Bei einer Überweisung wird Geld von einem Bankkonto auf ein anderes übertragen. Dabei ist zu beachten, dass die Obergrenze für Überweisungen je nach Überweisungsart und Bank unterschiedlich hoch ist. Welcher Höchstbetrag gilt beispielsweise für eine Überweisung an die Caisse d'Épargne oder an Crédit Agricole? Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über die Obergrenzen für Überweisungen bei den bedeutendsten französischen Banken.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Welche Arten von Banküberweisungen gibt es?
- Wie wird die Obergrenze für eine Überweisung bestimmt?
- Welcher Höchstbetrag gilt für eine Überweisung?
- Was passiert, wenn der Überweisungsbetrag die zulässige Obergrenze überschreitet?
Welche Arten von Banküberweisungen gibt es?
Damit Sie die Regeln zur Begrenzung des Geldbetrags für Banküberweisungen besser nachvollziehen können, müssen Sie mit den verschiedenen Überweisungsarten vertraut sein – interne Überweisungen, Single-Euro-Payments-Area(SEPA)-Überweisungen, internationale Überweisungen und SEPA-Sofortüberweisungen.
Bei einer internen Überweisung übertragen Sie Geld zwischen zwei Konten, deren Inhaber/in Sie sind. Bei dieser Überweisungsart besteht keinerlei Obergrenze und die Überweisungen werden sofort ausgeführt.
Externe Überweisungen sind unter anderem SEPA-Überweisungen – innerhalb des SEPA-Raums in Euro getätigt – und internationale Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums, die auch als SWIFT-Transaktionen (SWIFT steht für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications“) bekannt sind und auf eine andere Währung lauten. Die Ausführung solcher Überweisungen erfordert etwas Zeit und die Überweisung der Gelder kann bis zu drei Geschäftstage nach Initiierung Ihrer Transaktion in Anspruch nehmen. Für externe Überweisungen fallen möglicherweise Gebühren an.
Bei SEPA-Sofortüberweisungen, auch als Sofortzahlungen bezeichnet, werden Verzögerungen zwischen Banken vermieden und die Transaktionen in Echtzeit durchgeführt – rund um die Uhr. Typischerweise gilt für SEPA-Sofortüberweisungen eine Obergrenze von 15.000 Euro, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt wurde. Ihre Bank hat aber die Möglichkeit, eine niedrigere Obergrenze festzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass für dieses beschleunigte Verfahren üblicherweise eine Gebühr erhoben wird. Die Höhe der anfallenden Gebühr entnehmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Konto.
Wie wird die Obergrenze für eine Überweisung bestimmt?
Obergrenzen für Überweisungen sind nicht einheitlich geregelt. Jede Bank kann unabhängig von der SEPA-Obergrenze eigene Höchstwerte festlegen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Überweisungsobergrenzen Ihrer Bank kennen, denn bei Überschreitung dieses Wertes wird Ihre Transaktion möglicherweise ungültig. Die Obergrenze für Überweisungen finden Sie auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Konto.
Unter bestimmten Umständen können Sie entsprechend Ihren Unternehmensanforderungen mit Ihrer Bank über das Überweisungslimit verhandeln. Beantragen Sie bei Ihrer Filiale die Anhebung der Obergrenze, stellen Sie einen Antrag online oder wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, um Ihr Überweisungslimit auszuhandeln.
Welcher Höchstbetrag gilt für eine Überweisung?
Kundinnen und Kunden von Crédit Agricole können Banküberweisungen von jeweils bis zu 3.000 Euro tätigen. Bei Crédit Lyonnais (LCL), einer Tochtergesellschaft von Crédit Agricole, gilt eine Überweisungsobergrenze von 2.000 Euro innerhalb von drei Tagen. Autorisierte Länder sind Spanien, Frankreich und Monaco.
Bei Crédit Mutuel werden folgende Obergrenzen angewendet: bis zu 10.000 Euro für SEPA-Überweisungen, 15.000 Euro pro Tag für eine Sofortüberweisung und 3.500 Euro für eine internationale Überweisung (in 52 Länder).
Für Standardüberweisungen bei La Banque Postale betragen die zulässigen Höchstwerte 4.000 Euro pro Tag. Sofortüberweisungen dürfen maximal 1.000 Euro pro Tag umfassen.
Die Banque Populaire, Teil der Groupe BPCE, hat die Obergrenze für Überweisungen auf 15.000 Euro pro Tag und 50.000 Euro pro Monat festgelegt. Die Caisse d’Épargne, ebenfalls Teil der Group BPCE, wendet eine Überweisungsobergrenze von 5.000 Euro sowie Höchstbeträge von 10.000 Euro pro Tag, 20.000 Euro pro Woche und 25.000 Euro pro Monat an.
Bei BNP Paribas gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro pro Tag für Sofortüberweisungen (625 Euro für Minderjährige). Für interne Überweisungen bei BNP Paribas (d. h. zwischen Ihren Konten) ist keine Obergrenze festgelegt. Überweisungen an andere Empfänger/innen sind allerdings standardmäßig auf 25.000 Euro pro Tag bei Nutzung der Anwendung begrenzt. Über die Website können Kundinnen und Kunden diesen Betrag jedoch auf bis zu 300.000 Euro pro Tag anpassen. Internationale Überweisungen sind nur über die Website möglich. Hierbei gilt eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Überweisung.
Bei der Société Générale beträgt die Obergrenze 4.000 Euro pro Tag und 1.000 Euro für Kundinnen und Kunden, die über ein Konto mit Basis-Bankdienstleistungen verfügen. Externe Überweisungen dürfen bei der Société Générale insgesamt 15.000 Euro nicht überschreiten, wohingegen interne Überweisungen auf 50.000 Euro begrenzt sind. Bei der Tochtergesellschaft Boursorama gibt es keinen Höchstbetrag, mit Ausnahme von Sofortüberweisungen, die auf 2.000 Euro pro Tag begrenzt sind.
Beachten Sie, dass sich diese Obergrenzen ändern können.
Was passiert, wenn der Überweisungsbetrag die zulässige Obergrenze überschreitet?
Wird die Obergrenze überschritten und eine Überweisung abgelehnt, müssen Sie den Überweisungsbetrag auf einen zulässigen Wert reduzieren. Andernfalls kann die Bank Ihre Überweisung stornieren und Ihnen Gebühren berechnen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.