Gast-Bezahlvorgang in Onlineshops: Pflichten und rechtliche Definitionen für Unternehmen in Deutschland

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  1. Einführung
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Müssen deutsche Onlineshops einen Gast-Bezahlvorgang anbieten?
    1. Datenschutzbestimmungen
    2. Rechtliche Einordnung
  4. Gast-Bezahlvorgang und Kundenkonten im Datenschutzrecht
    1. Anforderungen zur Einholung einer Einwilligung
  5. Welche Daten dürfen bei der Einrichtung eines Kundenkontos erhoben werden?
    1. Optionale Informationen und zusätzliche Funktionen
  6. Welche Informationen kann ein Onlineshop während des Bezahlvorgangs abfragen?
  7. Wie beeinflussen der Gast-Bezahlvorgang und Kundenkonten die Konversionsrate?
    1. Vorteile eines flexiblen Bezahlvorgangs
  8. So kann Sie Stripe Checkout unterstützen
  9. FAQ zum Gast-Bezahlvorgang in Onlineshops

Laut ibi research haben deutsche Käuferinnen und Käufer im Jahr 2025 durchschnittlich 5,1 Online-Bestellungen pro Monat getätigt. Obwohl sie oft wiederholt beim selben Einzelhändler bestellen, tätigen sie auch viele einmalige Käufe bei neuen Anbietern. Für eine einmalige Bestellung ein Kundenkonto erstellen zu müssen, kann den Prozess weiter verkomplizieren.

In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wann deutsche Onlineshops einen Gast-Bezahlvorgang anbieten müssen, welche Anforderungen an den Datenschutz für Kundenkonten und Bezahlvorgänge gelten und wie ein Gast-Bezahlvorgang die Konversionsraten beeinflussen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschränkt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das für die Verarbeitung notwendige Maß.
  • Die Datenschutzkonferenz (DSK, auch „Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder“) gibt vor, dass Einzelhändler/innen in Deutschland in der Regel einen Gast-Bezahlvorgang oder eine gleichwertige Alternative anbieten müssen, die kein Kundenkonto erfordert.
  • Wenn ein Shop Kundenkonten anbietet, müssen Umfang und Dauer der Datenverarbeitung durch den jeweiligen Zweck und eine geeignete Rechtsgrundlage abgedeckt sein.
  • Darüber hinaus muss der Umfang der Datenerhebung, die während des Bezahlvorgangs zulässig ist, auf die spezifische Zahlungs- und Liefermethode abgestimmt sein.
  • Ein Gast-Bezahlvorgang kann Hürden im Bezahlvorgang reduzieren und das Risiko von Kaufabbrüchen senken.

Müssen deutsche Onlineshops einen Gast-Bezahlvorgang anbieten?

Der Gast-Bezahlvorgang ermöglicht es Kundinnen und Kunden, in einem Onlineshop einzukaufen, ohne ein dauerhaftes Konto zu erstellen. Die DSK vertritt die Auffassung, dass Einzelhändler/innen in Deutschland grundsätzlich einen Gast-Bezahlvorgang oder eine gleichwertige Option anbieten müssen. Allerdings gibt es keine absolute gesetzliche Verpflichtung, diese Option bereitzustellen.

Datenschutzbestimmungen

Aus datenschutzrechtlicher Sicht stützt sich das Argument für den Gast-Bezahlvorgang hauptsächlich auf den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Artikel 5 Absatz 1 der DSGVO, der vorschreibt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein müssen. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO könnte ebenfalls eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bieten, die für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist. Die DSK gibt an, dass die Durchführung einer einmaligen Transaktion nicht zwingend ein dauerhaftes Kundenkonto erfordert.

Rechtliche Einordnung

Die DSK ist daher der Auffassung, dass Online-Händler/innen generell einen Gast-Bezahlvorgang anbieten müssen. Die Rechtsprechung spiegelt diese Ansicht jedoch nicht vollständig wider. Das Landgericht Hamburg hat beispielsweise entschieden, dass Onlineshops nicht verpflichtet sind, einen Gast-Bezahlvorgang anzubieten (Urteil vom 22. Februar 2024 - 327 O 250/22). Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dieses Urteil im Jahr 2025 bestätigt.

Dennoch müssen Einzelhändler/innen weiterhin prüfen, ob sie einen Gast-Bezahlvorgang oder eine gleichwertige Alternative anbieten müssen. Ebenso müssen sie sich über die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung von Kundinnen und Kunden zur Erstellung eines Kontos und für die damit verbundene Datenverarbeitung informieren.

Wenn ein Onlineshop sich dennoch dazu entschließt, von Kundinnen und Kunden die Einrichtung eines dauerhaften Kontos zu verlangen, muss er sicherstellen, dass dies für den Zweck der Informationsverarbeitung notwendig ist und den Grundsätzen der Datenminimierung entspricht. In einigen Fällen kann ein Onlineshop von Kundinnen und Kunden verlangen, ein Konto zu erstellen, wenn die Einrichtung eines Kontos und die Verarbeitung kontobezogener Daten zur Erfüllung eines bestimmten Vertrags erforderlich sind. Die DSK führt hier beispielsweise Facheinzelhändler/innen an, die bestimmte Berufsgruppen bedienen.

Gast-Bezahlvorgang und Kundenkonten im Datenschutzrecht

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Hauptproblem die Unterscheidung zwischen einem einmaligen Gastkauf und einem dauerhaft geführten Kundenkonto. Bei einer Gastbestellung erhebt die/der Einzelhändler/in die für diese Bestellung notwendigen Informationen. Dazu können ein Name, eine Lieferadresse und Zahlungsdaten gehören. Die Verarbeitung dieser Daten ist zulässig, sofern sie zur Erfüllung des Kaufvertrags erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können einem Verantwortlichen Gründe liefern, diese Daten über die Transaktion hinaus zu speichern.

Ein registriertes Konto kann hingegen über die Erfüllung des einzelnen Vertrags hinaus bestehen. Kontodaten werden dauerhaft gespeichert und mit einem persönlichen Login verknüpft. Dies zieht eine zusätzliche Datenverarbeitung nach sich, die im Allgemeinen für eine einzelne Bestellung nicht notwendig ist.

Anforderungen zur Einholung einer Einwilligung

Die Einrichtung und Nutzung eines dauerhaften Kontos erfordert eine angemessene Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO. Eine Einwilligung könnte beispielsweise diese Rechtsgrundlage bieten. Diese Einwilligung muss eindeutig, nach den entsprechenden Informationen und freiwillig erteilt werden. Folglich kann ein/e Online-Händler/in nicht einfach von allen Kundinnen und Kunden verlangen, für die Aufgabe einer Bestellung ein Konto einzurichten.

Hierbei ist besonders wichtig, ob die Einwilligung gemäß Artikel 7 Absatz 4 der DSGVO freiwillig erteilt wurde. Dieser erfordert eine Prüfung, ob die Erfüllung des Vertrags an eine Einwilligung zur Verarbeitung von Daten gebunden ist, die für diesen Vertrag nicht erforderlich sind. Kundinnen und Kunden zur Erstellung eines Kontos aufzufordern, obwohl die Bestellung ohne ein solches abgewickelt werden kann, könnte aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sein.

Die DSK ist dementsprechend der Auffassung, dass Käuferinnen und Käufer in der Regel eine gleichwertige Möglichkeit haben müssen, eine Bestellung aufzugeben, ohne ein dauerhaftes Konto einzurichten. Die einfachste Lösung ist eine Option zum Bezahlen als Gast, die es dem Onlineshop ermöglicht, den Kaufvertrag abzuschließen, ohne die Informationen der Kundin/des Kunden für spätere Bestellungen dauerhaft zu speichern.

Welche Daten dürfen bei der Einrichtung eines Kundenkontos erhoben werden?

Der Grundsatz der Datenminimierung wirkt sich darauf aus, wie Sie ein Konto konfigurieren. Personenbezogene Daten müssen angemessen, sachdienlich und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Das bedeutet, dass Onlineshops feststellen müssen, welche Angaben tatsächlich für die Eröffnung eines Kontos erforderlich sind.

Daher sind nicht alle Informationen, die bei der Verwaltung von Konten aus technischer oder organisatorischer Sicht helfen, automatisch nach dem Datenschutzrecht erforderlich. Ein/e Online-Händler/in muss zwischen Daten, die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind, und Daten, die für spätere Bestellungen gespeichert werden oder es Nutzer/innen ermöglichen, zusätzliche Funktionen zu nutzen, unterscheiden.

Optionale Informationen und zusätzliche Funktionen

Es ist wichtig, zwischen obligatorischen und optionalen Informationen zu unterscheiden. Pflichtfelder müssen auf Angaben beschränkt sein, die für den Zweck, für den die Daten verarbeitet werden, notwendig sind. Sie können auch zusätzliche Informationen als optional erheben, vorausgesetzt, Sie haben eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Erhebung.

Kundenkontofunktionen, wie Bestellhistorien oder das Speichern mehrerer Lieferadressen, können ebenfalls eine weitere Datenverarbeitung darstellen. Obwohl sie Nutzer/innen zugutekommen können, sind sie für die erste Bestellung nicht zwingend erforderlich.

Dies gibt Onlineshops einen konkreten Maßstab zur Bewertung ihrer Prozesse. Bei der Gestaltung des Bezahlvorgangs müssen sie festlegen, welche Informationen erforderlich sind und warum. Je mehr Funktionen ein Konto über die bloße Abwicklung einer bestimmten Bestellung hinaus hat, desto mehr bedarf die zusätzliche Verarbeitung einer detaillierten datenschutzrechtlichen Rechtfertigung. Der Gast-Bezahlvorgang trennt Kundinnen und Kunden mit einem Konto sauber von solchen ohne. Er ermöglicht es Käuferinnen und Käufern, als Gäste einzukaufen, anstatt ein dauerhaftes Nutzerprofil zu erstellen, um auf zusätzliche Funktionen zuzugreifen. Dementsprechend kann der Umfang personenbezogener Daten auf das für jede einzelne Bestellung notwendige Maß beschränkt werden.

Welche Informationen kann ein Onlineshop während des Bezahlvorgangs abfragen?

Während des Bezahlvorgangs fragt ein Onlineshop in Deutschland möglicherweise Informationen ab, die zur Abwicklung des Kaufs erforderlich sind. Die benötigten Angaben hängen in erster Linie von der gewählten Liefer- und Zahlungsmethode ab. Zur Veranschaulichung: Sie benötigen möglicherweise einen Namen und eine Adresse für den Versand physischer Waren, aber für eine digitale Dienstleistung brauchen Sie vielleicht keine Lieferadresse. Bei bestimmten Zahlungsmethoden wie Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Lastschriften werden ebenfalls bestimmte Daten erhoben, um die Zahlung abzuwickeln.

Darüber hinaus könnten Sie während des Bezahlvorgangs personenbezogene Daten verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung des Kaufvertrags erforderlich ist. Die/der Einzelhändler/in muss daher ermitteln, welche Angaben jede Bestellung tatsächlich erfordert. Wenn der Shop weitere Informationen abfragt, muss für die Kundin/den Kunden ersichtlich sein, ob das Feld für den Abschluss des Kaufs notwendig oder lediglich optional ist.

Wie beeinflussen der Gast-Bezahlvorgang und Kundenkonten die Konversionsrate?

Einzelhändler/innen in Deutschland bieten den Gast-Bezahlvorgang nicht nur aus Gründen der Einhaltung des Datenschutzrechts an. Was die Konversion angeht, bietet ein einfacher Bezahlvorgang, der keine Registrierung von Kundinnen und Kunden erfordert, klare Vorteile.

Die Einrichtung eines Kontos stellt eine zusätzliche Hürde für neue Kundinnen und Kunden dar. Wenn sie eine einmalige Transaktion durchführen möchten, empfinden sie die Registrierung möglicherweise als unnötigen Aufwand und brechen ihren Kauf ab. Neben hohen Versandkosten, begrenzten Zahlungsmethoden und technischen Problemen ist ein komplizierter Bezahlvorgang einer der Hauptgründe, die Online-Käuferinnen und -Käufer als Erklärung angeben, warum sie einen Kauf nicht abzuschließen. In einer Umfrage des Baymard Institute gaben 18 % der Befragten an, dass sie einen Kauf abgebrochen haben, weil sie kein Konto erstellen wollten.

Vorteile eines flexiblen Bezahlvorgangs

Natürlich bietet ein Kundenkonto Vorteile für wiederkehrende Käuferinnen und Käufer. Gespeicherte Adressen, Bestellhistorien und andere Funktionen können zukünftige Käufe vereinfachen. Es geht also nicht nur darum, ob ein Konto existiert, sondern auch darum, wie es in den Bezahlvorgang integriert ist.

Daher kann es für Onlineshops in Deutschland sinnvoll sein, beide Optionen anzubieten. Käuferinnen und Käufer können dann entscheiden, ob sie ein Konto einrichten oder als Gast bezahlen möchten. Einzelhändler/innen können Kundinnen und Kunden auch anbieten, sich nach Abschluss ihres Kaufs zu registrieren, damit die Registrierung den eigentlichen Prozess nicht verlangsamt.

So kann Sie Stripe Checkout unterstützen

Stripe Checkout ist ein vollständig anpassbares, vorgefertigtes Bezahlformular, mit dem Sie ganz einfach Zahlungen auf Ihrer Website oder in Ihrer App akzeptieren können.

Checkout kann Sie bei folgenden Zielen unterstützen:

  • Steigerung der Konversionsraten: Dank des für Mobilgeräte optimierten Designs und des Ein-Klick-Bezahlvorgangs können Kundinnen und Kunden ihre Zahlungsinformationen einfach eingeben und wiederverwenden.

  • Reduzierung der Entwicklungszeit: Mit wenigen Codezeilen können Sie Checkout direkt in Ihre Website einbetten oder Kundinnen und Kunden auf eine von Stripe gehostete Seite weiterleiten.

  • Verbesserung der Sicherheit: Checkout verarbeitet sensible Kartendaten und vereinfacht so die PCI-Konformität.

  • Globale Expansion: Lokale Anpassung der Preisgestaltung in über 100 Währungen mit Adaptive Pricing, das über 30 Sprachen unterstützt und dynamisch die Zahlungsmethoden anzeigt, die am ehesten zu einer Verbesserung der Konversionsrate führen.

  • Nutzung erweiterter Funktionen: Integrieren Sie Checkout in andere Stripe-Produkte, wie z. B. Billing für Abos, Radar zur Betrugsprävention und vieles mehr.

  • Kontrolle behalten: Passen Sie den Bezahlvorgang vollständig an, einschließlich der Speicherung von Zahlungsmethoden und der Einrichtung von Aktionen nach dem Kauf.

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FAQ zum Gast-Bezahlvorgang in Onlineshops

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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