Deutsche Aktiengesellschaften (AGs): Was Unternehmen wissen müssen

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  1. Einführung
  2. Was ist eine Aktiengesellschaft?
  3. Wie kann man in Deutschland eine Aktiengesellschaft gründen?
    1. Gründungsprozess und rechtliche Wirkung der Eintragung
  4. Welche Vorteile bietet die Aktiengesellschaft für Unternehmen in Deutschland?
    1. Finanzielle Vorteile und Kapitalstruktur
    2. Strukturelle und organisatorische Vorteile
    3. Internationale Expansion und Kapitalmarktzugang als strategischer Vorteil
  5. Organe der Aktiengesellschaft
    1. Der Vorstand
    2. Der Aufsichtsrat
    3. Die Hauptversammlung
    4. Das Zusammenspiel der Organe
  6. Steuerliche Pflichten deutscher AGs
    1. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Unternehmensebene
    2. Besteuerung ausgeschütteter Gewinne auf Anteilseignerseite
    3. Thesaurierung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
    4. Verlustverrechnung bei der AG
    5. Umsatzsteuer und branchenspezifische Ausnahmen
    6. Transparenz durch Offenlegung
  7. Praxisbeispiel: Eine Aktiengesellschaft im deutschen Mittelstand
    1. Aktiengesellschaft vs. GmbH – ein Vergleich
  8. Pflichten der Aktiengesellschaft im laufenden Betrieb
    1. Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung
    2. Gesellschaftsorganisatorische Pflichten
    3. Kapitalmarktrechtliche Offenlegungs- und Meldepflichten (bei Börsennotierung)
    4. Weitere laufende Pflichten
    5. Pflichtgemäße Beendigung: Auflösung und Liquidation einer Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft zählt zu den wichtigsten Unternehmensformen in Deutschland. Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es 2025 mehr als 12.000 AGs in Deutschland, darunter sowohl börsennotierte Konzerne als auch mittelständische Unternehmen mit AG-Struktur. Diese Zahl zeigt, dass die AG längst nicht nur Großkonzernen vorbehalten ist, sondern auch für ambitionierte Mittelständler eine attraktive Option sein kann.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Aktiengesellschaft ist, wie sie gegründet wird, welche Organe die AG steuern und wie sich die Besteuerung dieser Rechtsform gestaltet.

Worum geht es in diesem Artikel?

– Was ist eine Aktiengesellschaft?
– Wie kann man in Deutschland eine Aktiengesellschaft gründen?
– Welche Vorteile bietet die Aktiengesellschaft für Unternehmen in Deutschland?
– Organe der Aktiengesellschaft
– Steuerliche Aspekte der Aktiengesellschaft in Deutschland
– Praxisbeispiel: Eine Aktiengesellschaft im deutschen Mittelstand
– Pflichten der Aktiengesellschaft im laufenden Betrieb

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und zählt in Deutschland zu den wichtigsten Rechtsformen für größere Unternehmen. Die Abkürzung der Aktiengesellschaft lautet „AG“ und ist gesetzlich geschützt. Sie steht in offiziellen Firmenbezeichnungen immer hinter dem Unternehmensnamen, z. B. „Musterfirma AG“.

Charakteristisch für die AG ist die gesetzlich verankerte Trennung zwischen Eigentum und Unternehmensführung: Während die Aktionärinnen bzw. Aktionäre das Kapital stellen, obliegt die Geschäftsleitung dem Vorstand. Die AG eignet sich besonders für Firmen, die eine breite Kapitalbasis aufbauen oder an die Börse gehen möchten.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten AGs: Erstere sind öffentlich am Kapitalmarkt handelbar und unterliegen strengen Transparenzpflichten. Letztere sind häufiger im Mittelstand anzutreffen und erlauben mehr Flexibilität in der internen Struktur und bei der Kapitalbeschaffung.

Die AG unterliegt dem Aktiengesetz (AktG), das sämtliche rechtlichen Grundlagen für ihre Gründung, Organisation, Haftung und Kontrolle regelt. Eine AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit, ist also rechtsfähig und kann Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.

Die AG zeichnet sich durch folgende zentrale Merkmale aus:

– die beschränkte Haftung der Aktionärinnen und Aktionäre,
– die drei gesetzlich vorgeschriebenen Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung,
– umfangreiche Publizitäts- und Offenlegungspflichten sowie
– die Möglichkeit zur Kapitalerhöhung

Wie kann man in Deutschland eine Aktiengesellschaft gründen?

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland unterliegt klar definierten gesetzlichen Vorgaben, die im Aktiengesetz geregelt sind. Sie erfolgt in mehreren Schritten und ist sowohl mit Bar- als auch mit Sacheinlagen möglich.

Zulässig ist die Errichtung durch mindestens eine natürliche oder juristische Person. Das notwendige Mindestkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 Euro und ist in Aktien zu unterteilen. Vor der Eintragung ins Handelsregister müssen laut § 36a AktG mindestens 25 % des Nennbetrags je Aktie sowie das gesamte Sacheinlagekapital eingezahlt sein.

Gründungsprozess und rechtliche Wirkung der Eintragung

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird die Satzung notariell beurkundet. Danach übernehmen die Gründer/innen die Aktien, der Vorstand und der Aufsichtsrat werden bestellt, und das Mindestkapital der Aktiengesellschaft wird aufgebracht.

In dieser Phase existiert die sogenannte Vorgesellschaft, die rechtlich noch nicht als AG gilt. Sie wird, abhängig von ihrer Ausgestaltung, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder offene Handelsgesellschaft (oHG) behandelt. Die Haftung ist in dieser Phase noch nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Erst mit der Eintragung ins Handelsregister wird die AG als juristische Person rechtswirksam errichtet. Ab diesem Zeitpunkt:

– besitzt sie volle Rechtsfähigkeit,
– kann Verträge abschließen und Eigentum erwerben,
– ist eigenständig steuerpflichtig und
– unterliegt den organschaftlichen Pflichten sowie den Vorgaben des Aktiengesetzes, etwa zur Rechnungslegung, Publizität und Corporate Governance.

Mit der Registereintragung entfällt zudem die persönliche Haftung der Gründer/innen – sie geht vollständig auf die AG über.

Welche Vorteile bietet die Aktiengesellschaft für Unternehmen in Deutschland?

Die Aktiengesellschaft (AG) bietet Unternehmen in Deutschland eine Reihe von strategischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteilen. Besonders wachstumsorientierte Firmen profitieren von dieser Rechtsform. Hier einige Vorteile im Detail:

Finanzielle Vorteile und Kapitalstruktur

– Investorenfreundlichkeit: Die Möglichkeit zur Beteiligung durch neue oder institutionelle Investoren, etwa über Private Placements, erhöht die Finanzierungsoptionen deutlich.

– Haftungsbeschränkung: Aktionärinnen und Aktionäre haften ausschließlich mit ihrer Einlage.

– Thesaurierung: Rücklagenbildung durch Gewinnthesaurierung möglich. Hier verbleiben nicht ausgeschüttete Gewinne in der AG und werden zur Eigenkapitalstärkung verwendet.

– Kapitalmarktzugang und Kapitalerhöhung: Über die Ausgabe von Aktien kann das Unternehmen frisches Eigenkapital generieren – ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Rechtsformen. Ein zentrales Instrument ist dabei die Kapitalerhöhung nach §§ 182 ff. AktG, bei der neue Aktien ausgegeben werden. Diese Maßnahme bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Sie wird häufig genutzt zur Finanzierung von Expansion, Innovation oder Akquisitionen, ohne zusätzliche Verschuldung.

Strukturelle und organisatorische Vorteile

– Professionelle Führungsstruktur: Die klare Rollenverteilung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sorgt für transparente Verantwortlichkeiten und effiziente Kontrolle.

– Attraktive Außenwirkung: Diese Rechtsform genießt hohes Ansehen bei Banken, Geschäftspartnern und im internationalen Kontext – sie steht für Struktur, Stabilität und Wachstum.

– Rechtsform für Skalierung: Die AG ist ideal geeignet für Unternehmen mit Expansions- oder Börsenplänen. Auch die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist möglich.

– Internationale Kompatibilität: Die AG-Struktur ist international anerkannt und vereinfacht Joint Ventures, Ausschreibungen oder Kooperationen mit ausländischen Partnern.

Internationale Expansion und Kapitalmarktzugang als strategischer Vorteil

– Globaler Kapitalzugang: Die Aktiengesellschaft ist die einzige deutsche Rechtsform, die eine strukturierte und skalierbare Kapitalaufnahme über Börsen und institutionelle Investoren ermöglicht. Für Unternehmen mit internationalen Wachstumszielen – etwa beim Eintritt in neue Märkte, im Rahmen von M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions, also Fusionen und Unternehmenskäufe) oder in Expansionsphasen – bietet sie damit einen entscheidenden strategischen Vorteil.

– Investorenvertrauen & Compliance: Internationale Kapitalgeber bevorzugen transparente Strukturen mit klar definierten Verantwortlichkeiten, nachvollziehbarer Rechnungslegung und starker Kontrolle – Standards, die die AG erfüllt. Die AG erfüllt diese Standards gemäß deutschem und europäischem Recht.

– Rechtsformkompatibilität: Joint Ventures, Beteiligungen oder Umwandlungen im internationalen Kontext ist die AG zudem strukturell anschlussfähig. Sie ist außerdem vergleichbar mit der britischen Public Limited Company (PLC) sowie mit Kapitalgesellschaften in den USA, die die Bezeichnung „Inc.“ führen.

Organe der Aktiengesellschaft

Die Organe der Aktiengesellschaft sind gesetzlich klar definiert und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert. Die AG verfügt zwingend über drei zentrale Organe:

Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der AG eigenverantwortlich und vertritt sie nach außen. Dabei darf er keine Weisungen von Hauptversammlung oder Aufsichtsrat entgegennehmen, was ein zentrales Prinzip der Unabhängigkeit darstellt. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen und wird durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

Zu seinen gesetzlichen Pflichten gehört insbesondere die sorgfältige Geschäftsführung, bei Pflichtverletzungen haftet er persönlich.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung, bestellt und entlässt den Vorstand. In größeren Gesellschaften ist er meist paritätisch mit Anteilseignerinnen bzw. -eignern und Arbeitnehmervertreterinnen bzw. -vertretern besetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt grundsätzlich vier Jahre. Eine längere Amtsdauer bis maximal sechs Jahre kann in der Satzung vorgesehen werden.

Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, kann Sonderprüfungen anstoßen und trägt maßgeblich zur Corporate Governance der AG bei. Ihm steht ein umfassendes Informations- und Einsichtsrecht gegenüber dem Vorstand zu.

Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das Organ der Anteilseigner/innen und trifft zentrale Entscheidungen über die Struktur und Ausrichtung der Gesellschaft. Dazu gehören u. a. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, die Wahl der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. In börsennotierten AGs gilt das Prinzip „eine Aktie – eine Stimme“. Zudem bestehen umfangreiche Vorgaben zu Einberufung, Tagesordnung und Veröffentlichungspflichten, etwa im Hinblick auf die Aktionärsbeteiligung und die Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt.

In nicht börsennotierten Aktiengesellschaften gelten diese Vorschriften in vereinfachter Form. So entfällt beispielsweise die Pflicht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Einladungen können in der Regel direkt an die Aktionärinnen und Aktionäre verschickt werden. Auch das Stimmrecht kann in der Satzung flexibler geregelt sein, etwa durch Mehrstimmrechte oder vinkulierte Namensaktien. Dennoch müssen auch nicht börsennotierte AGs die allgemeinen Vorgaben des Aktiengesetzes zur Hauptversammlung einhalten.

Das Zusammenspiel der Organe

Die Organe arbeiten im dualistischen System klar getrennt: Der Vorstand leitet operativ, der Aufsichtsrat kontrolliert strategisch, und die Hauptversammlung beschließt grundlegende Fragen. Anders als im monistischen System (z. B. in UK oder den USA) darf die Hauptversammlung dem Vorstand keine operativen Weisungen erteilen. Das fördert rechtssichere, professionelle Strukturen, insbesondere bei größeren und börsennotierten AGs.

Steuerliche Pflichten deutscher AGs

Die Aktiengesellschaft unterliegt – wie andere Kapitalgesellschaften – der regulären Besteuerung auf zwei Ebenen: auf Gesellschaftsebene und auf Ebene der Anteilseigner/innen.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Unternehmensebene

Auf Unternehmensebene fällt die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % an, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe je nach Hebesatz der Gemeinde variiert. Die kombinierte Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne liegt somit in der Regel bei etwa 30 %.

Besteuerung ausgeschütteter Gewinne auf Anteilseignerseite

Die Gewinnverteilung in der Aktiengesellschaft erfolgt in der Regel auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses. Die Aktionärinnen und Aktionäre entscheiden, ob und in welcher Höhe Dividenden ausgeschüttet werden. Auf Anteilseignerebene unterliegen ausgeschüttete Gewinne der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %, ebenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das führt zu einer Doppelbesteuerung, die jedoch durch gezielte Thesaurierung vermieden oder reduziert werden kann.

Hier kann Stripe Tax unterstützen: Tax automatisiert die Erstellung von Dividendenabrechnungen und steuerkonformer Dokumentation gegenüber dem Finanzamt und erleichtert dadurch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Thesaurierung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis

Die Thesaurierung erhöht die Eigenkapitalquote und kann für Investitionen oder Wachstum genutzt werden, so zum Beispiel bei geplanten Kapitalmaßnahmen wie Börsengängen (z.B., initial public offerings [IPOs]) oder der Ausgabe neuer Aktien.

Verlustverrechnung bei der AG

Verluste können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden (Verlustvortrag) oder mit Gewinnen aus dem Vorjahr (Verlustrücktrag), was die steuerliche Gesamtbelastung reduziert.

Umsatzsteuer und branchenspezifische Ausnahmen

Die AG ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie das Gesundheitswesen oder gemeinnützige Bildungsträger. Pflicht sind regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Jahreserklärung.

Transparenz durch Offenlegung

Die AG unterliegt umfassenden Offenlegungspflichten, die insbesondere für Investoren, Banken und Behörden von Bedeutung sind. Die regelmäßige Offenlegung der Finanzen einer AG kann das allgemeine Vertrauen in ihre Stabilität und Rechtskonformität stärken.

Praxisbeispiel: Eine Aktiengesellschaft im deutschen Mittelstand

Ein wachsendes deutsches Technologieunternehmen entschied sich nach mehreren erfolgreichen Finanzierungsrunden und wachsender internationaler Kundschaft, von der GmbH zur AG zu wechseln.

Ziel war es, institutionelle Investoren zu gewinnen und eine spätere Börsennotierung vorzubereiten. Die AG ermöglichte es, ein erweitertes Vorstandsteam mit externer Expertise aufzubauen, einen Aufsichtsrat zu etablieren und Wandelanleihen auszugeben. Zudem konnte über die AG-Struktur eine internationale Kooperation mit einem skandinavischen Partner geschlossen werden.

Dieser Schritt brachte nicht nur Zugang zu externem Kapital, sondern auch eine professionellere Führungsstruktur mit klar geregelter Verantwortlichkeit – ein wesentlicher Unterschied zur früheren GmbH. Auch die Berichtspflichten und Publizitätsregeln, die anfangs als aufwendig galten, stärkten im Ergebnis das Vertrauen potenzieller Investoren.

Dieses Beispiel einer Aktiengesellschaft aus dem deutschen Mittelstand zeigt, wie auch Mittelständler die AG als zukunftsweisende Struktur für Wachstum, Kapitalzugang und Internationalisierung nutzen.

Aktiengesellschaft vs. GmbH – ein Vergleich

Kriterium

AG

GmbH

Mindestkapital

50.000 €

25.000 €

Organe

Vorstand, Aufsichtsrat, HV

Geschäftsführer/innen, Gesellschafter/innen

Kapitalaufnahme

Öffentlich (Aktien) möglich

Nur durch Gesellschafter/innen

Berichtspflichten

Hoch

Mäßig

Pflichten der Aktiengesellschaft im laufenden Betrieb

Im laufenden Geschäftsbetrieb muss eine Aktiengesellschaft zahlreiche gesetzliche Pflichten erfüllen. Diese betreffen insbesondere die Rechnungslegung, die organisatorischen Anforderungen und – bei Börsennotierung – kapitalmarktrechtliche Vorgaben. Ziel ist es, Transparenz, Rechtskonformität und das Vertrauen von Investorinnen und Investoren, Aufsichtsbehörden und Geschäftspartnern sicherzustellen.

Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung

– Buchführung und Jahresabschluss: Gemäß §§ 238 ff. HGB ist jede AG zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Jahresabschluss umfasst mindestens die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften sind zusätzlich ein Anhang und ein Lagebericht erforderlich.

– Abschlussprüfung: Der Jahresabschluss ist verpflichtend durch eine/n unabhängige/n Wirtschaftsprüfer/in zu prüfen, unabhängig von Größe oder Umsatz der AG.

– Offenlegungspflicht: Der geprüfte Jahresabschluss ist elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen, bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder.

Gesellschaftsorganisatorische Pflichten

– Meldungen an das Handelsregister: Änderungen bei Vorstand oder Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen oder andere satzungsrelevante Vorgänge sind dem Handelsregister unverzüglich anzuzeigen. Viele dieser Vorgänge bedürfen der notariellen Beurkundung.

– Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten: Geschäftliche Unterlagen und Bücher sind nach § 257 HGB in der Regel zehn Jahre aufzubewahren.

Kapitalmarktrechtliche Offenlegungs- und Meldepflichten (bei Börsennotierung)

Ist die AG börsennotiert, greifen zusätzliche Vorgaben aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR):

– Ad-hoc-Publizität: Kursrelevante Informationen sind unverzüglich zu veröffentlichen.

– Directors’ Dealings: Eigengeschäfte von Führungskräften und deren Angehörigen mit Wertpapieren der AG sind offenlegungspflichtig.

– Stimmrechts- und Beteiligungsmeldungen: Beim Erreichen bestimmter Beteiligungsschwellen bestehen Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Weitere laufende Pflichten

– Steuerliche Pflichten: Die AG ist zur Abgabe regelmäßiger Steuererklärungen verpflichtet, darunter Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen.

– Lohn- und Sozialversicherungspflichten: Bei Beschäftigung von Personal sind Lohnsteuer und Sozialabgaben korrekt zu berechnen und fristgerecht abzuführen.

– Arbeits- und Datenschutzrecht: Es gelten unter anderem das Nachweisgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und – bei digitalem Geschäftsmodell – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Pflichtgemäße Beendigung: Auflösung und Liquidation einer Aktiengesellschaft

Erfüllt die Aktiengesellschaft ihre gesetzlichen oder wirtschaftlichen Pflichten nicht mehr, zum Beispiel infolge einer Insolvenz, oder beschließt die Hauptversammlung die freiwillige Auflösung, beginnt der Liquidationsprozess. Nach dem Auflösungsbeschluss werden Liquidatoren bestellt, die das Gesellschaftsvermögen veräußern, Forderungen einziehen, Verbindlichkeiten tilgen und das verbleibende Vermögen an die Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten. Abschließend wird die AG aus dem Handelsregister gelöscht. Je nach Umfang der Vermögensverhältnisse kann die Abwicklung mehrere Monate bis Jahre dauern.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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