Betriebsstätte im Ausland: Besteuerung, Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen

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  1. Einführung
  2. Was ist eine Betriebsstätte im Ausland?
  3. Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Betriebsstätte im Ausland?
    1. Doppelbesteuerung
    2. Steuererklärung
  4. In welchen Fällen kann eine ausländische Betriebsstätte sinnvoll sein?
    1. Projektbezogene Betriebsstätten
    2. Nähe zu strategischen Partnerinnen und Partnern
    3. Forschungs- und Entwicklungsprojekte
    4. Markteintrittsbarrieren
  5. Was sind die Vor- und Nachteile einer Betriebsstätte im Ausland?
    1. Vorteile
    2. Nachteile

Deutsche Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um ins Ausland zu expandieren. Eine Option ist eine ausländische Betriebsstätte. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Betriebsstätte im Ausland ist, in welchen Fällen diese sinnvoll sein kann und welche Vor- und Nachteile sie bietet. Zudem erklären wir die steuerlichen Auswirkungen einer ausländischen Betriebsstätte.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine Betriebsstätte im Ausland?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Betriebsstätte im Ausland?
  • In welchen Fällen kann eine ausländische Betriebsstätte sinnvoll sein?
  • Was sind die Vor- und Nachteile einer Betriebsstätte im Ausland?

Was ist eine Betriebsstätte im Ausland?

Eine Betriebsstätte ist laut § 12 der Abgabenordnung (AO) jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Stätte der Geschäftsleitung

  • Geschäftsstellen

  • Zweigniederlassungen

  • Fabrikations- oder Werkstätten

  • Warenlager

  • Ein- oder Verkaufsstellen

  • Bauausführungen oder Montagen

Obwohl eine Betriebsstätte örtlich fixiert sein muss, ist eine feste Verbindung zur Erdoberfläche nicht notwendig. Aus diesem Grund können auch Montagen als Betriebsstätten fungieren. Wichtig ist jedoch, dass Unternehmen in Betriebsstätten ihren gewerblichen Tätigkeiten nachgehen. Zudem muss die Tätigkeit vor Ort auf Dauer angelegt sein. Der Gesetzgeber sieht ein Minimum von sechs Monaten vor. Betriebsstätten sind rechtlich keine selbstständigen Einheiten, sondern unselbstständige Teile eines Unternehmens.

Eine Betriebsstätte im Ausland ist eine feste Geschäftseinrichtung eines Unternehmens, die sich außerhalb des Heimatlandes befindet. Wenn ein deutsches Unternehmen beispielsweise eine Filiale in der Schweiz oder eine Produktionsstätte in Frankreich eröffnet, handelt es sich um eine ausländische Betriebsstätte.

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Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Betriebsstätte im Ausland?

Für deutsche Unternehmen, die im Ausland eine Betriebsstätte gründen, entstehen verschiedene steuerliche Verpflichtungen – sowohl im Ausland als auch in Deutschland.

Doppelbesteuerung

Nach dem Welteinkommensprinzip besteuert Deutschland das gesamte Einkommen eines steuerpflichtigen Unternehmens – unabhängig davon, wo das Einkommen erwirtschaftet wurde. Es werden demnach auch Steuern auf die Einkünfte ausländischer Betriebsstätten erhoben. Wenn die ausländischen Finanzbehörden ihrerseits Steuern auf die Einkünfte der Betriebsstätte verlangen, besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung.

Um diese zu vermeiden, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dabei handelt es sich um völkerrechtliche Verträge, die vermeiden sollen, dass Steuerpflichtige für dieselben Einkünfte im selben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. In vielen Fällen stellt bei DBA der Staat, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat, die Unternehmen von der Besteuerung frei oder verrechnet die Steuerbeträge. Die Einkünfte werden dann lediglich dort versteuert, wo die Betriebsstätte ihren Sitz hat beziehungsweise die Einkünfte erzielt wurden. Wenn demnach ein deutsches Unternehmen Einkommen aus einer Fabrik in Polen erwirtschaftet, werden diese in Polen versteuert.

Steuererklärung

Wenn ein deutsches Unternehmen eine Betriebsstätte im Ausland eröffnet, muss es auch dort Steuererklärungen abgeben. Wie umfangreich diese Pflichten sind, hängt von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab. Meist muss eine eigene Gewinnermittlung für die ausländische Betriebsstätte erstellt werden.

Zusätzlich ist für ausländische Betriebsstätten in Deutschland eine Gewinnermittlung nach deutschen Vorgaben nötig. Diese hilft festzustellen, welcher Teil des Gewinns in Deutschland wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht besteuert wird. Die Gewinnermittlung erfolgt nach der sogenannten Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), die genau regelt, wie Gewinne, Vermögen und Schulden der Betriebsstätte zugeordnet werden. Wenn Vermögen oder Wirtschaftsgüter von Deutschland in die ausländische Betriebsstätte übertragen werden, kann dies dazu führen, dass auf bisher unversteuerte Wertsteigerungen Steuern anfallen. Zudem müssen Unternehmen den deutschen Finanzbehörden melden, wenn sie eine ausländische Betriebsstätte gründen oder eine grenzüberschreitende Steuerstrategie nutzen. Die Mitteilungspflichten sind zusammengefasst in § 138 Absatz 2 AO.

Wenn Sie eine ausländische Betriebsstätte planen, sollten Sie sich vorab ausführlich über die steuerlichen Vorschriften des Ziellandes informieren und prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht. Liegt kein DBA vor, kann möglicherweise die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Doch auch, wenn ein Abkommen besteht, kann es Herausforderungen geben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gewinnermittlung in beiden Ländern zu unterschiedlichen Ergebnissen führt oder wenn die Betriebsstätte nur von einem der beiden Staaten anerkannt wird.

In welchen Fällen kann eine ausländische Betriebsstätte sinnvoll sein?

Eine ausländische Betriebsstätte kann für deutsche Unternehmen unter bestimmten Umständen strategisch und/oder finanziell sinnvoll sein. Einige Motive ergeben sich aus den unten genannten Vorteilen einer ausländischen Betriebsstätte – darunter Kosten- oder Steuereinsparungen sowie der Zugang zu Märkten und Ressourcen. Darüber hinaus können die folgenden Fälle für eine feste Geschäftseinrichtung im Ausland sprechen.

Projektbezogene Betriebsstätten

Für befristete Projekte kann eine temporäre Betriebsstätte entstehen. Dies bietet sich beispielsweise bei Bau- und Montagearbeiten an. Einer der größten Vorteile dabei ist die Flexibilität, da Unternehmen die Betriebsstätte nur für die Dauer des Projekts einrichten und nach dessen Abschluss wieder auflösen können. Diese temporäre Struktur ermöglicht es, Ressourcen effizient einzusetzen und langfristige Verpflichtungen zu vermeiden.

Zudem können projektbezogene Betriebsstätten steuerliche Vorteile bieten, da sie eine klare Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben eines bestimmten Projekts ermöglichen. Dies erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern hilft auch, Doppelbesteuerung zu vermeiden, indem die Einkünfte direkt dem jeweiligen Land zugeordnet werden.

Nähe zu strategischen Partnerinnen und Partnern

Eine ausländische Betriebsstätte kann sinnvoll sein, wenn sie nahe wichtiger strategischer Partner/innen, Lieferantinnen und Lieferanten oder Produktionsnetzwerke liegt. Direkte Kommunikationswege ermöglichen bestenfalls eine effizientere Zusammenarbeit sowie eine schnellere Problemlösung. Darüber hinaus können Lieferwege verkürzt und Kosten reduziert werden.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Unternehmen mit einem Fokus auf Innovation können von der Gründung ausländischer Betriebsstätten in Ländern profitieren, die spezielle Förderprogramme für Forschung und Entwicklung anbieten. Diese Programme, die oft steuerliche Vorteile oder direkte Zuschüsse beinhalten, ermöglichen es Unternehmen, ihre Forschungskosten zu senken.

Zudem kann die Ansiedlung in Ländern mit starken F&E-Infrastrukturen helfen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Fachkräfte aus spezialisierten Hochschulen und Forschungszentren stärken die Innovationskraft von Unternehmen.

Markteintrittsbarrieren

In einigen Ländern bestehen regulatorische Hürden, die ausländischen Unternehmen ohne lokale Präsenz den Markteintritt erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen ist eine Betriebsstätte zwingend erforderlich.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Betriebsstätte im Ausland?

Eine Betriebsstätte im Ausland kann für deutsche Unternehmen sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Punkte im Überblick.

Vorteile

Marktzugang und Expansion

Ein bedeutender Vorteil einer ausländischen Betriebsstätte ist der direkte Zugang zu neuen Märkten. Durch die physische Präsenz vor Ort können Unternehmen ihre Bekanntheit steigern und ihre Wettbewerbsposition verbessern. Zudem ermöglicht die Nähe zu Kundinnen und Kunden, Produkte und Dienstleistungen gezielt an lokale Bedürfnisse anzupassen.

Kosteneinsparungen

Für eine ausländische Betriebsstätte sprechen zudem potenzielle Kosteneinsparungen. In vielen Ländern sind Lohn- und Betriebskosten, Mieten oder Energiepreise deutlich niedriger als in Deutschland. Zudem bieten einige Staaten steuerliche Anreize oder Subventionen, um ausländische Unternehmen anzulocken, was zusätzliche finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Steuereinsparungen

Steuerlich profitieren Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten nicht nur von den DBA, die eine Mehrfachbesteuerung verhindern: Wenn eine Betriebsstätte in einem Land mit niedrigeren Steuersätzen angesiedelt ist, zahlt das Unternehmen weniger Steuern als in Deutschland. Dies führt zu einer Senkung der Gesamtsteuerbelastung.

Ressourcenzugang

Ausländische Betriebsstätten bieten Unternehmen Zugang zu Rohstoffen, die in bestimmten Regionen verfügbar und für die Produktion notwendig sein können. Darüber hinaus ermöglicht eine Ansiedlung vor Ort die Nutzung lokaler Fachkräfte mit spezifischen Qualifikationen.

Nachteile

Politische und wirtschaftliche Risiken

Ausländische Betriebsstätten bergen potenzielle politische und wirtschaftliche Risiken. In Zielländern mit politischer Instabilität können unerwartete Gesetzesänderungen, Regierungswechsel oder soziale Unruhen die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen. Zudem können wirtschaftliche Risiken wie Währungsschwankungen, Inflation oder plötzliche Handelsrestriktionen zu finanziellen Verlusten führen. Unternehmen sollten daher frühzeitig Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen und regelmäßige Marktanalysen durchführen, um auf mögliche Veränderungen vorbereitet zu sein.

Steuerliche Komplexität

Die Einrichtung ausländischer Betriebsstätten führt für Unternehmen zu einer erhöhten steuerlichen Komplexität. Es gilt, die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen und Vorschriften der jeweiligen Auslandsmärkte zu beachten. Dies erschwert die Steuerplanung- und Berichterstattung. Zudem sollten sich Unternehmen stets versichern, dass sie nicht doppelt besteuert werden.

Administrativer Mehraufwand

Da Unternehmen auf Auslandsmärkten verpflichtet sind, die lokalen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, entsteht ein erhöhter bürokratischer Aufwand. Für jede ausländische Betriebsstätte müssen spezifische Dokumentationen, Genehmigungen und Compliance-Anforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus sind häufig Anpassungen der Unternehmensstrukturen und Prozesse notwendig.

Kosten und Risiken einer Gründung

Die Gründung ausländischer Betriebsstätten ist mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden. Es fallen unter anderem Kosten für die Errichtung der Infrastruktur, Personal und rechtliche Beratung an. Zudem besteht ein gewisses Risiko beim Markteintritt, da Unternehmen möglicherweise auf unerwartete Marktbedingungen, Wettbewerbsdruck oder kulturelle Unterschiede stoßen. Unternehmen, die ins Ausland expandieren möchten, sollten daher planvoll vorgehen und sich intensiv mit Markteintrittsstrategien befassen.

Kontroll- und Managementherausforderungen

Auch Herausforderungen in Bezug auf Kontrollen und Management können die Folge einer ausländischen Betriebsstätte sein. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Geschäftsprozesse in verschiedenen Ländern effizient zu überwachen und zu steuern. Zudem können Kommunikationsbarrieren und Zeitverschiebungen die Zusammenarbeit über die internationalen Standorte hinweg erschweren.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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