Nebengewerbe anmelden in Deutschland: Das sollten Sie wissen

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  1. Einführung
  2. Was ist ein Nebengewerbe?
  3. Wie unterscheiden sich Gewerbe, Kleingewerbe und Nebengewerbe?
  4. Was sind die Vorteile eines Nebengewerbes?
  5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Nebengewerbe zu betreiben?
  6. Welche steuerlichen Regelungen sind zu beachten, wenn man ein Nebengewerbe anmeldet?
  7. Wie kann man ein Nebengewerbe anmelden?

Im Jahr 2023 wagten 568.000 Menschen in Deutschland den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit – 205.000 davon im Rahmen sogenannter Vollerwerbsgründungen, 363.000 im Nebenerwerb. Die Zahlen sind ein Hinweis dafür, dass man sich nicht zwangsläufig zwischen einer Anstellung und einer selbstständigen Tätigkeit entscheiden muss. Mit einem Nebengewerbe ist beides möglich. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Nebengewerbe ist und wie es sich von einem Gewerbe sowie einem Kleingewerbe unterscheidet. Zudem erläutern wir, welche Vorteile ein Nebengewerbe bietet, welche Voraussetzungen es erfüllen muss, welche steuerlichen Besonderheiten gelten und wie Sie es anmelden.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist ein Nebengewerbe?
  • Wie unterscheiden sich Gewerbe, Kleingewerbe und Nebengewerbe?
  • Was sind die Vorteile eines Nebengewerbes?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Nebengewerbe zu betreiben?
  • Welche steuerlichen Regelungen sind zu beachten, wenn man ein Nebengewerbe anmeldet?
  • Wie kann man ein Nebengewerbe anmelden?

Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe bezeichnet in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit, die zusätzlich zu einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird. „Nebengewerbe“ ist jedoch kein rechtlicher Begriff – im Gegensatz zur „Nebentätigkeit“.

Eine Nebentätigkeit kann vielerlei sein: unter anderem ehrenamtliche Arbeit, eine unentgeltliche Hilfe für Dritte, eine gewerbliche oder freiberufliche Beschäftigung als Selbständige/r sowie eine zweite Anstellung als Arbeitnehmer/in. Entscheidend für die Nebentätigkeit ist in erster Linie, dass sie nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Konkrete Grenzen bezüglich der erlaubten Arbeitszeit oder des Einkommens sind gesetzlich nicht festgelegt. Als Faustregel für die Praxis gilt jedoch, dass auf eine Nebentätigkeit weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit entfallen und weniger als die Hälfte des Einkommens mit ihr erwirtschaftet werden sollte.

Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich aus dem generellen Grundrecht auf Berufsfreiheit ab (siehe § 12 GG). Nebentätigkeiten können parallel zu einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung, zum Studium oder einer Ausbildung aufgenommen werden. Zudem können unter anderem Rentner/innen und Arbeitssuchende einer Nebentätigkeit nachgehen.

Ein Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe, das als Nebentätigkeit ausgeübt wird. Demnach ist jedes Nebengewerbe eine Nebentätigkeit, aber nicht jede Nebentätigkeit ein Nebengewerbe.

Wie unterscheiden sich Gewerbe, Kleingewerbe und Nebengewerbe?

Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, kann als Freiberufler/in arbeiten oder ein Gewerbe anmelden. Freiberufliche Tätigkeiten müssen künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder wissenschaftlicher Natur sein. Gewerbliche Tätigkeiten sind vor allem in der Industrie, dem Handwerk oder Handel zu finden. Ein Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden und kann in verschiedenen Rechtsformen geführt werden – zum Beispiel als Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Ausführliche Informationen zum Unterschied von freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten sowie den Pflichten eines Gewerbes finden Sie in unserem Artikel zur Selbstständigkeit in Deutschland.

Ein Kleingewerbe stellt eine besondere Form des Gewerbes dar, die vor allem auf kleinere Unternehmen abzielt. Auch ein Kleingewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden, kann jedoch nur in zwei Rechtsformen gegründet werden: als Einzelunternehmen oder GbR. Im Unterschied zum Gewerbe darf ein Kleingewerbe maximal einen jährlichen Umsatz von 800.000 € sowie einen Jahresgewinn von 80.000 € erwirtschaften. Liegt der jährliche Umsatz im zurückliegenden Kalenderjahr unter 22.000 € und im laufenden Jahr unter 50.000 € dürfen Kleingewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, die sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Da sich ein Nebengewerbe in erster Linie dadurch auszeichnet, dass es zusätzlich zu einer hauptberuflichen Tätigkeit betrieben wird, wird es häufig als Kleingewerbe geführt. Denn im Normalfall liegt ein Nebengewerbe unterhalb der Umsatz- und Gewinngrenzen, die ein Kleingewerbe definieren.

Was sind die Vorteile eines Nebengewerbes?

Ein Nebengewerbe zu gründen kann einige Vorteile mit sich bringen. Die wichtigsten finden Sie in der nachfolgenden Auflistung:

  • Selbstverwirklichung: Ein Nebengewerbe bietet Raum für persönliche Interessen und Leidenschaften. Es ermöglicht, kreative Ideen umzusetzen und Projekte zu realisieren, die im Hauptberuf möglicherweise nicht möglich sind.
  • Zusätzliches Einkommen: Wer ein Nebengewerbe gründet, kann zusätzliches Einkommen generieren – unabhängig davon, welche Tätigkeiten parallel ausgeübt werden. Auch für Festangestellte kann der zusätzliche Verdienst ein Anreiz sein. Dies gilt umso mehr, wenn sie hauptberuflich ohnehin in Teilzeit arbeiten und ihre „freie“ Zeit dann dem Nebengewerbe widmen.
  • Geringeres finanzielles Risiko: Ein Nebengewerbe zu gründen ist finanziell weniger riskant als eine Vollerwerbsgründung. Wer aus einer hauptberuflichen Festanstellung heraus ein Nebengewerbe gründet, bezieht weiterhin ein Einkommen – unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit erfolgreich verläuft oder nicht.
    Flexibilität: Ein Nebengewerbe kann meist flexibel gestaltet werden, da es nach den eigenen zeitlichen Möglichkeiten und Vorlieben betrieben werden kann. Dies ermöglicht es, Arbeitszeiten und -belastungen selbst zu bestimmen.
  • Erwerb neuer Fähigkeiten: Das Betreiben eines Nebengewerbes kann helfen, neue Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. Diese können eine persönliche Bereicherung darstellen und darüber hinaus auch in der Haupttätigkeit nützlich sein. Neben dem Erwerb von unternehmerischen Fähigkeiten kann beispielsweise Wissen in den Bereichen Buchhaltung, Marketing oder Kundenservice gewonnen werden.
  • Erweitertes Netzwerk: Ein Nebengewerbe bietet die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen. Dies kann zu einem erweiterten beruflichen Netzwerk sowie in der Folge zu neuen Geschäfts- und Verdienstmöglichkeiten führen.
  • Schritt in die Selbstständigkeit: Noch immer verbinden viele Menschen die Selbstständigkeit mit der Vorstellung, dass diese vor allem finanziell ein größeres Risiko darstellt als eine Festanstellung. In der Folge schrecken sie davor zurück, ihre eigenen Geschäftsideen zu verfolgen. Wer ein Nebengewerbe gründet, kann Sicherheit und Selbstverwirklichung kombinieren – vor allem wenn es parallel noch eine hauptberufliche Tätigkeit gibt. Diese garantiert das Einkommen, während parallel die ersten Schritte Richtung Selbstständigkeit gemacht werden können. Verlaufen diese erfolgreich, ist es möglich, die Festanstellung zu einem späteren Zeitpunkt aufzugeben und vollständig auf die Selbstständigkeit zu setzen. Wer ein Nebengewerbe gründet, ohne gleichzeitig eine hauptberufliche Festanstellung innezuhaben, kann von dem Konzept ebenfalls profitieren. Beispielsweise Studentinnen und Studenten können mit einem Nebengewerbe ins Berufsleben starten.
  • Erhöhte berufliche Sicherheit: Ein Nebengewerbe kann als Sicherheitspuffer dienen, falls es zu Veränderungen oder Unsicherheiten im Hauptberuf kommt. Es bietet eine zusätzliche Einkommensquelle, die im Falle eines Arbeitsplatzverlustes hilfreich sein kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Nebengewerbe zu betreiben?

Vor der Anmeldung eines Nebengewerbes müssen Sie einige Dinge abklären und erledigen. Eine der wichtigsten Fragen ist: Habe ich eine Geschäftsidee, die mich begeistert, die zu meinen Fähigkeiten passt und die sich langfristig auch wirtschaftlich rentiert? Die persönliche Motivation und Befähigung sind Grundvoraussetzungen für ein Nebengewerbe, doch schlussendlich sollte sich Ihre Geschäftsidee auch finanziell lohnen. Daher empfiehlt es sich, auf Basis der Geschäftsidee ein Geschäftsmodell zu entwickeln. Bestenfalls fertigen Sie sich einen ausführlichen Businessplan an, indem Sie Ihre Tätigkeit inhaltlich konkretisieren und die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen kalkulieren. In diesem Zuge sollten Sie auch entscheiden, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt.

Wer fest angestellt ist, muss seine Pläne mit der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber besprechen. Dass Sie Ihre Vorgesetzten über Ihr Vorhaben informieren müssen, bedeutet jedoch nicht, dass Sie deren Erlaubnis zur Gründung eines Nebengewerbes brauchen. Arbeitgeber/innen dürfen ihr Veto nur einlegen, wenn durch das Nebengewerbe die berechtigten Interessen des Unternehmens verletzt werden. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Sie mit Ihrem Nebengewerbe in Konkurrenz zu Ihrem Unternehmen treten oder die Doppelbelastung Ihre Leistungsfähigkeit entscheidend beeinträchtigt. Ihre Tätigkeit muss in jedem Fall im Einklang mit Ihrem Arbeitsvertrag sein.

Wichtig ist zudem, dass Sie die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einhalten. Laut § 3 ArbZG dürfen Arbeitnehmer/innen nur acht Stunden pro Tag arbeiten. In Ausnahmefällen darf die Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zudem müssen zwischen den Arbeitstagen elf Stunden Ruhezeit liegen (siehe § 5 ArbZG). Wer parallel zu einer Festanstellung ein Nebengewerbe betreibt, muss sicherstellen, dass diese rechtlichen Vorschriften trotz der Doppelbelastung eingehalten werden.

Dem Nebengewerbe während der Urlaubstage nachzugehen, die im Rahmen der Hauptbeschäftigung gewährt werden, ist nicht gestattet. Dies kann als Verletzung des Arbeitsvertrags gewertet werden. Denn der Urlaub soll vor allem der Erholung dienen, um sich im Anschluss mit neu gesammelten Kräften wieder dem Hauptberuf zu widmen.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für eine Nebenerwerbsgründung ist die Anmeldung des Nebengewerbes (siehe unten).

Sind alle Formalitäten erledigt, sollten Sie die notwendigen Vorkehrungen für den Geschäftsalltag treffen. Dies beinhaltet unter anderem die Einrichtung der Buchhaltung. Es ist ratsam, sich mit einer entsprechenden Buchhaltungssoftware auszustatten. Um die Rechnungsstellung zu vereinfachen, können Sie auf Stripe Invoicing zurückgreifen. Mit Invoicing können Sie unter anderem Rechnungen in nur wenigen Klicks online versenden und Ihre Rechnungsstellung automatisieren, was wiederum die Buchführung vereinfacht. Wenn Sie Unterstützung bei der wiederkehrenden Rechnungsstellung und der Verwaltung von Abonnements benötigen, hilft Ihnen Stripe Billing weiter.

Welche steuerlichen Regelungen sind zu beachten, wenn man ein Nebengewerbe anmeldet?

Steuerlich unterscheidet sich ein Nebengewerbe nicht von einem Hauptgewerbe. Demnach gilt auch für Nebengewerbetreibende die Umsatzsteuerpflicht. Auf sämtliche verkaufte Waren und erbrachten Dienstleistungen müssen 7 beziehungsweise 19 % Umsatzsteuer berechnet werden. Die Umsatzsteuerbeträge werden anschließend an das Finanzamt abgeführt. Lediglich Nebengewerbe, die die Kleinunternehmerregelung beantragt haben, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Nebengewerbe müssen zudem Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist einerseits abhängig vom erwirtschafteten Jahresgewinn, andererseits vom Gewerbesteuersatz der Gemeinde, in der das Nebengewerbe angemeldet ist. Bei einem Nebengewerbe, das als Einzelunternehmen oder GbR gegründet wurde, gibt es für die Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 €. Bei Kapitalgesellschaften wird die Gewerbesteuer hingegen vom ersten Euro an fällig. Bei diesen wird der Gewinn darüber hinaus mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert und ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Betrag der Körperschaftsteuer abgeführt.

Einzelunternehmen und GbRs zahlen keine Körperschaftssteuer. Bei ihnen werden sämtliche Gewinne aus dem Nebengewerbe in der jährlichen Einkommenssteuererklärung erfasst – sofern nicht weniger als 410 € im Geschäftsjahr erwirtschaftet wurden.

Unterstützung beim Berechnen und Melden Ihrer Steuern erhalten Sie mit Stripe Tax. Tax erhebt Steuern automatisch, sodass Sie sich nicht mit Steueränderungen befassen müssen. Zudem erhalten Sie Zugriff auf sämtliche relevante Steuerunterlagen und können damit schnell und einfach Steuererstattungen beantragen.

Wie kann man ein Nebengewerbe anmelden?

Die Anmeldung eines Nebengewerbes ist in wenigen Schritten möglich. Genau wie ein Hauptgewerbe muss auch ein Nebengewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Hierfür müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und einen überschaubaren zweistelligen Betrag zahlen.

Die Information über die Anmeldung Ihres Nebengewerbes wird vom Gewerbeamt zum Finanzamt übermittelt. Um sicherzugehen, dass die Information tatsächlich schnell und vollständig weitergegeben wurde, kann es sich lohnen, beim Finanzamt nachzufragen. Von dort erhalten Sie innerhalb eines Monats einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen müssen Sie ausfüllen und dabei unter anderem vermerken, welche Umsätze und Gewinne Sie erwarten. Auf Basis dieser Angaben ermittelt das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Steuern.

Das Gewerbeamt informiert zudem die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie die entsprechende Berufsgenossenschaft über die Gewerbeanmeldung. Hier müssen Sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen.

Nebengewerbe anmelden: Schritt für Schritt

Nebengewerbe anmelden Schritt für Schritt - Flussdiagramm der Anmeldung eines Nebengewerbes in drei Schritten: beim Gewerbeamt Nebengewerbe anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen sowie Mitgliedschaft bei IHK oder HWK und der Berufsgenossenschaft abschließen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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