Seit das Start-up-Gesetz im Jahr 2022 in Kraft getreten ist, ist das Wachstum von Start-ups signifikant: Zwischen 2022 und 2025 stieg die Beschäftigung bei Start-ups um 46 % und die durchschnittliche Lebensdauer von Start-ups erreichte laut dem National Forum for Emerging Companies dreieinhalb Jahre.
Diese Zahlen deuten auf ein positives Wachstum im Ökosystem seit Verabschiedung des Gesetzes hin. Die Gesetzgebung scheint dazu beizutragen, ihre Ziele zur Förderung der Gründung technologiebasierter Start-ups und zur Anziehung von Investitionen zu erreichen. Darüber hinaus unterstützt diese Gesetzgebung andere wichtige Aspekte der Beschäftigungslandschaft, wie etwa die Remote-Arbeit von Spanien aus.
In diesem Leitfaden erläutern wir die wichtigsten Änderungen, die durch dieses Gesetz eingeführt wurden, und wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Start-up-Gesetz ist ein regulatorischer Rahmen, der in erster Linie innovativen, digital basierten Unternehmen steuerliche und administrative Unterstützung bietet.
- Start-ups profitieren von verschiedenen steuerlichen Anreizen, wie einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz und der Stundung von Steuerzahlungen, sofern sie über eine Zertifizierung der Enisa als aufstrebendes Unternehmen verfügen.
- Das Start-up-Gesetz kommt nicht nur Start-ups zugute, sondern auch Unternehmen mit innovativen oder skalierbaren Geschäftsmodellen sowie bestimmten Gruppen wie hochqualifizierten ausländischen Staatsangehörigen, selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern, die auch als Angestellte tätig sind, sowie Investorinnen und Investoren.
Was ist das Start-up-Gesetz?
Das Start-up-Gesetz – offiziell als Gesetz zur Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen bezeichnet – ist ein von der spanischen Regierung gefördertes Regelwerk, das seit Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Jahr 2021 die Unterstützung der Mehrheit des Abgeordnetenhauses genießt.
Das Start-up-Gesetz ist eine im Rahmen der Spain Entrepreneurial Nation Strategy durchgeführte Rechtsreform, deren Hauptziel die Modernisierung der spanischen Wirtschaft ist. Um dies zu erreichen, legt es eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen fest – einschließlich steuerlicher Anreize und administrativer Vorteile –, die sich in erster Linie an innovative, digital basierte Unternehmen richten.
Was gilt als Start-up?
Obwohl der Begriff „Start-up“ häufig verwendet wird, um junge Unternehmen mit Wachstumspotenzial zu beschreiben, legt das Gesetz eine spezifische Definition für ein Start-up fest. Seine Tätigkeit muss auf einem innovativen Projekt und einem skalierbaren Geschäftsmodell basieren – also einem Modell mit der Kapazität, zu wachsen und seine Geschäftstätigkeit auszuweiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine innovative Idee oder Wachstumspotenzial allein nicht ausreichen, um sich für die an Start-ups gerichteten Maßnahmen zu qualifizieren. Ein Unternehmen muss zudem gesetzliche Anforderungen erfüllen und eine Zertifizierung der Enisa – einer öffentlichen Einrichtung des Ministeriums für Industrie und Tourismus – erhalten. Die Anforderungen skizzieren wir im Folgenden.
Wichtige Anreize im Rahmen des Start-up-Gesetzes
Das Start-up-Gesetz umfasst eine breite Palette an Maßnahmen, die sich in signifikanten Anreizen niederschlagen – in den Bereichen Steuern, Verwaltung, Zugang zu Finanzierung und Talentgewinnung –, wie beispielsweise der Vereinfachung bestimmter Verwaltungsverfahren und dem leichteren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups in Spanien.
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Anreize im Rahmen des Gesetzes:
Steueranreize
- Senkung der Körperschaftsteuer (IS): Während des ersten Steuerzeitraums mit einer positiven Steuerbemessungsgrundlage und den drei darauffolgenden Zeiträumen zahlen Start-ups Körperschaftsteuer zu einem Satz von 15 % anstelle der regulären 25 % (sofern sie ihren Status als Start-up behalten).
- Schuldenstundung: Start-ups können – ohne die Notwendigkeit von Sicherheiten oder Verzugszinsen – eine Stundung ihrer Körperschaftsteuerschulden für die ersten beiden Steuerzeiträume beantragen, in denen sie eine positive Steuerbemessungsgrundlage verzeichnen. Im ersten Steuerjahr beträgt die Stundung 12 Monate, im zweiten 6 Monate.
- Schutz vor Verlusten: Start-ups müssen sich nicht aufgrund von Verlusten auflösen, die in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung entstanden sind, selbst wenn ihr Eigenkapital auf weniger als die Hälfte ihres Stammkapitals fällt.
- Erwerb eigenen Stammkapitals: Start-ups, die als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SLs) gegründet wurden, können bis zu 20 % ihres Stammkapitals erwerben, um einen Vergütungsplan umzusetzen und ihren Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder anderen Kooperationspartnerinnen und -partnern Kapitalbeteiligungen zu gewähren.
- Gewährung von Kapitalbeteiligungen: Start-ups können einen Teil der Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form von Kapitalbeteiligungen am Unternehmen zahlen, sofern ihre Satzung dies zulässt.
- Steuerfreie Aktienzuteilungen: Die Zuteilung von Aktien oder Kapitalbeteiligungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Start-ups kann bis zu 50.000 € pro Jahr steuerfrei sein, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Senkung der Einkommensteuer (IRPF): Managerinnen und Manager von alternativen Investmentfonds, Venture-Capital-Fonds, Fonds für soziales Unternehmertum und langfristigen Investmentfonds profitieren von reduzierten Einkommensteuersätzen; konkret wird der Betrag, der sich aus erfolgsabhängigen Gebühren ergibt – die als Arbeitseinkommen klassifiziert werden –, um 50 % reduziert.
- Einsparungen bei Beiträgen zur Selbstständigkeit: Personen, die aufgrund der tatsächlichen Kontrolle über ein Start-up im Sonderregime für Selbstständige (RETA) registriert sind – während sie gleichzeitig als Angestellte für einen anderen Arbeitgeber tätig sind –, können in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit von einem Rabatt von 100 % auf ihre Beiträge zur Selbstständigkeit profitieren.
- Investitionsabzüge: Personen, die in Start-ups investieren, haben Anspruch auf einen IRPF-Abzug von 50 % des investierten Betrags bis zu einer maximalen Steuerbemessungsgrundlage von 100.000 € (d. h. ein maximaler Abzug von 50.000 €).
Administrative Anreize
- Optimierte Unternehmensgründung: Der Gründungsprozess kann elektronisch über das Information Center and Network for Business Creation (CIRCE) mithilfe eines zentralen elektronischen Dokuments (DUE) abgewickelt werden. Wenn Standardsatzungen verwendet und die Anforderungen erfüllt werden, sollte die Registrierung innerhalb von sechs Geschäftsstunden abgeschlossen sein.
- Flexibilität bei öffentlichen Aufträgen: Start-ups profitieren von einem vereinfachten Zugang zu öffentlichen Auftragsmöglichkeiten (mit überschaubaren Solvenzanforderungen und einem besonderen Fokus auf innovative und vorkommerzielle öffentliche Aufträge) und erhalten Ratenzahlungen, während sie verschiedene Phasen eines Projekts abschließen.
- Tests in regulierten Sektoren: Start-ups, die in einem regulierten Sektor wie der Energiebranche tätig sind, können eine vorübergehende Testlizenz beantragen, um die Sicherheit und Rentabilität ihrer innovativen Projekte zu validieren.
- Ausländische Investitionen ohne Ausländeridentitätsnummer (NIE): Ausländische Staatsangehörige, die in ein spanisches Start-up investieren möchten, können dies mithilfe einer Steueridentifikationsnummer (NIF) tun, da das Start-up-Gesetz die bisherige Verpflichtung zur Einholung einer NIE aufhebt.
Anreize für die Beschaffung von Zuschüssen
- Aktuelle Informationen: Das Start-up-Gesetz stellt die Veröffentlichung aktueller Informationen zu Zuschüssen für Start-ups in Spanien an Entrepreneurship Service Points (PAEs) und auf der Plattform des National Entrepreneurship Office (ONE) sicher.
- Verringerung der Garantieanforderungen zur Erlangung von Beihilfen: Start-ups können sich für eine Verringerung der erforderlichen Garantie zur Erlangung öffentlicher Mittel entscheiden, sofern sie eine proportionale Kürzung des Subventionsbetrags oder der Vorauszahlung akzeptieren.
Anreize zur Gewinnung ausländischer Talente
- Verlängerung der Dauer der Aufenthaltserlaubnis: Hochqualifizierte Fachkräfte sowie ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer können in Spanien eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Darüber hinaus können ausländische Staatsangehörige, die ein grundständiges oder postgraduales Studium in Spanien abschließen, weitere zwei Jahre im Land wohnen, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.
- Spezialvisum für ausländische Remote-Arbeitskräfte: Remote-Arbeitskräfte, die nicht in der EU ansässig sind und berufliche Tätigkeiten in Spanien ausüben möchten (allgemein bekannt als „digitale Nomaden“), können ein spezielles einjähriges Visum beantragen.
- Möglichkeit der Remote-Arbeit für spanische Kundinnen und Kunden: Ausländische selbstständige Remote-Arbeitskräfte, die professionelle Dienstleistungen für internationale Kundinnen und Kunden erbringen, können auch für spanische Unternehmen arbeiten, solange diese Arbeit 20 % ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nicht überschreitet.
- Pauschalierte Einkommensteuer: Bestimmte umgesiedelte Arbeitskräfte, Remote-Arbeitskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie qualifizierte Fachkräfte können sich für das Sonderregime gemäß Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes entscheiden: Die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage wird bei einem Einkommen von bis zu 600.000 € pro Jahr mit einem Satz von 24 % und bei darüber hinausgehenden Einkommen mit 47 % besteuert.
- Registrierung bei der Sozialversicherung mithilfe eines Reisepasses: Hochqualifizierte Fachkräfte oder ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer können sich in den ersten sechs Monaten ihres Aufenthalts in Spanien mit ihrem Reisepass bei der Sozialversicherung registrieren.
Anforderungen, um vom Start-up-Gesetz in Spanien zu profitieren
Abhängig von der Maßnahme, die Sie in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie spezifische Anforderungen erfüllen. Die durch das Start-up-Gesetz für jeden Anwendungsfall festgelegten Bedingungen sind nachstehend detailliert aufgeführt:
Anforderungen, um sich für die an Start-ups gerichteten Maßnahmen zu qualifizieren
Um von den im Start-up-Gesetz festgelegten steuerlichen und unternehmerischen Vorteilen zu profitieren, ist es erforderlich, eine Zertifizierung als „aufstrebendes Unternehmen“ (Start-up) zu erhalten, die von der Enisa über eine zentrale Anlaufstelle ausgestellt wird.
Diese Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Zertifizierung zu erhalten:
- In Spanien ansässig sein, sei es durch einen eingetragenen Sitz, einen Hauptsitz oder eine ständige Niederlassung auf spanischem Staatsgebiet.
- Ein neu gegründetes Unternehmen sein oder seit weniger als fünf Jahren in Betrieb sein. Dieser Schwellenwert verlängert sich auf sieben Jahre für Start-ups in den Sektoren Energie, Industrie oder Biotechnologie, solche mit eigener, vollständig in Spanien entwickelter Technologie oder solche, die in aufstrebenden Sektoren tätig sind.
- Von Grund auf oder durch die Umstrukturierung anderer Unternehmen gegründet worden sein, die sich ebenfalls als Start-ups qualifizieren.
- Über ein innovatives und skalierbares Projekt verfügen – also eines, das sich von der Konkurrenz abhebt und eine hohe Wahrscheinlichkeit für exponentielles Wachstum aufweist.
- Keine Tätigkeit ausüben, die der Umwelt erheblichen Schaden zufügt.
- Nachweisen, dass mindestens 60 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen in Spanien formalisierten Arbeitsvertrag haben.
- Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen EUR nicht überschreiten.
- Weder Dividenden ausschütten noch an der Börse notiert sein.
- Gründerinnen und Gründer sowie die Geschäftsführung müssen ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT) und der Sozialversicherung nachgekommen sein. Darüber hinaus dürfen sie keine Vorstrafen wegen bestimmter Straftaten – wie Finanzverbrechen oder Korruption – haben oder vom Erhalt von Zuschüssen durch öffentliche Einrichtungen ausgeschlossen sein. Einzelpersonen, die 5 % oder mehr des Stammkapitals halten, dürfen keine Verstöße gegen diese Regeln aufweisen.
Anforderungen für die Inanspruchnahme von Maßnahmen für Einzelpersonen
Das Start-up-Gesetz enthält weitere Maßnahmen, die sich nicht an Unternehmen, sondern an Einzelpersonen richten, die mit dem unternehmerischen Ökosystem verbunden sind. Da jede Maßnahme auf ein bestimmtes Profil zugeschnitten ist, haben wir eine Liste der Anforderungen, die für jede Maßnahme erfüllt werden müssen, sowie die jeweilige Zielgruppe zusammengestellt:
- Erlass der Selbstständigenbeiträge für Unternehmerinnen und Unternehmer mit mehreren beruflichen Tätigkeiten: Um sich für einen Erlass der Selbstständigenbeiträge von 100 % zu qualifizieren, muss eine Einzelperson ein Angestelltenverhältnis mit der Leitung eines Start-ups als selbstständige Person kombinieren.
- Visum für digitale Nomaden für ausländische Remote-Arbeitskräfte: Zu den Voraussetzungen für die Erteilung dieses speziellen Visums gehören die Remote-Arbeit von außerhalb der EU und der Umzug nach Spanien, um dort Remote-Arbeit für ausländische Unternehmen oder Kundinnen und Kunden zu verrichten, sowie ein Universitätsabschluss oder der Nachweis von mindestens drei Jahren Berufserfahrung.
- Besondere Aufenthaltserlaubnis für ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer: Ausländische Staatsangehörige, die ein innovatives Projekt von besonderem wirtschaftlichem Interesse in Spanien durchführen möchten, können die entsprechende Genehmigung beantragen. Das Verfahren variiert je nachdem, ob sie sich derzeit außerhalb Spaniens befinden oder sich rechtmäßig im Land aufhalten.
- Verwaltungsvereinfachung für ausländische Investorinnen und Investoren: Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in ein spanisches Start-up investieren möchten, können online eine Steuerliche Identifikationsnummer (NIF) beantragen, ohne vorher eine Ausländeridentitätsnummer (NIE) einzuholen.
- Pauschaler IRPF-Satz von 24 % für Einzelpersonen, die nach Spanien ziehen: Um von diesem Steueranreiz zu profitieren, muss die Einzelperson mindestens fünf Jahre in einem anderen Land gelebt haben und dann nach Spanien gezogen sein, um ein Start-up zu gründen oder für eines zu arbeiten.
- IRPF-Einsparungen für Investorinnen und Investoren: Um sich für den Einkommensteuerabzug für Investorinnen und Investoren zu qualifizieren, müssen diese bis zu 40 % des Stammkapitals eines Unternehmens erwerben, das nicht älter als fünf bis sieben Jahre ist – unabhängig davon, ob das Unternehmen als Start-up zertifiziert ist oder nicht – und die Investition drei bis 12 Jahre lang halten.
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FAQs zum Start-up-Gesetz in Spanien
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.