Altersverifikation im Online-Shop: Das sollten Unternehmen in Deutschland wissen

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Mit Stripe Identity verifizieren Sie Nutzeridentitäten ohne großen Aufwand. So schützen Sie sich nicht nur vor Betrugsversuchen, sondern vereinfachen auch den Anmeldevorgang.

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  1. Einführung
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Wann ist in deutschen Online-Shops eine Altersverifikation erforderlich?
  4. Welche Jugendschutzgesetze und Vorschriften gelten für deutsche Online-Shops?
    1. Jugendschutzgesetz als zentrale Grundlage
    2. Alkoholische Getränke
    3. Tabakwaren und E-Zigaretten
    4. Filme, Spiele und andere Trägermedien
    5. Jugendgefährdende Medien
    6. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für digitale Inhalte
    7. Weitere produktspezifische Vorschriften
  5. Was ist der Unterschied zwischen einer Alterserklärung und einer Altersverifikation im Online-Shop?
  6. Wie funktioniert die Altersverifikation im Online-Shop?
    1. Altersprüfung vor dem Kauf
    2. Zweistufige Altersverifikation
    3. Altersverifikation bei der Lieferung
  7. Welche Datenschutzanforderungen gelten bei der Altersverifikation im Online-Shop?
    1. Welche Daten dürfen erhoben werden?
    2. Muss der Online-Shop die Daten selbst speichern?
    3. Müssen Kundinnen und Kunden über die Altersprüfung informiert werden?
    4. Welche Anforderungen gelten für die Datensicherheit?
    5. Was gilt bei biometrischen Verfahren?
  8. Wie sollte die Altersverifikation bei verschiedenen Produkten erfolgen?
  9. So kann Stripe Identity Sie unterstützen
  10. Häufige Fragen zur Online-Altersverifikation

Der Verkauf altersbeschränkter Waren stellt Online-Händler/innen im E-Commerce vor besondere rechtliche Anforderungen. Anders als im stationären Handel findet der Kauf ohne direkten persönlichen Kontakt zwischen Händler/in und Kundschaft statt.

Deshalb müssen Unternehmen je nach Produkt bereits im Bestellprozess, bei der Bereitstellung von Online-Inhalten oder bei der Übergabe geeignete Jugendschutzmaßnahmen vorsehen. Entscheidend ist, welche gesetzliche Altersgrenze gilt und an welchem Punkt sie kontrolliert werden muss.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann deutsche Online-Shops eine Altersverifikation durchführen müssen und welche Jugendschutzvorschriften dabei gelten. Wir erläutern den Unterschied zwischen einer einfachen Alterserklärung und einer zuverlässigen Altersprüfung und zeigen, welche Verfahren für die Verifikation infrage kommen.

Zudem geht es um die Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die besonderen Anforderungen für verschiedene altersbeschränkte Produkte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Alterskontrolle kann erforderlich sein, wenn für Waren oder Inhalte gesetzlich ein bestimmtes Mindestalter gilt.
  • Eine Selbstauskunft – wie etwa ein Kontrollkästchen – reicht nicht aus, um die Anforderung zur Durchführung einer zuverlässigen Altersüberprüfung zu erfüllen
  • Je nach Produkt oder Inhalt können unterschiedliche Anforderungen an die Altersprüfung vor dem Kauf, bei der Nutzung oder bei der Lieferung gelten.
  • Bei der Altersverifikation müssen Online-Shops die Vorgaben der DSGVO beachten und die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Maß beschränken.
  • Verstöße gegen Jugend- und Altersbeschränkungen können Bußgelder, behördliche Maßnahmen sowie weitere rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Wann ist in deutschen Online-Shops eine Altersverifikation erforderlich?

Eine Altersverifikation in Online-Shops kann erforderlich sein, wenn der Verkauf oder die Abgabe einer Ware beziehungsweise der Zugang zu einem Inhalt gesetzlich an ein bestimmtes Mindestalter geknüpft ist. Welche Maßnahme nötig ist, hängt von der jeweiligen Vorschrift und vom Produkt oder Inhalt ab. Unternehmen müssen deshalb prüfen, an welcher Stelle des Bestell-, Zugangs- oder Lieferprozesses das Alter kontrolliert werden muss. Die Altersbeschränkung kann sich aus Vorschriften zum Jugendschutz oder aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben.

Eine allgemeine Pflicht zur Altersprüfung bei jedem Online-Kauf besteht dagegen nicht. Für Waren und Inhalte ohne gesetzliche Altersbeschränkung ist eine Alterskontrolle allein aus Jugendschutzgründen grundsätzlich nicht erforderlich.

Welche Jugendschutzgesetze und Vorschriften gelten für deutsche Online-Shops?

Für deutsche Online-Shops gelten je nach Angebot unterschiedliche Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Eine zentrale Grundlage bildet das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Für digitale Inhalte kommt zudem der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder hinzu. Bei bestimmten Inhalten können zusätzlich Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) greifen.

Jugendschutzgesetz als zentrale Grundlage

Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Waren an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Das Gesetz unterscheidet in § 1 Abs. 1 JuSchG zwischen Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren.

Für den Online-Handel ist zudem die Definition des Versandhandels in § 1 Abs. 4 JuSchG relevant. Sie erfasst entgeltliche Geschäfte, bei denen Waren ohne persönlichen Kontakt bestellt und versandt werden, sofern nicht durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.

Alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke enthält § 9 JuSchG konkrete Abgabebeschränkungen. Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein dürfen grundsätzlich nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Für andere alkoholische Getränke sowie Lebensmittel, die solche Getränke in mehr als nur geringfügiger Menge enthalten, gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.

Das Gesetz nennt den Verkauf in Online-Shops nicht ausdrücklich. Die Vorschrift wird jedoch auch auf den Versandhandel angewendet.

Tabakwaren und E-Zigaretten

Nach § 10 Abs. 3 JuSchG dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse Kindern und Jugendlichen im Versandhandel weder angeboten noch an sie abgegeben werden. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten und Shishas, selbst wenn diese nikotinfrei sind.

Filme, Spiele und andere Trägermedien

Auch beim Verkauf von Filmen, Spielen und vergleichbaren Trägermedien gelten besondere Vorgaben. § 14 JuSchG sieht für Filme und Spielprogramme verschiedene Alterskennzeichnungen vor. Dazu gehören unter anderem die Freigaben „ab sechs Jahren“, „ab zwölf Jahren“, „ab sechzehn Jahren“ und „Keine Jugendfreigabe“.

Gemäß § 12 JuSchG dürfen Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet sind, im Versandhandel nicht angeboten oder überlassen werden. Damit kann das Verbot bereits das Online-Angebot und nicht erst die spätere Übergabe betreffen.

Jugendgefährdende Medien

Noch strengere Vorgaben gelten für jugendgefährdende Medien. Nach § 15 JuSchG dürfen Medien, die in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurden, Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Für bestimmte Trägermedien enthält die Vorschrift zudem ein ausdrückliches Verbot des Angebots und der Überlassung im Versandhandel.

§ 15 JuSchG erfasst darüber hinaus bestimmte schwer jugendgefährdende Inhalte unabhängig von einer vorherigen Aufnahme in die Liste. Dazu gehören unter anderem bestimmte Inhalte, die unter die §§ 184 ff. StGB fallen. Hierzu zählen pornografische sowie kriegs- und gewaltverherrlichende Inhalte.

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für digitale Inhalte

Verkauft ein deutscher Online-Shop ausschließlich physische Waren, greift primär das JuSchG. Bei digitalen Angeboten mit altersbeschränkten Inhalten kann darüber hinaus der JMStV relevant werden. Er regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden oder unzulässigen Inhalten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien.

§ 4 JMStV unterscheidet zwischen absolut unzulässigen Angeboten und Inhalten, die in Telemedien nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene zugänglich gemacht werden dürfen. Zu letzteren gehören pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Angebote. § 5 JMStV verpflichtet Anbieter/innen entwicklungsbeeinträchtigender Angebote dazu, dafür zu sorgen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen diese üblicherweise nicht wahrnehmen.

Weitere produktspezifische Vorschriften

Das Jugendschutzrecht ist nicht auf das JuSchG und den JMStV beschränkt. Für bestimmte Produktbereiche können zusätzliche gesetzliche Vorgaben gelten, etwa nach dem Tabakerzeugnisgesetz sowie dem Glücksspielstaatsvertrag.

Was ist der Unterschied zwischen einer Alterserklärung und einer Altersverifikation im Online-Shop?

Eine einfache Alterserklärung ist nicht dasselbe wie eine Altersverifikation im Online-Shop. Typische Beispiele für eine Alterserklärung sind die Eingabe des Geburtsdatums oder ein Hinweis wie „Ich bin mindestens 18 Jahre alt“, der bestätigt werden muss.

Solche Selbstauskünfte belegen nicht zuverlässig, dass die Person tatsächlich das angegebene Alter erreicht hat. Wo das Gesetz eine belastbare Alterskontrolle verlangt, reicht eine reine Erklärung deshalb nicht aus. Dann ist ein Verfahren erforderlich, das das relevante Mindestalter mit hinreichender Zuverlässigkeit prüft.

Wie funktioniert die Altersverifikation im Online-Shop?

Online-Shops können Altersverifikationen mit verschiedenen Verfahren der Kundenidentifizierung durchführen. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von der Ware oder dem Inhalt, der einschlägigen Rechtsgrundlage und dem erforderlichen Schutzniveau ab.

Altersprüfung vor dem Kauf

Eine Möglichkeit ist die Identifizierung der Kundinnen und Kunden anhand eines amtlichen Ausweisdokuments. Dabei wird geprüft, ob die Person tatsächlich existiert und das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Hierfür eignen sich spezielle Verfahren zur Identitätsprüfung wie eID-Ident, Bank-Ident, Post-Ident, Foto-Ident oder Video-Ident.

Eine bloße Abfrage von Ausweisdaten im Online-Shop bietet dagegen keine ausreichende Sicherheit. Werden lediglich eine Dokumentennummer und ein Geburtsdatum eingegeben, lässt sich nicht verlässlich feststellen, ob das Dokument tatsächlich zur bestellenden Person gehört. Deshalb sollten Händler/innen auf Verfahren setzen, die nicht nur die Angaben, sondern auch die Identität der Kundinnen und Kunden überprüfen.

Zweistufige Altersverifikation

Bei bestimmten altersbeschränkten Online-Inhalten reicht eine einmalige Volljährigkeitsprüfung nicht aus. Das gilt unter anderem für pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte, die nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene zugänglich gemacht werden dürfen.

Nach den Kriterien der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die Altersverifizierung in diesen Fällen durch zwei Schritte sicherzustellen: Zunächst muss das Alter der Kundin beziehungsweise des Kunden zuverlässig geprüft werden. Anschließend muss bei jedem Nutzungsvorgang sichergestellt werden, dass nur die zuvor identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zum geschützten Angebot erhält.

Altersverifikation bei der Lieferung

Eine Altersverifikation durch die Zusteller/innen kann die Prüfung im Online-Shop ergänzen. Die Zusteller/innen überprüfen bei der Übergabe anhand eines amtlichen Ausweisdokuments, ob die empfangende Person das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat.

Eine solche Kontrolle bei der Zustellung ersetzt jedoch nicht in jedem Fall die vorherige Altersverifikation im Online-Shop. Wenn bereits beim Angebot oder beim Abschluss des Geschäfts eine zuverlässige Prüfung des Alters erforderlich ist, muss diese zusätzlich erfolgen.

Welche Datenschutzanforderungen gelten bei der Altersverifikation im Online-Shop?

Eine Altersverifikation ist in der Regel mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden. Je nach Verfahren können dabei zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift oder Daten aus einem Ausweisdokument verarbeitet werden. Für Online-Shops gelten deshalb die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Händler/innen benötigen für die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Die Verarbeitung ist unter anderem zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Eine Einwilligung der Kundinnen und Kunden ist in diesem Fall nicht zwingend vorgeschrieben.

Welche Daten dürfen erhoben werden?

Bei der Altersverifikation gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Danach müssen personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und auf das für die Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Für die Altersprüfung bedeutet das: Muss lediglich festgestellt werden, ob eine Person ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat, sollte das Verfahren möglichst keine darüber hinausgehenden Daten verarbeiten. Zudem dürfen Daten nicht länger aufbewahrt werden, als es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist.

Muss der Online-Shop die Daten selbst speichern?

Für die Altersverifikation können Online-Shops auch externe Dienstleister einsetzen. Die Händler/innen bleiben jedoch für die datenschutzkonforme Verarbeitung verantwortlich.

Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Online-Shops, kann eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen. Die Betreiber/innen des Online-Shops müssen dann unter anderem prüfen, ob der Dienstleister ausreichende Garantien für eine datenschutzkonforme Verarbeitung bietet und die erforderlichen vertraglichen Regelungen getroffen wurden.

Eine externe Altersprüfung kann daher datenschutzrechtlich sinnvoll sein, wenn die Händler/innen dadurch die Verarbeitung sensibler Identitätsdaten im eigenen System vermeiden oder reduzieren können.

Müssen Kundinnen und Kunden über die Altersprüfung informiert werden?

Nach Art. 13 und 14 DSGVO müssen betroffene Personen grundsätzlich darüber informiert werden, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung des Online-Shops sollte deshalb auch die Altersverifikation berücksichtigen.

Kundinnen und Kunden sollten vor allem erfahren, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck die Prüfung erfolgt, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung beruht, wie lange die Daten gespeichert werden und ob ein externer Dienstleister beteiligt ist.

Welche Anforderungen gelten für die Datensicherheit?

Altersverifikationssysteme können besonders schützenswerte Informationen enthalten, etwa Ausweisdaten oder Angaben zur Identität einer Person. Händler/innen müssen deshalb angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten treffen.

Art. 32 DSGVO verlangt unter anderem ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten. Dazu zählen eine sichere Datenübertragung, Zugriffsbeschränkungen und geeignete Verschlüsselungsmaßnahmen.

Je mehr personenbezogene Daten ein Altersverifikationssystem verarbeitet, desto größer ist grundsätzlich auch das datenschutzrechtliche Risiko. Händler/innen sollten deshalb prüfen, ob sich die Altersprüfung mit einem Verfahren umsetzen lässt, das möglichst wenige personenbezogene Daten verarbeitet.

Was gilt bei biometrischen Verfahren?

Besondere Anforderungen gelten, wenn biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer Person verarbeitet werden. Solche biometrischen Daten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, sofern keine der dort geregelten Ausnahmen greift.

Nicht jede digitale Identitäts- oder Altersprüfung verarbeitet jedoch automatisch biometrische Daten. Entscheidend ist, welche technischen Verfahren tatsächlich eingesetzt werden und welchem Zweck die Verarbeitung dient.

Wie sollte die Altersverifikation bei verschiedenen Produkten erfolgen?

Die Anforderungen an eine Online-Altersverifikation unterscheiden sich je nach Produkt und Vertriebsweg. Unternehmen sollten das Prüfverfahren deshalb an die konkrete Ware oder den Inhalt, den Zeitpunkt der gesetzlichen Beschränkung und das erforderliche Schutzniveau anpassen.

  • Alkoholische Getränke
    Bei Bier, Wein und Schaumwein muss sichergestellt werden, dass die Ware nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben wird. Bei Spirituosen und vergleichbaren Getränken gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Die Altersprüfung sollte daher spätestens vor der Abgabe zuverlässig erfolgen und bei Bedarf durch eine Alterskontrolle bei der Zustellung ergänzt werden. Ein bestimmtes technisches Online-Verfahren legt das Jugendschutzgesetz jedoch nicht fest.
  • Tabakwaren und E-Zigaretten
    Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und Shishas dürfen Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch an sie abgegeben werden. Händler/innen sollten deshalb bereits beim Bestellvorgang eine zuverlässige Altersprüfung vorsehen und zusätzlich sicherstellen, dass die Ware tatsächlich nur an die geprüfte Person beziehungsweise eine entsprechend berechtigte volljährige Person übergeben wird.
  • Filme und Videospiele
    Bei Medien mit einer Altersfreigabe ab 16 oder 18 Jahren müssen Händler/innen verhindern, dass sie an jüngere Personen abgegeben werden. Die Altersprüfung sollte deshalb vor dem Versand beziehungsweise spätestens bei der Übergabe so ausgestaltet sein, dass die jeweilige Altersgrenze zuverlässig eingehalten wird.
  • Jugendgefährdende und pornografische Inhalte
    Für bestimmte jugendgefährdende und pornografische Online-Inhalte gelten besonders hohe Anforderungen. Inhalte nach § 4 Abs. 2 JMStV dürfen in Telemedien nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene zugänglich gemacht werden. Nach den KJM-Kriterien erfordert dies eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung und eine Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang. Eine bloße Eingabe des Geburtsdatums genügt dafür nicht.
  • Waffen und andere regulierte Produkte
    Beim Erwerb von Waffen oder Munition können neben dem Mindestalter weitere waffenrechtliche Voraussetzungen gelten. Nach dem Waffengesetz ist der Umgang mit Waffen oder Munition grundsätzlich erst ab 18 Jahren zulässig. Bei erlaubnispflichtigen Gegenständen muss zusätzlich die erforderliche Berechtigung vorliegen. Die Prüfung sollte deshalb Alter und gegebenenfalls Erwerbsberechtigung abdecken.
  • Glücksspielangebote
    Bei Online-Glücksspielen muss der Anbieter die Identität und das Alter der Nutzer/innen zuverlässig feststellen. Die Prüfung sollte dabei in das Registrierungs- beziehungsweise Identifizierungsverfahren integriert werden.

So kann Stripe Identity Sie unterstützen

Stripe Identity ist eine Suite aus Verifizierungstools, mit denen Unternehmen Kundenidentitäten schnell und sicher verifizieren können. So können sie ihren KYC-Verpflichtungen (Know Your Customer) nachkommen.

Stripe Identity kann Ihnen bei Folgendem helfen:

  • Kundinnen und Kunden schneller onboarden: Bieten Sie einen nahtlosen, automatisierten Prozess zur Identitätsprüfung, der Reibungsverluste reduziert und die Konversionsrate beim Onboarding erhöht.

  • Betrugsrisiko mindern: Nutzen Sie fortschrittliche Betrugserkennungsfunktionen, um böswillige Akteurinnen und Akteure am Erstellen von Konten oder Durchführen betrügerischer Transaktionen zu hindern.

  • Verbessern der betrieblichen Effizienz: Sie müssen Identitäten nicht mehr manuell verifizieren. Das verringert den Zeit- und Ressourcenaufwand, den das Onboarding neuer Kundinnen und Kunden erfordert.

  • Konfigurieren der Erfahrung: Integrieren Sie Identity ganz einfach in Ihre bestehende Nutzererfahrung und konfigurieren Sie Ihre Verifizierungsmethoden und Ausweichmöglichkeiten.

  • Sicher skalieren: Die robuste Infrastruktur von Stripe Identity kann große Mengen an Verifizierungsanfragen bewältigen, wenn Ihr Unternehmen wächst – ohne zusätzlichen Betriebsaufwand.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Identity Ihnen beim sicheren und einfachen Onboarding von Kundinnen und Kunden helfen kann oder starten Sie noch heute.

Häufige Fragen zur Online-Altersverifikation

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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