Denken Sie darüber nach, ein Familienunternehmen zu gründen? Die Familien-SARL (SARL de famille), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, könnte eine gute Lösung sein. Was ist eine Familien-SARL und was sind ihre Vorteile und Anforderungen? In diesem Artikel werden die Besonderheiten der Familien-SARL-Regelung untersucht, einer Steueroption, die Familien, die gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, zur Verfügung steht.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine Familien-SARL?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Familien-SARL?
- Wie wird eine Familien-SARL besteuert?
- Wie wähle ich die Famlien-SARL-Regelung?
- Vorteile einer Familien-SARL
- Nachteile einer Familien-SARL
Was ist eine Familien-SARL?
Die Familien-SARL ist eine Steueroption, die es SARLs im Besitz von mindestens zwei Mitgliedern derselben Familie (bis zu 100) ermöglicht, von einem günstigen Steuerstatus zu profitieren. Die Familien-SARL ist keine andere Rechtsform. Sie weist fast alle Merkmale einer herkömmlichen SARL auf, einschließlich der in den Art. 1 bis 43 des französischen Handelsgesetzbuchs geregelten Tätigkeiten, bietet aber bestimmte Steuervorteile.
Erfahren Sie mehr über die SARL und die Arten von Rechtsformen in Frankreich (wie die SAS und die SA) in unseren zugehörigen Artikeln.
Was sind die Voraussetzungen für eine Familien-SARL?
Um die Familien-SARL-Regelung zu wählen, müssen die Familienmitglieder blutsverwandt oder durch Heirat miteinander verwandt sein. Das heißt, eine Familien-SARL kann nur gegründet werden zwischen:
- Ehepartnern, Geschwistern, Kindern, Eltern und Großeltern, Großeltern und Enkelkindern (solange es sich um Geschwister handelt)
- Ehegatten und Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Umgekehrt kann eine Familien-SARL nicht zwischen Cousins, Geschwistern, Onkeln und Tanten sowie Neffen und Nichten gebildet werden.
Darüber hinaus muss die Familien-SARL eine Tätigkeit in Handel, Handwerk, Industrie oder Landwirtschaft ausüben. Ausgenommen sind Berufe im Bereich Jura, Medizin und Architektur sowie Tätigkeiten, die als nichtkommerzielle Leistungen (BNC, bénéfices non commerciaux) eingestuft werden.
Wie wird eine Familien-SARL besteuert?
Eine SARL unterliegt standardmäßig der Körperschaftsteuer (IS, impôt sur les sociétés), kann sich aber dafür entscheiden, Einkommensteuer (IR, impôt sur le revenu) zu zahlen. Bei einer Familien-SARL kann die Option zur Einkommensbesteuerung für einen unbegrenzten Zeitraum ausgeübt werden, was für die Gesellschafter/innen aus folgenden Gründen einen erheblichen Vorteil darstellt:
- Gewinne werden auf der Grundlage des Anteilsbesitzes der einzelnen Gesellschafter/innen besteuert, so dass Defizite nach dem progressiven Einkommensteuertarif abgezogen werden können.
- Die Gesellschafter/innen vermeiden die Doppelbesteuerung von Gewinnen: Anstatt bei der Ausschüttung von Dividenden auf geschäftlicher und persönlicher Ebene besteuert zu werden, werden diese nur einmal besteuert.
- Die Partner können das System der nicht-professionellen möblierten Vermietung (LMNP, location meublée non professionnelle) nutzen, um den Wert ihrer Immobilie abzuschreiben, sofern die Familien-SARL bestimmte Bedingungen erfüllt.
Eine herkömmliche SARL kann sich nur in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit für die Einkommensteuer entscheiden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Gesellschafter/innen in Familien-SARLs können von der Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Anteilen befreit sein, wenn alle Rechte verkauft werden und der/die Käufer/in ein Familienmitglied ist.
Sozialversicherungssystem der Geschäftsführer/innen
Das Sozialversicherungssystem für den/die Geschäftsführer/in einer Familien-SARL richtet sich nach der Anzahl der Anteile, die er/sie besitzt:
- Minderheits-, gleichberechtigte oder Nicht-Gesellschafter-Geschäftsführer/innen (die nicht mehr als die Hälfte der Unternehmensanteile halten) sind durch das allgemeine Sozialversicherungssystem abgesichert, wenn sie eine Entschädigung erhalten.
- Geschäftsführer/innen, die Mehrheitsgesellschafter/innen sind (d. h., die mehr als die Hälfte der Anteile halten), sind bei der Sozialversicherung für Selbstständige versichert.
Wie wähle ich die Famlien-SARL-Regelung?
Gemäß Artikel 239 bis AA des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) erfordert die Wahl der Familien-SARL-Regelung und die Wahl der Körperschaftssteuerregelung eine kollektive Entscheidung, eine einstimmige Genehmigung und eine Mitteilung an die Körperschaftssteuerbehörden (SIE, Services des impôts des entreprises).
Bestehende Unternehmen müssen die SIE vor Beginn des ersten Geschäftsjahres, für das die Option gilt, informieren, während neue Unternehmen in ihrer Gründungsurkunde angeben müssen, dass sie die Option von Beginn ihrer Tätigkeit an anwenden möchten.
Durch die Aufnahme einer Person, mit der kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, fällt die SARL unter die IS-Regelung, da das Unternehmen nicht mehr als Familien-SARL gilt.
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Vorteile einer Familien-SARL
Die Familien-SARL bietet ihren Partnern mehrere Vorteile, darunter:
- Die Möglichkeit zur Einkommensteuer für einen unbegrenzten Zeitraum
- Einfache Übertragung von Anteilen zwischen Familienmitgliedern
- Vollständige Befreiung von der Kapitalertragssteuer bei der Veräußerung von Aktien
- Möglichkeit, sich für die LMNP-Regelung (nicht-professionelle Vermietung) zu entscheiden
- Vollständiger Sozialversicherungsschutz für Minderheits-, gleichberechtigte oder Nicht-Gesellschafter-Geschäftsführer/innen im Rahmen des allgemeinen Sozialversicherungssystems
- Schutz des Familienvermögens und sichere Übergabe von Unternehmen zwischen den Generationen
Nachteile einer Familien-SARL
Es gibt ein paar Nachteile:
- Freie Berufe sind ausgeschlossen.
- Das französische Handelsgesetzbuch regelt sie streng.
- Wenn eine Person ohne Verwandtschaftsverhältnis aufgenommen wird, kann das Unternehmen die Familien-SARL-Regelung nicht mehr anwenden.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.