Familienunternehmen in Italien: Struktur, Besteuerung und Zahlungsabläufe

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  1. Einführung
  2. Was sind Familienunternehmen?
    1. Wer kann sich beteiligen?
    2. Formale Anforderungen
    3. Haftung und Beziehungen zu Dritten
  3. Rechte beteiligter Familienmitglieder
  4. Besteuerung und Beiträge in Familienunternehmen
    1. So wird das Einkommen von Familienunternehmen besteuert
    2. Familienunternehmen und Pauschalbesteuerung
    3. Sozialversicherungsbeiträge für mitarbeitende Familienmitglieder
  5. Familienunternehmen: Vor- und Nachteile gegenüber S.r.l.s oder Einzelunternehmen
  6. Möglichkeiten für Digitalisierung und Zahlungsverwaltung mit Stripe

Die Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens zusammen mit Familienmitgliedern ist in der italienischen Unternehmenslandschaft eine sehr häufige Wahl. Diese Unternehmen stellen in Italien eine flexible Lösung dar. Sie eignet sich besonders für kleine, von den Mitgliedern eines Haushalts geführte Unternehmen, die strukturiert zusammenarbeiten möchten, ohne eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Hinter dieser scheinbar einfachen rechtlichen Form verbergen sich jedoch genaue Regeln zu regulatorischen, steuerlichen und Sozialversicherungspflichten.

In diesem Artikel werden Familienunternehmen analysiert, beginnend mit ihrer Definition und ihren Gründungsvoraussetzungen. Wir untersuchen die Rechte beteiligter Verwandter, die Rolle der mitarbeitenden oder assistierenden Familienmitglieder und die Besteuerung dieser Strukturen. Abschließend betrachten wir die Vor- und Nachteile im Vergleich zu Unternehmen mit beschränkter Haftung (S.r.l.) und Einzelunternehmen, damit Ihnen klar wird, wann ein Familienunternehmen wirklich die richtige Wahl ist.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was sind Familienunternehmen?
  • Rechte beteiligter Familienmitglieder
  • Besteuerung und Beiträge in Familienunternehmen
  • Familienunternehmen: Vor- und Nachteile gegenüber S.r.l.s oder Einzelunternehmen
  • Möglichkeiten für Digitalisierung und Zahlungsverwaltung mit Stripe

Was sind Familienunternehmen?

Nach italienischem Recht sind sie keine separate juristische Person, sondern eine besondere Form des Einzelunternehmens, die unter Artikel 230-bis des italienischen Zivilgesetzbuchs fällt. In diesem Zusammenhang bleibt der/die Unternehmensinhaber/in Einzelunternehmer/in. Familienmitglieder sind am Unternehmen beteiligt, ohne Gesellschafter/innen zu werden.

Wer kann sich beteiligen?

Ein Familienunternehmen erfüllt die Voraussetzungen, wenn der/die Ehepartner/in der Inhaberin oder des Inhabers, Blutsverwandte bis zum dritten Grad und Schwiegereltern bis zum zweiten Grad aktiv und kontinuierlich zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit muss stabil sein und darf nicht nur gelegentlich erfolgen: Sporadische Hilfe reicht nicht aus; ein ständiger Beitrag zur Tätigkeit ist erforderlich.

Formale Anforderungen

In formaler Hinsicht müssen Familienunternehmen durch ein schriftliches Dokument gründet werden, in dem die beteiligten Mitglieder und ihre jeweiligen Anteile am Gewinn aufgeführt sind. Häufig geschieht das in Form einer beglaubigten privaten Vereinbarung oder einer notariellen Urkunde. Dieser Schritt dient dem Schutz der Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und soll die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Struktur sicherstellen.

Haftung und Beziehungen zu Dritten

Ein zentraler Aspekt ist, dass Familienunternehmen keine neue juristische Person gründen: Alle Beziehungen über Dritte, von Lieferanten bis hin zu Kunden, bestehen zur Inhaberin bzw. zum Inhaber. Verwandte interagieren nicht direkt mit der Außenwelt, sondern beteiligen sich intern an wirtschaftlichen Ergebnissen und wichtigen Entscheidungen.

Rechte beteiligter Familienmitglieder

Die für diese Unternehmen geltenden Vorschriften bieten Familienangehörigen, die sich kontinuierlich aktiv am Unternehmen beteiligen, einen definierten Schutz. Das Gesetz betrachtet ihren Beitrag nicht als bloße informelle Unterstützung. Vielmehr weist es ihnen spezifische Rechte zu, die sowohl mit der geleisteten Arbeit als auch mit den finanziellen Ergebnissen der Tätigkeit verbunden sind. Konkret sieht Artikel 230-bis des italienischen Zivilgesetzbuchs für beteiligte Angehörige folgende Rechte vor:

  • Beteiligung am Gewinn der Tätigkeit im Verhältnis zur Menge und Qualität der geleisteten Arbeit

  • Anteil an den mit Gewinnen erworbenen Vermögenswerten und an dem Wert, der im Laufe der Zeit durch das Unternehmen geschaffen wurde, einschließlich Goodwill (d. h. der mit Geschäftswachstum, Kundenbasis und Marktreputation verbundenen Wertsteigerung)

  • Erhalt von Unterhalt, bezogen auf die finanzielle Situation des Haushalts, wenn die Tätigkeit hauptsächlich innerhalb des Haushalts ausgeübt wird

  • Eingreifen in außerordentliche Managemententscheidungen, strategische Entscheidungen bezüglich des Unternehmens und alle Handlungen, die zur Beendigung der Tätigkeit führen

  • Auszahlung ihres Anteils bei Beendigung der Zusammenarbeit oder Auflösung des Familienunternehmens

Diese Rechte verdeutlichen die Position der Familienangehörigen: Sie sind nicht abhängig beschäftigt, sondern mitarbeitende Familienmitglieder, denen das Gesetz einen definierten wirtschaftlichen und monetären Schutz gewährt. Dieser Schutz unterscheidet sich von dem, der abhängig Beschäftigten sowie Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zusteht.

Besteuerung und Beiträge in Familienunternehmen

Die Besteuerung von Familienunternehmen folgt bestimmten Regeln, die Elemente von Einzelunternehmen mit der Verteilung der Einnahmen unter Verwandten, die im Unternehmen tätig sind, kombinieren. Die Kenntnis dieser Mechanismen ist wichtig, um die Auswirkungen dieser Organisationsform auf Steuer- und Sozialversicherungsfragen korrekt einzuschätzen.

So wird das Einkommen von Familienunternehmen besteuert

In steuerlicher Hinsicht generiert die Tätigkeit Einkommen, das von Gesetzes wegen dem/der Unternehmensinhaber/in zugerechnet wird. Nach Berechnung der gesamten Einnahmen kann der/die Inhaber/in den beteiligten Familienmitgliedern innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen (Art. 5 Abs. 4 und 5 konsolidiertes Einkommensteuergesetz) einen Teil dieses Einkommens zuweisen. Hierbei gilt:

  • Mindestens 51 % des Einkommens müssen dem/der Unternehmer/in zugerechnet werden.

  • Bis zu 49 % des Einkommens können mitarbeitenden Familienangehörigen kollektiv zugerechnet werden.

  • Die Aufschlüsselung muss schriftlich festgehalten werden und den tatsächlichen Arbeitsbeitrag der einzelnen Mitglieder widerspiegeln.

Jedes mitarbeitende Familienmitglied gibt den zugewiesenen Anteil in seiner persönlichen Steuererklärung an und zahlt Abgaben gemäß den progressiven Steuersätzen für persönliches Einkommen (IRPEF).

Familienunternehmen und Pauschalbesteuerung

Wenn der/die Unternehmer/in an der Pauschalregelung festhält und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, kann die Tätigkeit nach dem gesetzlichen Rahmen für Familienunternehmen dafür infrage kommen. In diesem Fall funktioniert die Regelung wie folgt:

  • Das steuerpflichtige Einkommen wird anhand der Rentabilitätsquote ermittelt, die für den entsprechenden Code zur Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (ATECO) angegeben ist.

  • Anstelle von persönlicher Einkommensteuer, Zuschlägen und regionalen Steuern auf produktive Tätigkeiten (IRAP) wird eine Ersatzsteuer erhoben.

  • Die Kriterien für die Aufteilung des Einkommens zwischen dem/der Unternehmensinhaber/in und Familienangehörigen bleiben unverändert.

Die Pauschalregelung vereinfacht die Buchhaltungsanforderungen, geht aber mit strengen Beschränkungen für Umsatz und geschäftliche Ausgaben sowie weiteren Zugangsvoraussetzungen einher.

Sozialversicherungsbeiträge für mitarbeitende Familienmitglieder

Zusätzlich zu den steuerlichen Auswirkungen unterliegen diese Unternehmen festgelegten Sozialversicherungspflichten. Familienmitglieder, die kontinuierlich an der Tätigkeit beteiligt sind, müssen sich je nach Art der Geschäftstätigkeit (Handwerker/innen oder Gewerbetreibende) beim zuständigen Amt des Nationalinstituts für Soziale Fürsorge (INPS) registrieren.

Im Allgemeinen sind Beiträge wie folgt fällig:

  • Feste Jahresbeiträge, unabhängig vom erzielten Einkommen

  • Das INPS wendet zusätzliche prozentuale Beiträge auf Einkommen an, das den für das jeweilige Jahr festgelegten Mindestbetrag überschreitet. Unterhalb dieser Schwelle gelten die Mindestbeiträge.

  • Die Beitragspflicht gilt sowohl für den/die Unternehmensinhaber/in als auch für mitarbeitende Familienmitglieder.

Die Verwaltung der INPS-Beiträge ist in Familienunternehmen eine Angelegenheit, die sorgfältig bedacht werden muss, da sie sich erheblich auf die Gesamtarbeitskosten auswirkt.

Familienunternehmen: Vor- und Nachteile gegenüber S.r.l.s oder Einzelunternehmen

Wer über ein Familienunternehmen als Organisationsmodell nachdenkt, sollte es direkt mit den gängigsten Alternativen vergleichen, insbesondere mit Einzelunternehmen und S.r.l.s. Familienunternehmen haben bestimmte Elemente mit beiden gemeinsam. Es gibt jedoch auch jeweils spezielle Merkmale, die sich auf Haftung, Besteuerung und Betriebsführung auswirken.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile von Familienunternehmen im Vergleich zu den beiden anderen Formen zusammen.

Aspekt

Familienunternehmen

Einzelunternehmen

S.r.l.s.

Rechtliche Struktur

Einzelunternehmen mit gesetzlich geregelter familiärer Zusammenarbeit

Einzelunternehmen

Kapitalgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit

Anlauf- und Betriebskosten

Eher moderat

Sehr moderat

Höher (notarielle Urkunde, ordentliche Buchhaltung, Corporate Compliance)

Vermögenshaftung

Unbeschränkte Haftung des Inhabers bzw. der Inhaberin des Unternehmens

Unbeschränkte Haftung des Inhabers bzw. der Inhaberin des Unternehmens

Haftung beschränkt auf das Stammkapital

Beteiligung von Familienmitgliedern

Geregelt durch wirtschaftliche und Eigentumsrechte

Unstrukturiert

Nur als Partner/innen oder Mitarbeiter/innen möglich

Besteuerung des Einkommens

Einkommen des Unternehmens, wobei bis zu 49 % auf Familienmitglieder verteilt werden

Einkommen vollständig dem/der Unternehmensinhaber/in zugerechnet

Körperschaftssteuer (IRES) + potenzielle Besteuerung von Dividenden

Flexibilität des Managements

Hoch, typisch für Familienunternehmen

Sehr hoch

Strenger, reguliert durch Satzung und Unternehmensorgane

Mitarbeiterschutz

Gesetzlich geregelt (Gewinne, Erhöhungen, Liquidation)

Fehlt

Abhängig von der Beziehung (Partner/in oder Mitarbeiter/in)

Skalierbarkeit und Wachstum

Begrenzt

Begrenzt

Hoch

Attraktivität für Investorinnen und Investoren

Gering

Sehr niedrig

Hoch

Möglichkeiten für Digitalisierung und Zahlungsverwaltung mit Stripe

Auch Familienunternehmen durchlaufen in den letzten Jahren einen Digitalisierungsprozess, der durch das Wachstum von E-Commerce und Online-Dienstleistungen vorangetrieben wird. Zahlungsverwaltung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist zu einem strategischen Element geworden, vor allem wenn Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen über digitale Kanäle verkaufen.

Mit Lösungen wie Stripe Payments können Sie Online-Transaktionen einfach und sicher akzeptieren und dabei Karten, Digital Wallets und lokale Zahlungsmethoden unterstützen. Für Familienunternehmen bedeutet das weniger betriebliche Komplexität. Außerdem können sie Kundinnen und Kunden ohne komplexe Verwaltungsstruktur einen modernen Bezahlvorgang anbieten.

Mit Stripe Invoicing können Sie die Abrechnung automatisieren, Fälligkeitstermine überblicken und den Zahlungseinzug verfolgen, was die Aufteilung des Umsatzes unter Verwandten vereinfacht. Das ist besonders nützlich, wenn mehrere Personen an der Aufgabe arbeiten und ein klarer Überblick über die Cashflows erforderlich ist. Dank der Zusammenarbeit mit Drittpartnern können Sie Stripe Invoicing auch für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung verwenden.

Die Integration digitaler Zahlungstools erleichtert die interne Verwaltung, da sie genauere Berichterstattung, automatisierten Abgleich und bessere Kontrolle über Finanzdaten ermöglicht. Für viele Familienunternehmen in Italien stellt die Digitalisierung von Transaktionen einen konkreten Schritt in Richtung einer effizienteren und langfristig nachhaltigeren Verwaltung dar.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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