Einige Unternehmen haben keine feste Geschäftsadresse. Diese Art von Geschäftstätigkeit wird als Wanderhandel bezeichnet und umfasst den Verkauf von gewerblichen oder handwerklichen Produkten auf mobiler Basis.
Im Folgenden erklären wir, was es bedeutet und welche Formalitäten erforderlich sind, um Wanderhändler/in in Frankreich zu werden.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist Wanderhandel?
- Welche Tätigkeiten können als Wanderhandel ausgeübt werden?
- Welche Tätigkeiten sind vom Wanderhandel ausgenommen?
- Welche Rechtsform hat ein Wanderhandel?
- Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines Wanderhandels?
- Wie erhalte ich eine Wanderhändlerkarte?
- Wie erhalte ich eine befristete Nutzungserlaubnis (AOT)?
Was ist Wanderhandel?
Der Wanderhandel umfasst gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeiten, die an verschiedenen öffentlichen Orten (z. B. Märkten, Messen, Festivals oder Straßen) außerhalb der Haupträumlichkeiten des Unternehmens ausgeübt werden. Diese Art der mobilen Aktivität zeichnet sich durch häufige Ortswechsel und eine hohe Flexibilität in Verwaltung und Betrieb aus.
Welche Tätigkeiten können als Wanderhandel ausgeübt werden?
Der Wanderhandel ist ideal für eine Vielzahl von Aktivitäten, die den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten im öffentlichen Raum betreffen, darunter:
Imbisswagen-Catering zum Mitnehmen
Messestände auf Messen und Märkten
Aktivitäten auf dem Messegelände (z. B. Shows und Attraktionen)
Welche Tätigkeiten sind vom Wanderhandel ausgenommen?
Bestimmte Tätigkeiten können nicht als Wanderhandel ausgeübt werden:
Taxifahrten
Haustürverkauf (z. B. von Literatur)
Umsätze aus festen Niederlassungen (z. B. Liefer- oder Pannendienste)
Verkauf von Haustieren im Rahmen einer Ausstellung, die nicht speziell Tieren gewidmet ist
Verkauf von alkoholischen Getränken der Gruppen 4 und 5 des Public Health Code
Beachten Sie, dass Getränke aus Gruppe 3 mit einer Mitnahmelizenz verkauft werden können
Welche Rechtsform hat ein Wanderhandel?
Sie können die Rechtsform wählen, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Dies kann ein Einzelunternehmen (z. B. ein Kleinstunternehmen) oder ein Unternehmen (z. B. eine Einpersonengesellschaft, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (SASU), Einmann-GmbH (EURL), GmbH (SARL) usw.). Die Eintragung muss im RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) für Händler/innen oder im RNE (Registre national des entreprises) für Handwerker/innen erfolgen.
Gewerbetreibende müssen ihr Unternehmen ebenfalls registrieren, indem sie ein persönliches Konto auf dem Portal für Unternehmensformalitäten einrichten, um den rechtlichen Status ihrer Reisetätigkeit zu bestimmen. Wenn Sie mehr über die verschiedenen in Frankreich verfügbaren Rechtsformen erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema.
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Was sind die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Reisegewerbes?
Zusätzlich zur Registrierung müssen Sie feststellen, ob Sie eine Wanderhändlerkarte (carte de commerçant ambulant) und eine befristete Besetzungserlaubnis für den öffentlichen Raum (autorisation d'occupation temporaire de l'espace public oder AOT) benötigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Wanderhändler/innen, die Lebensmittel verkaufen, die Gesundheitsvorschriften einhalten und sich einer Schulung zur Lebensmittelhygiene unterziehen müssen.
Wanderhändlerkarte
Eine Wanderhändlerkarte ist obligatorisch für Personen ohne festen oder beruflichen Wohnsitz, die außerhalb ihrer eigenen Gemeinde tätig sein möchten.
Gewerbetreibende, die an ihrem eigenen Geschäftsstandort tätig sind, sind jedoch nicht verpflichtet, eine Wanderhändlerkarte zu beantragen. Dies gilt auch für Gewerbetreibende, die zu den Kundinnen und Kunden nach Hause kommen. Kunsthändler/innen und Unternehmen mit festem Standort, wie z. B. solche, die in einem Markt tätig sind, sind ebenfalls von der Pflicht, eine Wanderhändlerkarte zu besitzen, befreit.
AOT
Wanderhändler/innen müssen eine AOT-Genehmigung einholen. Diese Genehmigung ist spezifisch für den Standort, an dem sich der Gewerbetreibende aufhält, und beschreibt die spezifischen Orte, Daten und Zeiten des Verkaufs. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen den drei Arten von AOTs zusammen.

Wie erhalte ich eine Wanderhändlerkarte?
Um eine Händlerkarte zu beantragen, können sich Unternehmen an das Chambre de Commerce et d'Industrie (CCI) und Handwerker/innen an das Chambre des Métiers (CMA) wenden. Zur Beantragung füllen Sie bitte das Formular Nr. 14022 aus und zahlen die Gebühr von 30 €.
Sie erhalten eine vorläufige Bescheinigung bis zur Ausstellung Ihrer offiziellen Händlerkarte. Die Karte wird in der Regel innerhalb eines Monats ausgestellt. Sie ist vier Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist verlängert werden.
Beachten Sie, dass Ihr Antrag als abgelehnt gilt, wenn Sie keine Antwort erhalten, Sie jedoch das Recht haben, Widerspruch einzulegen.
Wie erhalte ich eine befristete Nutzungserlaubnis (AOT)?
Die Art der Genehmigung, die Sie beantragen, gibt vor, an wen Sie sich wenden sollten, um Ihre AOT zu erhalten:
Marktstandort: Wenden Sie sich an das Rathaus, die städtische Marktaufsicht oder den Veranstalter. Sie müssen auch eine Website-Gebühr zahlen, wenn Sie akzeptiert werden.
Parkausweis: Wenden Sie sich an das Rathaus oder die Präfektur.
Straßengenehmigung: Das Rathaus kann Ihnen auch helfen, eine Straßengenehmigung zu erhalten.
Die Beantragung einer Straßen- oder Parkerlaubnis erfolgt mit dem Cerfa-Formular Nr. 14023. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Antrag. Wie bei der Händlerkarte gilt Ihr Antrag als abgelehnt, wenn Sie keine Antwort erhalten.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.