Die Einnahmenüberschussrechnung in Deutschland

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  1. Einführung
  2. Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?
  3. Wie funktioniert die (EÜR)?
  4. Was ist der Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung?
  5. Wer kann die EÜR anstelle der doppelten Buchführung einreichen?
    1. Wer ist zur EÜR berechtigt?
    2. Gesetzliche Grenzwerte
    3. Ausnahmen und Besonderheiten
  6. Welches ist das richtige Formular in ELSTER?
    1. Wichtige Aspekte der Anlage EÜR
  7. So reichen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in ELSTER ein
    1. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bearbeitung der EÜR in ELSTER
    2. Fristen und Hinweise
  8. Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein Instrument für Kleinunternehmer/innen und Freiberufler/innen in Deutschland, um den Gewinn präzise und effizient zu ermitteln. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die grundlegenden Aspekte der Einnahmenüberschussrechnung und erklären, wie diese funktioniert und welche Vorteile sie bietet. Außerdem erhalten Sie Tipps für ELSTER und eine EÜR Vorlage.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?
  • Wie funktioniert die EÜR?
  • Was ist der Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung?
  • Wer kann die EÜR anstelle der doppelten Buchführung einreichen?
  • Welches ist das richtige Formular in ELSTER?
  • So reichen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in ELSTER ein
  • Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein grundlegendes Verfahren zur Gewinnermittlung, das sich durch seine einfache Handhabung auszeichnet. Sie ist für zahlreiche Unternehmensformen in Deutschland nicht nur eine Option, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit.

Dieser Punkt unterstreicht die Relevanz einer korrekten und sorgfältigen Durchführung der EÜR für die Einhaltung steuerlicher Vorgaben und die Vermeidung von Komplikationen mit den Finanzbehörden. Durch die Anwendung der EÜR können Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und zusätzlich Einblicke in ihre Finanzen erhalten, die für strategische Entscheidungen und langfristige Planungen unerlässlich sind.

Wie funktioniert die (EÜR)?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) basiert auf der direkten Gegenüberstellung von tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Geschäftsjahres und folgt dem Zufluss- und Abflussprinzip, wobei Transaktionen erst bei Zahlungseingang oder -ausgang erfasst werden.

Sie stellt eine Alternative zur doppelten Buchführung dar und ist insbesondere für kleinere Geschäftseinheiten von Bedeutung. Durch die direkte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermöglicht die EÜR eine klare Sicht auf die finanzielle Lage eines Unternehmens. Ein entscheidender Faktor, um finanzielle Stabilität und Wachstum zu gewährleisten.

Die EÜR erfordert keine komplexen Buchungen auf verschiedenen Konten, sondern lediglich eine systematische Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, was die Buchführung deutlich vereinfacht. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz der erfassten Einnahmen und Ausgaben. Für jede Buchung ist ein Beleg erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit und Stimmigkeit der Aufzeichnungen zu gewährleisten.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung?

Der Unterschied zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der doppelten Buchführung liegt primär in der Komplexität und dem Detailgrad der finanziellen Aufzeichnungen. Während die EÜR für ihre Einfachheit und Übersichtlichkeit bekannt ist, zeichnet sich die doppelte Buchführung durch eine tiefere und umfassendere Darstellung der finanziellen Vorgänge eines Unternehmens aus.

Bei der EÜR werden lediglich die tatsächlichen Geldflüsse – Einnahmen und Ausgaben – gegenübergestellt. Im Gegensatz dazu erfordert die doppelte Buchführung, die für größere Unternehmen verpflichtend ist, die Erfassung jedes Geschäftsvorfalls in mindestens zwei Konten – einmal im Soll und einmal im Haben. Diese Methode bietet eine detailliertere Sicht auf die Finanzen, da sie nicht nur Zahlungsflüsse, sondern auch Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie ermöglicht eine umfassende Bilanzierung, einschließlich der Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die Transparenz in die finanzielle Leistungsfähigkeit und Stabilität des Unternehmens gewährt.

Die Wahl zwischen EÜR und doppelter Buchführung hängt daher wesentlich von der Größe und Struktur des Unternehmens ab. Kleinere Unternehmen profitieren von der Einfachheit der EÜR, während größere Unternehmen durch die doppelte Buchführung eine genauere finanzielle Analyse vornehmen können. Beide Methoden erfüllen jedoch das grundlegende Ziel der Gewinnermittlung und bieten jeweils spezifische Vorteile für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Unternehmen.

Wer kann die EÜR anstelle der doppelten Buchführung einreichen?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, die nicht jedem Unternehmen offensteht. Ihre Anwendbarkeit ist durch das deutsche Steuerrecht geregelt und richtet sich in erster Linie nach der Unternehmensgröße und -art.

Wer ist zur EÜR berechtigt?

Die EÜR steht bestimmten Gruppen von Unternehmern offen, wobei diese Einteilung hilft, die steuerlichen Pflichten angemessen zu gestalten und kleinere Unternehmen nicht mit den Anforderungen der doppelten Buchführung zu überfordern. Folgende Unternehmensformen und - gruppen können von der EÜR Gebrauch machen:

  • Freiberufler/innen: Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten oder Künstler/innen.

  • Kleingewerbetreibende: Dies bezieht sich auf kleine Unternehmen, die keine Kaufmannseigenschaften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufweisen.

  • Gewerbetreibende mit geringen Umsatz- und Gewinngrenzen: Hierzu zählen Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen werden jährlich angepasst und sind im Einkommensteuergesetz definiert.

Gesetzliche Grenzwerte

Für die Anwendung der EÜR sind bestimmte Grenzwerte maßgeblich, die im § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt sind. Diese Grenzwerte definieren, bis zu welcher Höhe von Umsatz und Gewinn ein Unternehmen die EÜR anstelle der doppelten Buchführung nutzen darf. Diese Grenzen sind wie folgt festgelegt:

  • Umsatzgrenze: Ein Jahresumsatz von maximal 600.000 Euro.

  • Gewinngrenze: Ein Jahresgewinn von maximal 60.000 Euro.

Ausnahmen und Besonderheiten

Während die EÜR für die genannten Gruppen eine vereinfachte und praktikable Option darstellt, gibt es auch Ausnahmen, in denen Unternehmen trotz Unterschreitung der genannten Grenzwerte zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dazu zählen:

  • Kapitalgesellschaften: Unabhängig von Umsatz und Gewinn sind Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und AGs, immer zur doppelten Buchführung verpflichtet.

  • Überschreitung nur eines der Grenzwerte: Unternehmen, die nur einen der beiden Grenzwerte (Umsatz oder Gewinn) überschreiten, müssen ebenfalls zur doppelten Buchführung übergehen.

Die EÜR reduziert den buchhalterischen Aufwand und ermöglicht eine effiziente und unkomplizierte Abwicklung der steuerlichen Pflichten. Unternehmen sollten jedoch stets die aktuellen Grenzwerte und Ausnahmen im Blick behalten, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Welches ist das richtige Formular in ELSTER?

Für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist das offizielle und standardisierte Formular des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die sogenannte Anlage EÜR, das korrekte Dokument zur Einreichung bei ELSTER. Dieses Formular ist für alle Unternehmen und Selbstständige verpflichtend, die ihren Gewinn mittels der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.

Wichtige Aspekte der Anlage EÜR

  • Offizielles Formular: Die Anlage EÜR ist das offizielle Formular zur Einnahmenüberschussrechnung. Frühere Möglichkeiten einer formlosen Gewinnermittlung sind nicht mehr zulässig.

  • Digitaler Zugriff: Das Formular kann über die ELSTER-Plattform unter dem Reiter 'Formulare und Leistungen' abgerufen werden. Es ist in der Liste der Formulare alphabetisch zu finden.

  • Inhaltliche Struktur: Die Anlage EÜR erfordert eine detaillierte Aufschlüsselung von Betriebseinnahmen und -ausgaben, um den Unternehmensgewinn zu ermitteln. Dies beinhaltet auch Zusatzanlagen wie AVEÜR (Anlagevermögen), Anlage SZ (nicht abziehbare Schuldzinsen) und weitere, abhängig von den individuellen Unternehmensumständen.

  • Einreichung mit Einkommensteuererklärung: Das ausgefüllte Formular wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Dies ist für Unternehmer verpflichtend und erfolgt inklusive aller relevanten Anlagen.

So reichen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in ELSTER ein

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) digital über das Steuerverwaltungsprogramm ELSTER einzureichen, ist eine effiziente Methode, die den Prozess der Steuererklärung in Deutschland vereinfacht. ELSTER bietet eine benutzerfreundliche Plattform, die es ermöglicht, die erforderlichen Formulare sicher auszufüllen und einzureichen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bearbeitung der EÜR in ELSTER

1. Zugang zu MeinELSTER: Zunächst ist die Webseite von MeinELSTER aufzurufen. Anschließend ist die Anmeldung im eigenen Konto erforderlich. Bei noch nicht bestehender Registrierung ist eine einmalige Anmeldung notwendig.

2. Formularsuche: Nach dem Login folgt der Reiter 'Formulare und Leistungen'. Unter 'Alle Formulare' findet sich das benötigte Formular für die Einnahmenüberschussrechnung. Die Formulare sind alphabetisch sortiert, was die Suche vereinfacht.

3. Ausfüllen der EÜR: In der Anlage EÜR werden die Betriebseinnahmen und -ausgaben eingetragen. Dies umfasst alle relevanten finanziellen Transaktionen des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr.

4. Berücksichtigung von Zusatzanlagen: Je nach Bedarf können weitere Anlagen zur EÜR hinzugefügt werden, wie beispielsweise AVEÜR für Anlagevermögen, Anlage SZ für nicht abziehbare Schuldzinsen, Anlage SE für Sondergewinnermittlung oder Anlage ER für Ergänzungsrechnungen. Diese Zusatzanlagen können auch nach dem Ausfüllen des Hauptformulars ergänzt werden.

5. Ermittlung des Gewinns: In ELSTER wird der Gewinn automatisch berechnet, indem die eingegebenen Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden.

6. Einreichung der Steuererklärung: Die fertig ausgefüllte EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls weiteren Steuererklärungen wie die Umsatzsteuererklärung oder Gewerbesteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Dies erfolgt direkt über ELSTER.

Fristen und Hinweise

  • Einreichungsfrist: Die Einkommensteuererklärung inklusive EÜR sollte bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Dies gewährleistet die Einhaltung der steuerlichen Fristen.

  • Änderungen seit 2017: Es ist zu beachten, dass seit 2017 die Verpflichtung besteht, das standardisierte EÜR-Formular zu verwenden. Die Möglichkeit, eine formlose Einnahmenüberschussrechnung einzureichen, ist seither nicht mehr gegeben.

Die Nutzung von ELSTER für die Einnahmenüberschussrechnung bietet eine moderne und effiziente Lösung, die den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Die digitale Einreichung beschleunigt nicht nur den Prozess, sondern erhöht auch die Genauigkeit und Sicherheit der steuerlichen Dokumentation. Für die Erfassung der EÜR gibt es auch zahlreiche Programme, die über ein integriertes ELSTER-Modul zur bequemen Einreichung verfügen. Dazu zählen unter anderen:

  • sevDesk
  • lexoffice
  • Buchhaltungs- Butler
  • Fastbill
  • WISO Mein Büro

Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Eine Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), wie hier als Download zur Verfügung gestellt, ist eine effiziente Möglichkeit, um die Buchhaltung für Kleinunternehmer/innen und Freiberufler/innen zu vereinfachen.

Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung

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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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