Mahnung ohne Zahlungserinnerung: Das sollten Unternehmen in Deutschland beachten

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  1. Einführung
  2. Was ist der Unterschied zwischen Mahnung und Zahlungserinnerung?
    1. Zahlungserinnerung
    2. Mahnung
  3. In welchen Fällen ist eine Mahnung obligatorisch und in welchen nicht?
  4. Welche Angaben sollte eine Mahnung enthalten?
    1. Überschrift, Rechnungsnummer und Hinweis auf Zahlungsverzug
    2. Ursprüngliches und neues Zahlungsziel
    3. Mahngebühren und Verzugszinsen
    4. Gesamtsumme
  5. Ist der Versand einer Mahnung ohne Zahlungserinnerung rechtens?
    1. Strategische Entscheidung
    2. Kommunikative Entscheidung
    3. Praktische Umsetzung
  6. Wie können Unternehmen in Deutschland Mahnverfahren in ihre Buchhaltung integrieren?
    1. Manuelle und digitale Mittel zur Mahnabwicklung
    2. Automatisierung durch Stripe Billing

Wenn Kundinnen oder Kunden in Zahlungsverzug geraten, ist es für Unternehmen wichtig, strukturiert vorzugehen. Es gibt verschiedene rechtlich zulässige Möglichkeiten, um offene Forderungen geltend zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie, ob Unternehmen in Deutschland eine Mahnung ohne vorherige Zahlungserinnerung versenden dürfen. Wir erklären außerdem, wie sich Mahnung und Zahlungserinnerung unterscheiden, welche Angaben eine Mahnung enthalten sollte und wie Unternehmen Mahnverfahren in ihre Buchhaltung integrieren können.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist der Unterschied zwischen Mahnung und Zahlungserinnerung?
  • In welchen Fällen ist eine Mahnung obligatorisch und in welchen nicht?
  • Welche Angaben sollte eine Mahnung enthalten?
  • Ist der Versand einer Mahnung ohne Zahlungserinnerung rechtens?
  • Wie können Unternehmen in Deutschland Mahnverfahren in ihre Buchhaltung integrieren?

Was ist der Unterschied zwischen Mahnung und Zahlungserinnerung?

Sowohl die Zahlungserinnerung als auch die Mahnung sind in Deutschland Instrumente des Forderungsmanagements. In beiden Fällen fordern Gläubiger/innen die Schuldner/innen auf, eine fällige Zahlung zu leisten. Meist betrifft dies eine Rechnung, deren Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.

Zahlungserinnerung

Eine Zahlungserinnerung ist eine eher zurückhaltend formulierte Aufforderung zur Begleichung einer offenen Forderung. Gläubiger/innen versenden sie nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels, um Schuldner/innen auf die noch ausstehende Zahlung aufmerksam zu machen. Gesetzliche Formvorgaben bestehen hierfür nicht; entsprechend ist der Ton der Zahlungserinnerung in der Regel freundlich und kooperativ. Die Zahlungserinnerung muss kein konkretes Zahlungsdatum enthalten. Für die Versendung dürfen Gläubiger/innen keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Mahnung

Eine Mahnung ist eine formelle Zahlungsaufforderung, mit der Gläubiger/innen Schuldner/innen zur Begleichung einer fälligen Forderung auffordern. Sie kann Voraussetzung dafür sein, dass Schuldner/innen in Zahlungsverzug geraten und bildet in vielen Fällen die Grundlage für weitere Schritte im Forderungsmanagement, etwa für ein gerichtliches Mahnverfahren. Mit der Mahnung setzen Gläubiger/innen eine konkret bestimmte Frist zur Begleichung der offenen Zahlung. Im Gegensatz zur Zahlungserinnerung dürfen sie hierfür grundsätzlich angemessene Mahngebühren erheben.

In welchen Fällen ist eine Mahnung obligatorisch und in welchen nicht?

Der Zahlungsverzug ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Er setzt voraus, dass Gläubiger/innen Anspruch auf eine Zahlung haben und diese fällig ist. Gemäß § 286 Absatz 1 BGB müssen Gläubiger/innen ihren Zahlungsanspruch zudem in der Regel anmahnen. Erst wenn die Schuldner/innen eine formelle Mahnung erhalten und der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, tritt der Zahlungsverzug ein.

Einer Mahnung bedarf es nach § 286 Absatz 2 BGB allerdings nicht, wenn ein konkreter Zahlungstermin festgelegt wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Rechnung an die Schuldner/innen statt einer Formulierung wie „Bitte begleichen Sie die Rechnung innerhalb von 14 Tagen“ ausdrücklich ein festes Datum nennt, bis zu dem die Zahlung zu leisten ist. Ein Beispiel hierfür ist „Zahlbar bis zum 15. Juni 2026“. Darüber hinaus tritt ein Zahlungsverzug auch ohne vorherige Mahnung ein, wenn Schuldner/innen die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigern oder besondere Umstände einen sofortigen Verzug rechtfertigen.

Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber Privatpersonen gilt dies allerdings nur, wenn Gläubiger/innen in der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Ein Verzug liegt nicht vor, wenn die Nichtzahlung auf Umständen beruht, die die Schuldner/innen nicht zu vertreten haben.

Welche Angaben sollte eine Mahnung enthalten?

Eine Mahnung sollte alle wesentlichen Informationen enthalten, damit die Schuldner/innen den Zahlungsanspruch eindeutig nachvollziehen können und der Zahlungsverzug rechtlich wirksam eintritt. Grundsätzlich ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, welche genauen Angaben eine Mahnung enthalten muss; entscheidend ist lediglich, dass die Aufforderung zur Zahlung unmissverständlich ist. In der Praxis haben sich jedoch bestimmte Angaben bewährt, die sowohl die Durchsetzbarkeit der Forderung als auch die Transparenz für die Kundinnen und Kunden erhöhen.

Überschrift, Rechnungsnummer und Hinweis auf Zahlungsverzug

An oberster Stelle steht in der Regel die Überschrift „Mahnung“, die sofort klarstellt, dass es sich nicht um eine unverbindliche Erinnerung, sondern um eine formelle Zahlungsaufforderung handelt. Ebenfalls wichtig ist die Nummer der Originalrechnung, damit die Schuldner/innen die Forderung eindeutig zuordnen können. Ein Hinweis auf den Zahlungsverzug informiert darüber, dass das Zahlungsziel bereits abgelaufen ist und rechtliche Folgen wie Verzugszinsen eintreten können.

Ursprüngliches und neues Zahlungsziel

Darüber hinaus sollte die Mahnung das ursprüngliche Zahlungsziel enthalten, also das Datum, bis zu dem die Rechnung zunächst beglichen werden sollte. Dies ist sinnvoll, um die zeitliche Einordnung der Forderung nachvollziehbar zu machen. Gleichzeitig sollten Gläubiger/innen ein neues Zahlungsziel festlegen, das den Schuldnerinnen und Schuldnern eine klare Frist für die Begleichung der offenen Summe setzt.

Mahngebühren und Verzugszinsen

Sofern Gebühren oder Zinsen anfallen, sollten Gläubiger/innen diese transparent in der Mahnung aufführen. Hierzu zählen unter anderem Mahngebühren, die Gläubiger/innen in angemessener Höhe erheben können, um Material- und Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften zu decken. Es ist gemäß § 288 BGB ebenfalls möglich, Verzugszinsen einzufordern. Diese dienen als finanzieller Ausgleich für den Aufwand und/oder Schaden, der den Unternehmen durch verspätete Zahlungen entsteht. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und kann anders als die Mahngebühren nicht nach eigenem Ermessen der Gläubiger/innen festgelegt werden.

Gesamtsumme

Schließlich sollte die Mahnung die ausstehende Gesamtsumme deutlich ausweisen. Dies meint die ursprüngliche Rechnungssumme zuzüglich eventueller Gebühren oder Zinsen. Eine übersichtliche Aufstellung aller Positionen erleichtert die sofortige Begleichung und minimiert Rückfragen.

Ist der Versand einer Mahnung ohne Zahlungserinnerung rechtens?

Der Versand einer Mahnung ohne vorherige Zahlungserinnerung ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt nicht vor, dass Unternehmen zuerst eine Zahlungserinnerung versenden müssen. Entscheidend ist nur, dass die Mahnung der Schuldnerin oder dem Schuldner unmissverständlich die Begleichung der fälligen Forderung innerhalb einer klar definierten Frist auferlegt. Wer eine Mahnung ohne Zahlungserinnerung verschickt, handelt demnach rechtlich korrekt, solange die Mahnung alle notwendigen Angaben enthält.

Strategische Entscheidung

Ob Unternehmen eine Mahnung ohne Zahlungserinnerung versenden, ist jedoch nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine strategische Entscheidung. Eine frühzeitige, direkte Mahnung kann den Zahlungseingang beschleunigen und die Liquidität des Unternehmens sichern, insbesondere bei hohen Forderungen. Durch das Setzen verbindlicher Fristen erhöhen Unternehmen den Druck auf die Schuldner/innen und verringern das Risiko weiterer Verzögerungen.

Kommunikative Entscheidung

Gleichzeitig spielt die kommunikative Komponente eine große Rolle. Eine unverbindliche Zahlungserinnerung spricht für ein hohes Maß an Verständnis und Kundenorientierung. In vielen Fällen bleiben Rechnungen nicht offen, weil die Kundinnen und Kunden böswillig handeln, sondern einfach nur deshalb, weil sie die Rechnung übersehen, den Fälligkeitstermin vergessen oder im Alltag den Überblick verloren haben. In solchen Fällen reicht oft schon eine freundliche Erinnerung aus, um die Zahlung kurzfristig auszulösen. Gleichzeitig lässt sich auf diese Weise das Vertrauensverhältnis zur Kundschaft erhalten und unnötige Konflikte vermeiden. Insbesondere bei langjährigen, vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen ist es nicht zu empfehlen, direkt Mahnungen ohne Zahlungserinnerungen zu versenden.

Praktische Umsetzung

In der Praxis hat sich ein mehrstufiges Vorgehen bewährt. Im ersten Schritt verschicken Gläubiger/innen eine freundliche Zahlungserinnerung. Sollte diese unbeachtet bleiben, folgt eine erste Mahnung sowie gegebenenfalls eine zweite oder dritte. Bleibt die Rechnung weiterhin unbezahlt, gibt es für Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen. Sie können unter anderem ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, eine Klage einreichen oder ihre Forderungen im Rahmen eines Factoring-Verfahrens verkaufen.

In Abhängigkeit der spezifischen Situation kann es für Unternehmen im Einzelfall auch sinnvoll sein, direkt eine Mahnung ohne vorherige Zahlungserinnerung zu verschicken. Ein solches Vorgehen liegt beispielsweise nahe, wenn ein Unternehmen dringend Geldmittel benötigt, um die Liquidität zu sichern. Gleiches gilt, wenn die Kundin oder der Kunde bereits in der Vergangenheit wiederholt verspätet gezahlt hat.

Wie können Unternehmen in Deutschland Mahnverfahren in ihre Buchhaltung integrieren?

Eine sorgfältige Dokumentation der Mahnprozesse ist für Unternehmen in Deutschland von zentraler Bedeutung. Sie stellt sicher, dass alle Schritte im Forderungsmanagement nachvollziehbar sind und den Anforderungen von Audits sowie Compliance-Vorgaben genügen. Unternehmen sollten daher jede Zahlungserinnerung, jede Mahnung und jede Fristsetzung ordnungsgemäß erfassen und ablegen. Nur so können sie Zahlungsausfälle systematisch nachverfolgen, rechtliche Ansprüche geltend machen und unnötige Streitigkeiten vermeiden.

Manuelle und digitale Mittel zur Mahnabwicklung

Unternehmen haben dabei die Wahl zwischen klassischen, manuellen Verfahren und digitalen Lösungen. Erstere bedeuten, dass Unternehmen Zahlungserinnerungen und Mahnungen eigenhändig versenden. Zudem müssen sie alle Fristen selbst überwachen und sämtliche Dokumente entweder in Ordnern abheften oder digital speichern. Mit zunehmendem Umfang offener Forderungen wird dieses Vorgehen schnell unübersichtlich und fehleranfällig.

Digitale Lösungen können diesen Prozess deutlich vereinfachen, indem sie Fristen automatisch überwachen, Erinnerungen und Mahnungen systemgestützt versenden und die Dokumentation aller Mahnschritte zentral erfassen. So behalten Unternehmen auch bei einer großen Zahl offener Rechnungen den Überblick und reduzieren den administrativen Aufwand erheblich. Zudem können sie Abläufe standardisieren, was die Konsistenz der Kommunikation und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben unterstützt.

Automatisierung durch Stripe Billing

Stripe Billing automatisiert die Verwaltung wiederkehrender Rechnungen, nutzungsbasierter Abrechnungen und individuell vereinbarter Vertragsmodelle. Zudem ermöglicht die Lösung Unternehmen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen automatisch zu versenden. Billing unterstützt Unternehmen dabei, Mahnprozesse strukturiert und regelkonform abzubilden, etwa durch zeitgesteuerte Erinnerungen, klar definierte Fristen, die Berücksichtigung von Verzugszinsen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation aller Mahnschritte. Diese Automatisierung reduziert Fehler, beschleunigt Mahnprozesse und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass offene Forderungen fristgerecht beglichen werden.

Darüber hinaus ermöglicht Billing die personalisierte Ansprache der Kundinnen und Kunden: Zahlungserinnerungen können individuell formuliert und zeitlich optimal versendet werden. Intelligente Zahlungswiederholungen sorgen dafür, dass fehlgeschlagene Zahlungen automatisch eingezogen werden. Dabei erfolgt der erneute Einzug zu einem Zeitpunkt, der die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöht. Anpassbare Intervalle und Kommunikationsstile erlauben es, die Mahnprozesse genau an das Zahlungsverhalten der Kundschaft anzupassen. Somit können Unternehmen ihr Forderungsmanagement effizienter gestalten und ihre Liquidität verbessern.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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