Das GmbH Stammkapital in Deutschland

  1. Einführung
  2. Was ist das Stammkapital einer GmbH?
  3. Wie hoch ist das erforderliche Stammkapital für die Gründung einer GmbH?
    1. Wie viel müssen Sie auf einmal einzahlen?
  4. Welche Form kann Stammkapital annehmen?
  5. Wie können Sie Stammkapital hinterlegen?
  6. Pflicht zur Aufrechterhaltung des Stammkapitals – können Sie das Kapital nutzen?
  7. Welche Alternativen zum Stammkapital gibt es?
    1. Alternative Möglichkeiten zu einer „richtigen“ GmbH
  8. Wie wird das Stammkapital in der Bilanz angegeben?
  9. Was passiert mit dem Stammkapital, wenn eine GmbH aufgelöst wird?

Das Stammkapital ist das Rückgrat einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland und bildet die finanzielle Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit. Als eines der grundlegendsten Konzepte im Gesellschaftsrecht spielt das Stammkapital eine entscheidende Rolle bei der Gründung, dem Betrieb und sogar der Auflösung einer GmbH. In diesem Artikel erfahren Sie die rechtlichen Anforderungen und die verschiedenen Aspekte des Stammkapitals einer GmbH in Deutschland.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist das Stammkapital einer GmbH?
  • Wie hoch ist das erforderliche Stammkapital für die Gründung einer GmbH?
  • Welche Form kann Stammkapital annehmen?
  • Wie können Sie Stammkapital hinterlegen?
  • Pflicht zur Aufrechterhaltung des Stammkapitals - können Sie das Kapital nutzen?
  • Welche Alternativen zum Stammkapital gibt es?
  • Wie wird das Stammkapital in der Bilanz angegeben?
  • Was passiert mit Stammkapital, wenn eine GmbH aufgelöst wird?

Was ist das Stammkapital einer GmbH?

Das Stammkapital einer GmbH ist das Grundkapital, das bei der Gründung des Unternehmens von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern eingezahlt wird. Es bildet die finanzielle Basis und Haftungsmasse der GmbH.

Das Stammkapital dient dazu, die Gläubiger/innen der GmbH im Falle einer Insolvenz abzusichern und stellt somit eine Sicherheit für geschäftliche Verbindungen, Kundschaft und Lieferfirmen dar. Es kann in Form von Bargeld, Sachleistungen oder auch in Form von Forderungen eingebracht werden. Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt auf ein spezielles Konto, das von einer Notarin oder einem Notar verwaltet wird, der auch die Gründungsurkunde beglaubigt.

Wie hoch ist das erforderliche Stammkapital für die Gründung einer GmbH?

Das erforderliche Stammkapital für die Gründung einer GmbH ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) muss das Stammkapital mindestens 25.000 € betragen. Es muss nicht vollständig bei der Gründung ausgegeben werden. Ein Teil des Stammkapitals kann als Rücklage für zukünftige Investitionen oder als Sicherheit für das operative Geschäft dienen. Jedoch muss ein Mindestbetrag von 12.500 € bei Gründung eingezahlt werden.

Die Höhe des Stammkapitals hat Einfluss auf die Haftung der Gesellschafter/innen. Da die GmbH eine juristische Person ist, haften die Gesellschafter/innen grundsätzlich nur mit ihren Einlagen. Dies bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen im Falle einer Insolvenz der GmbH grundsätzlich nicht betroffen ist.

Wie viel müssen Sie auf einmal einzahlen?

Bei der Gründung einer GmbH sind viele rechtliche Aspekte zu beachten, darunter auch die Höhe des einzuzahlenden Stammkapitals. Das Stammkapital muss bei Gründung der GmbH in bar oder in Form von Sachleistungen eingezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Mindestbetrag von 12.500 € sofort hinterlegt werden muss. Der Rest kann innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Gründung der GmbH eingezahlt werden. Wenn der erforderliche Betrag des Stammkapitals nicht sofort hinterlegt wird, haften die Gesellschafter/innen für den fehlenden Teil persönlich. Dies bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen im Falle einer Insolvenz der GmbH zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann.

Die Nichtbeachtung der Einzahlungspflicht kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die GmbH kann beispielsweise als sogenannte "Scheingesellschaft" eingestuft werden, was zur Folge hat, dass die Gesellschafter/innen mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Insgesamt ist es von großer Bedeutung, dass Gründungsmitglieder die Einzahlungspflicht des Stammkapitals bei der Gründung einer GmbH ernst nehmen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Unternehmen auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.

Welche Form kann Stammkapital annehmen?

Bei der Gründung einer GmbH in Deutschland ist es wichtig zu wissen, dass das Stammkapital verschiedene Formen annehmen kann. Ob Bargeld, Maschinen, Immobilien oder andere Vermögenswerte – die Wahl der Einbringungsmöglichkeiten für das Stammkapital einer GmbH in Deutschland bietet den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern Flexibilität und ermöglicht es, die finanzielle Basis des Unternehmens an die individuellen Gegebenheiten anzupassen.

Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

  • Bargeld: Die gängigste Form der Einzahlung des Stammkapitals ist Bargeld. Die Gesellschafter/innen bringen den vereinbarten Betrag in Form von Geld auf ein spezielles Konto ein, das für die GmbH geführt wird. Diese Liquidität steht der GmbH sofort zur Verfügung und kann für Investitionen, Betriebskosten und andere Ausgaben genutzt werden.

  • Sachleistungen: Neben Bargeld können die Gesellschafter/innen auch Sachleistungen als Einlage erbringen. Dabei können verschiedene Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung oder sogar immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente oder Marken eingebracht werden. Die Bewertung dieser Sachleistungen erfolgt in der Regel durch eine/n Sachverständige/n und muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Immobilien: Eine weitere Möglichkeit der Kapitaleinbringung ist die Einbringung von Immobilien. Dies können beispielsweise Grundstücke, Gebäude oder andere Immobilienobjekte sein. Auch hier ist eine sachgerechte Bewertung durch eine sachverständige Person erforderlich, um den Wert der Immobilie für die GmbH korrekt festzulegen.

  • Forderungen: Zusätzlich zu Bargeld, Sachleistungen und Immobilien können auch Forderungen gegenüber Dritten als Einlage eingebracht werden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die GmbH bereits vor der Gründung Leistungen erbracht hat und dafür noch Zahlungen ausstehen. Auch hier ist eine Bewertung der Forderungen erforderlich, um ihren Wert für die GmbH zu bestimmen.

Wie können Sie Stammkapital hinterlegen?

Stammkapital muss rechtlich richtig hinterlegt werden. Die gängigste Methode dafür ist die Bareinzahlung. Die Gesellschafter überweisen den vereinbarten Betrag auf ein speziell eingerichtetes Konto der GmbH bei einer Bank. Dieses Konto wird in der Regel von einem/einer Notar/in eröffnet, der/die auch die Gründungsurkunde beglaubigt. Um das Stammkapital als Sachleistung, Immobilie oder Forderung in die GmbH einbringen zu können, muss dieses durch eine/n Sachverständige/n bewertet werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Hinterlegung des Kapitals erfolgt immer unter notarieller Aufsicht. Der Notar/Die Notarin überprüft die Einzahlungen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Er beglaubigt auch die Gründungsurkunde der GmbH und trägt zur rechtssicheren Durchführung des Gründungsprozesses bei.

Pflicht zur Aufrechterhaltung des Stammkapitals – können Sie das Kapital nutzen?

Die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Stammkapitals ist eine grundlegende rechtliche Anforderung für GmbHs in Deutschland, da es dazu dient, die Gläubiger/innen zu schützen und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. Die Verwendung des Stammkapitals ist streng geregelt, um sicherzustellen, dass die GmbH ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und ihre Geschäfte auf einer soliden finanziellen Basis betreibt. Gemäß dem GmbH-Gesetz müssen die Gesellschafter/innen sicherstellen, dass das Stammkapital der GmbH dauerhaft erhalten bleibt.

Diese Pflicht hat die folgenden Auswirkungen auf die Verwendung des Kapitals:

  • Haftungsbeschränkung: Das Stammkapital dient dazu, die Gläubiger/innen der GmbH im Falle einer Insolvenz zu schützen. Indem die Gesellschafter/innen das Stammkapital nicht für persönliche Zwecke verwenden, gewährleisten sie, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt bleibt und ihr persönliches Vermögen nicht in Gefahr ist.

  • Keine Ausschüttung an Gesellschafter/innen: Das Stammkapital kann nicht ohne Weiteres an die Gesellschafter/innen ausgeschüttet oder zurückgezahlt werden, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen einer ordnungsgemäßen Gewinnausschüttung nach festgelegten gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben.

  • Nicht für Geschäftsbetrieb verwenden: Das Stammkapital ist nicht für den normalen Geschäftsbetrieb der GmbH bestimmt. Es soll vielmehr als Sicherheit für die Gläubigerinnen und Gläubiger dienen. Die GmbH darf das Stammkapital daher nicht für Investitionen oder Betriebsausgaben verwenden, sondern muss dafür eigenes Vermögen oder Fremdkapital einsetzen.

  • Einhaltung von Kapitalerhaltungsregeln: Die Gesellschafter/innen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Stammkapital nicht durch Verluste oder Ausschüttungen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag sinkt. Andernfalls können sie persönlich für die Verluste haftbar gemacht werden.

Welche Alternativen zum Stammkapital gibt es?

Für eine richtige GmbH gibt es keine direkten Alternativen zum Stammkapital im eigentlichen Sinne, da das Stammkapital ein wesentliches Merkmal dieser Rechtsform ist. Das Mindest-Stammkapital ist laut Gesetz erforderlich.

Es gibt aber einige Möglichkeiten, die finanzielle Basis einer GmbH zu stärken oder zusätzliche Mittel zu beschaffen:

  • Kapitalerhöhung: Die GmbH kann ihr Stammkapital erhöhen, indem zusätzliche Einlagen von den Gesellschaftern geleistet werden. Dadurch wird die finanzielle Stabilität des Unternehmens gestärkt und es stehen mehr Mittel für Investitionen und Wachstum zur Verfügung.

  • Rücklagenbildung: Anstatt das Stammkapital zu erhöhen, kann die GmbH Gewinne einbehalten und als Rücklagen in der Bilanz ausweisen. Diese Rücklagen dienen als finanzielle Reserve und können bei Bedarf für Investitionen oder zur Deckung von Verlusten genutzt werden.

  • Fremdkapital: Neben dem Stammkapital kann eine GmbH auch Fremdkapital aufnehmen, indem sie Kredite von Banken oder anderen Finanzinstituten aufnimmt. Dies ermöglicht es der GmbH, zusätzliche Mittel zu beschaffen, ohne die Beteiligung der Gesellschafter/innen zu erhöhen.

  • Beteiligungsfinanzierung: Die GmbH kann sich auch durch die Beteiligung externer Investorinnen und Investoren finanzieren, indem sie Anteile am Unternehmen an diese Investorinnen und Investoren verkauft. Diese Form der Finanzierung kann insbesondere bei größeren Investitionen oder Expansionsplänen nützlich sein.

  • Kooperationen und Joint Ventures: Die GmbH kann auch durch Kooperationen oder Joint Ventures mit anderen Unternehmen zusätzliche finanzielle Ressourcen erschließen. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen können Kosten und Risiken geteilt werden, und es können neue Geschäftsmöglichkeiten erschlossen werden.

Alternative Möglichkeiten zu einer „richtigen“ GmbH

Es gibt Alternativen zur klassischen GmbH, insbesondere für Gründungsmitglieder mit beschränktem Startkapital, und somit auch Alternativen zum Stammkapital. Eine vielversprechende Option ist die sogenannte Mini-GmbH, auch bekannt als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" (UG).

Die Mini-GmbH oder UG ist eine spezielle Form der GmbH und wurde geschaffen, um Gründungsmitgliedern mit geringem Startkapital den Einstieg in die Unternehmenswelt zu erleichtern. Im Gegensatz zur klassischen GmbH ist für die Gründung einer UG kein Mindest-Stammkapital von 25.000 € erforderlich. Stattdessen kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von einem € gegründet werden.

Dies sind die Vorteile der Mini-GmbH:

  • Geringeres Startkapital: Die Möglichkeit, eine UG mit einem € Stammkapital zu gründen, erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit für Gründungsmitglieder mit begrenzten finanziellen Ressourcen.

  • Flexibilität: Auch nach der Gründung einer UG kann das Stammkapital schrittweise erhöht werden, bis der Mindestbetrag von 25.000 € erreicht ist und die UG in eine klassische GmbH umgewandelt werden kann.

  • Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter/innen einer UG nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.

Die Gründung einer UG kann trotz der niedrigeren Hürden bestimmte Einschränkungen mit sich bringen, denn eine solche Gesellschaft wird oft als weniger seriös angesehen als eine klassische GmbH, was sich beispielsweise auf die Geschäftsbeziehungen auswirken könnte. Außerdem ist die langfristige Finanzplanung entscheidend, um das Stammkapital schrittweise zu erhöhen und die UG in eine GmbH umzuwandeln, wenn dies gewünscht ist.

Wie wird das Stammkapital in der Bilanz angegeben?

Das Stammkapital ist eine zentrale Komponente der Bilanz einer GmbH und spiegelt die finanzielle Basis des Unternehmens wider. Das Stammkapital einer GmbH wird in der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Innerhalb des Eigenkapitals wird das Stammkapital oft als eigene Position geführt, um seine Bedeutung als Grundlage des Unternehmens deutlich zu machen.

Bei der Gründung einer GmbH wird das Stammkapital als Sollbuchung auf der Aktivseite der Bilanz erfasst, da es sich um Vermögen handelt, das dem Unternehmen gehört. Gleichzeitig erfolgt eine entsprechende Habenbuchung auf der Passivseite der Bilanz, um die Einlagen der Gesellschafter/innen zu verbuchen.

Im Falle einer Kapitalerhöhung wird das zusätzlich eingebrachte Kapital ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz als Sollbuchung erfasst. Auf der Passivseite wird eine entsprechende Habenbuchung vorgenommen, um die Einlagen der Gesellschafter/innen zu verbuchen. Das Stammkapital erhöht sich somit entsprechend.

Was passiert mit dem Stammkapital, wenn eine GmbH aufgelöst wird?

Die Auflösung einer GmbH ist ein bedeutsamer Schritt, der verschiedene rechtliche und finanzielle Aspekte umfasst.

Wenn eine GmbH aufgelöst wird, erfolgt in der Regel zuerst die Abwicklung des Unternehmens. Dabei werden die Vermögensgegenstände verkauft, die Verbindlichkeiten beglichen und etwaige Veräußerungserlöse unter den Gesellschafterinnen/Gesellschaftern aufgeteilt. Das Stammkapital bleibt während dieses Prozesses unangetastet und dient weiterhin als Sicherheit für Gläubiger/innen.

Nach Abschluss der Abwicklung und Begleichung aller Verbindlichkeiten kann das verbleibende Stammkapital an die Gesellschafter/innen zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel entsprechend der Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter/innen. Die Rückzahlung des Stammkapitals kann jedoch erst nach Abschluss der Abwicklung und der Begleichung aller Verbindlichkeiten erfolgen.

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