem 30. April eines jeden Jahres eingereicht werden. Quartalsanträge müssen bis zu folgenden Fristen eingereicht werden:

  • Erstes Quartal: Vom 1. April bis 30. April
  • Zweites Quartal: Vom 1. Juli bis 31. Juli
  • Drittes Quartal: Vom 1. Oktober bis 31. Oktober

Wie wird die Umsatzsteuer zurückerstattet?

Nach Einreichung des Antrags ist die Steuerverwaltung verpflichtet, die Erstattung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Umsatzsteuererklärung vorzunehmen. Im Falle eines Verzugs erhält der/die Steuerpflichtige Zinsen in Höhe von 2 % pro Jahr nach Ablauf der 90-tägigen Frist.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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